Mobilitätsprämie

  • Hallo

    ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Mein Sohn ist in der Ausbildung und besucht die Berufsschule. Wenn ich jetzt den Weg zur Arbeit eintrage und die Berufsschule bei Reisekosten, fallen die Kilometer zur Berufsschule unter den Tisch. Wo oder wie muß ich die Wege zur Berufsschule eintragen, damit sich das auf die Mobilitätsprämie auswirkt?

    MfG

    Ulrich

    • Offizieller Beitrag

    Du musst alles ganz normal eintragen und dann schauen, was das Programm berechnet. So ganz einfach ist die gesetzliche Regelung nämlich nicht:

    Mobilitätsprämie: So bekommen Sie Ihr Geld - Quelle: Buhl steuernsparen.de

  • Wenn die Fahrten zur Berufsschule bei den Reisekosten stehen, muss natürlich die Mobilitätsprämie auch dort eingegeben werden

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Fahrten zur Berufsschule bei den Reisekosten stehen, muss natürlich die Mobilitätsprämie auch dort eingegeben werden

    Man gibt keine Mobilitätsprämie ein, die errechnet sich nach den eingegebenen Werbungskosten und wird nach nach den Besteuerungsgrundlagen ggf. im Einzelfall automatisch berücksichtigt. Siehe auch verlinkter Beitrag oben #2.


    Und die Mobilitätsprämie gibt es nur und ausschließlich in Zusammenhang mit der Pendlerpauschale und nicht bei Reisekosten:



    Und entsprechend eben auch bei Familienheimfahrten anlässlich doppelter Haushaltsführung:



    Ansonsten ist ein etwaiger Antrag auf Berücksichtigung der Mobilitätshilfe, bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen, programmgesteuert voreingestellt:


  • Das Problem ist doch, das bei dem Programm, für die Ausbildung, nur der Weg zur Arbeit bei der Errechnung der Mobilitätsprämie berücksichtigt wird,nicht der zur Berufsschule. Der Weg zur Arbeit ergibt bei 51 km und 173 Tagen 262,79 € . Da der Weg zur Berufsschule aber nur 34 km lang ist, kann ich die Tage ja nicht bei Wege zur Arbeit eintragen. Bei den Reisekosten eingetragen führen sie zu keiner höheren Prämie. Gehe ich aber hin und errechne einen Durchschnitt, 173Tage Arbeit a 51 km, 60 Tage Berufsschule a 34 Km ergibt sich bei Eingabe von 233 Tagen a ca 47 km eine Mobilitätsprämie von 296,85€.

    • Offizieller Beitrag

    Da der Weg zur Berufsschule aber nur 34 km lang ist, kann ich die Tage ja nicht bei Wege zur Arbeit eintragen. Bei den Reisekosten eingetragen führen sie zu keiner höheren Prämie.

    Ja und? Ist dann doch richtig so. Das sind eben einkommensteuerlich unterschiedlich zu behandelnde Tatbestände.


    Gehe ich aber hin und errechne einen Durchschnitt, 173Tage Arbeit a 51 km, 60 Tage Berufsschule a 34 Km ergibt sich bei Eingabe von 233 Tagen a ca 47 km eine Mobilitätsprämie von 296,85€.

    Man kann sich sein Einkommensteuerrecht aber nicht basteln. Du musst Dich nun einmal damit abfinden, dass für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte und Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten/Reisekosten unterschiedliche Regelungen anzuwenden sind. Und die Folgen daraus unterscheiden sich eben auch.


    Man könnte sich auch einfach mal freuen, dass ab Veranlagungszeitraum 2021 überhaupt eine Mobilitätsprämie eingeführt wurde, oder?

  • Zitat

    Man könnte sich auch einfach mal freuen, dass ab Veranlagungszeitraum 2021 überhaupt eine Mobilitätsprämie eingeführt wurde, oder?

    Das ist doch wohl überflüssig. Es geht doch darum, das gerade für solche Leute die Mobilitätsprämie eingeführt wurde, die eh wenig verdienen und nicht von der Lohnsteuererstattung profitieren. Ein Auszubildender der 100 km am Tag zurücklegt und nicht harz4 bezieht, soll damit ein wenig entlastet werden von dem was ihm die Energiesteuern kosten. Es ist eher ein Armutszeugnis, das solche Gesetze immer so Kompliziert gestaltet werden und auch kaum jemanden bekannt sind und schon gar nicht denjenigen die es betrifft. Ich bin auch nur durch Zufall darauf gestoßen.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch wohl überflüssig.

    Anscheinend eben nicht. Denn jeder steuerliche Vorteil ist nun einmal an irgendeine Bedingung geknüpft. Wie sollte man denn ansonsten einheitlich anzuwendende Regelungen treffen?


    Ein Auszubildender der 100 km am Tag zurücklegt und nicht harz4 bezieht, soll damit ein wenig entlastet werden von dem was ihm die Energiesteuern kosten. Es ist eher ein Armutszeugnis, das solche Gesetze immer so Kompliziert gestaltet werden und auch kaum jemanden bekannt sind und schon gar nicht denjenigen die es betrifft.

    Was hat das denn jetzt damit zu tun, dass eben keine Fahrtkosten in Zusammenhang mit Reisekosten berücksichtigt werden können? Die Regelung wurde einheitlich auf bestimmte Sachverhalt der Entfernungspauschale begrenzt, damit sie auch vernünftig anwendbar ist. Und den sicherlich etwas aufwändigen Berechnungsweg für die Höhe der Mobilitätsprämie interessiert doch den Normalanwender nicht.


    Ich bin auch nur durch Zufall darauf gestoßen.

    Da stößt Dich Dein Steuerprogramm ganz automatisch drauf und der Mitarbeiter Computer der Finanzverwaltung ist diesbezüglich sicherlich auch sehr entgegenkommend.