Antrag für 2017 abgelehnt obwohl noch rechtzeitig hochgeladen.

  • Hallo,


    ich mache meine Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend. Zugegeben ich war wirklich spät dran und habe meine Steuererklärung für 2017 am 31.12.2021 hochgeladen und am 05.01.2022 den Ausdruck beim Finanzamt inkl. Anlagen persönlich in den Kasten geworfen. Den Ausdruck musste ich laut WISO nachreichen, weil ich keine rein elektronische Steuererklärung einreichen konnte. Ich hatte mich einfach noch nicht mit dem Thema beschäftigt und somit auch nicht die nötigen Zertifikate auf dem Computer installiert.


    Im Jahr zuvor hatte ich es für 2016 genauso gemacht und es gab keine Probleme! Im April 2021 bekam ich dann auch eine Steuerrückerstattung für 2016.

    Ich weiß zukünftig muss ich wirklich früher agieren, um so Etwas zu vermeiden. Das ist mir nun leider klar geworden.


    Die Fragen, die aber nun im Raum stehen.

    1. Habe ich hier noch eine Chance, dass das Finanzamt meine Steuererklärung für 2017 berücksichtigt?
    2. Kann ich mich darauf berufen, dass dies im Vorjahr bei identischem Ablauf keine Probleme gab? Oder wäre das ggf. sogar negativ?


    Vielen Dank schonmal für die Unterstützung

    Mit freundlichen Grüßen Marcel

    • Offizieller Beitrag

    ich mache meine Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend. Zugegeben ich war wirklich spät dran und habe meine Steuererklärung für 2017 am 31.12.2021 hochgeladen und am 05.01.2022 den Ausdruck beim Finanzamt inkl. Anlagen persönlich in den Kasten geworfen. Den Ausdruck musste ich laut WISO nachreichen, weil ich keine rein elektronische Steuererklärung einreichen konnte.

    Somit zweifelsfrei verspätet abgegeben.


    Habe ich hier noch eine Chance, dass das Finanzamt meine Steuererklärung für 2017 berücksichtigt?

    Nein.


    Kann ich mich darauf berufen, dass dies im Vorjahr bei identischem Ablauf keine Probleme gab?

    Nein, denn bei der ESt gilt die Abschnittsbesteuerung. Die Besteuerungsgrundlagen werden für jeden Veranlagungszeitraum gesondert geprüft. Gleiches gilt für die Antragsvoraussetzungen.

    • Offizieller Beitrag

    Den Ausdruck musste ich laut WISO nachreichen, weil ich keine rein elektronische Steuererklärung einreichen konnte.

    Also ohne Zertifikat und damit nicht authentifiziert eingereicht. Deshalb ist die rechtzeitige Einreichung der unterschriebenen Ausdrucke wichtig.

  • Kann ich mich darauf berufen, dass dies im Vorjahr bei identischem Ablauf keine Probleme gab? Oder wäre das ggf. sogar negativ?

    Hast du da tatsächlich am 31.12.2020 per Elster ohne Zertifikat übermittelt und die Papierunterlagen dann Anfang Januar in den Briefkasten geworfen? Nur dann wäre der Ablauf identisch, sonst nur ähnlich. Und da im Vorjahr nicht moniert wurde, könnte es doch sein, dass du die Frist mit der Abgabe der Papierbelege gewahrt hast (also Einwurf in den Briefkasten am 31.12.2020, 23.59 Uhr).