Zwei Fragen zu (Dienst-)Reisen: angeben oder nicht?

  • Hallo in die Runde!


    Ich habe zwei sehr ähnlich gelagerte Fragen, bei denen ihr mir hoffentlich helfen könnt.


    1) Ich habe im Rahmen meiner Promotion eine Vortragsreise gemacht. Ausgaben im Rahmen der Promotion gebe ich unter den Werbungskosten als Fortbildung an. Für den Vortrag habe ich keine Vergütung bekommen, die angefallenen Ausgaben (Transport) wurden aber erstattet. Muss ich in diesem Fall die Ausgaben und Erstattungen in der Steuererklärung überhaupt angeben?


    2) Ich mache nun regelmäßig (längere) Dienstreisen für meinen AG. Auch in diesen Fällen werden mir die Ausgaben in voller Höhe erstattet. Wieder die Frage: Muss ich in diesem Fall die Ausgaben und Erstattungen in der Steuererklärung überhaupt angeben?


    Vielen Dank!


    horus

  • Ich meine:


    1) Wenn die Kosten 1:1 erstattet wurden, hast Du ja nur entstanden Deine Belege abgegeben. Dieser Auslagenersatz ist kein Einkommen im steuerlichen Sinne.

    2) Als Arbeitnehmer trägt man seine Reisekosten in der Anlage N der Steu­er­er­klä­rung ein.


    Hat der AG die Kosten steuerfrei erstattet, müssen man diese wieder abziehen, im Idealfall ist man dann bei Null.

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich in diesem Fall die Ausgaben und Erstattungen in der Steuererklärung überhaupt angeben?

    Wenn die Erstattung auf der Lohnsteuerkarte steht, dann solltest Du die Ausgaben dazu und damit die DR auch angeben.

    Und dann fragt sich auch, ob Du vom AG auch Verpflegungspauschalen bekommen hast. Wenn nicht, so kannst Du diese auch noch in der Steuererklärung geltend machen.

  • Wenn es wirklich über einen Arbeitgeber gegangen ist, übernimmst du die Angaben sowieso in die ESt-Erklärung, so wie sie drin stehen Dann hat der AG auch schon alles für dich erledigt.

    So verstehe ich aber die Frage nicht, ich dachte hier eher an einen privaten Vortrag. Also, ich würde, wenn einfach nur entstandene Ausgaben vom Auftraggeber erstattet wurden, nichts angeben. ist ja plus/minus Null

  • Die Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung sind doch nicht vollständig für die Werbungskosten! Es werden lediglich die steuerfrei ausgezahlten Verpflegungsmehraufwendungen angegeben. Diese werden als Einkommen versteuert, wenn keine Kosten für Dienstreisen eingetragen werden. Und das ist ja wohl nicht im Sinne des TE. Also Ausgaben ansetzen (vollständig) und alle Zahlungen des AG abziehen. Bei der Vortragsreise erfolgen diese Angaben im Rahmen der Werbungskosten für die Promotion.