Hallo zusammen,
ich nutze die Corona-Zeit um mich endlich mal um das Thema "Steuern" zu kümmern.
Meine Partnerin und ich werden gemeinsam veranlagt; mein 19-jähriger Sohn (z.Zt. in Berufsausbildung) wird ebenfalls berücksichtigt (gerade in Bezug auf Freibetrag / Kindergeld).
Nachdem mein Sohn in Berufsausbildung ist durch den Arbeitgeber VL-Leistungen erhält, wollen wir für ihn die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.
So wie ich mich bisher eingelesen habe, muss mein Sohn eine eigene Steuererklärung (bzw. Kurzerklärung) abgeben und hierbei die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.
Ist es für meine Steuererklärung bzw. die Berücksichtigung der Freibeträge bei mir (und meine Partnerin) schädlich, wenn mein Sohn eine eigene Erklärung abgibt?