Hallo zusammen,
ich habe 2019 eine Abfindung nach Aufhebungsvertrag bekommen. Diese wurde nach der Fünftelregelung besteuert und in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, was von Wiso auch so übernommen wurde.
Ich habe ganz normal meine Werbungskosten im Tool eingetragen und so komme ich am Ende auf eine Rückerstattung.
Wiso weist mich darauf hin, dass ich Ausgaben, die in Zusammenhang mit der "Entschädigung für mehrere Jahre" hatte, separat eintragen muss. Wenn ich dies mache (z.B. Fahrkosten), dann verringert sich der Betrag der Rückerstattung.
Woran liegt das? Soll ich die Werbungskosten, die in Zusammenhang mit der Abfindung entstanden sind, dann lieber komplett weglassen?