Hi,
ich habe meinen Erstwohnsitz am Arbeitsort und den Zweitwohnsitz bei meinen Eltern. Da dort mein Lebensmittelpunkt ist fahre ich immer Sonntags vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz also zur Arbeitsstätte. Darf ich diese Fahrtkosten in der Steuer angeben oder erkennt das Finanzamt diese Kosten sowieso nicht an wenn nicht gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen