Denn mit aktueller Software kann man ältere (gebuchte) EÜRs (EÜR-Modul) ja zumindest lesend öffnen.
sicher?
und warum kommt dann beim Versuch so eine Datei zu öffnen die Nachfrage, womit z.B. eine .EUR2014 oder eine Umsatz2015 geöffnet werden soll
Denn mit aktueller Software kann man ältere (gebuchte) EÜRs (EÜR-Modul) ja zumindest lesend öffnen.
sicher?
und warum kommt dann beim Versuch so eine Datei zu öffnen die Nachfrage, womit z.B. eine .EUR2014 oder eine Umsatz2015 geöffnet werden soll
und warum kommt dann beim Versuch so eine Datei zu öffnen die Nachfrage, womit z.B. eine .EUR2014 oder eine Umsatz2015 geöffnet werden soll
Du meinst "Öffnen durch Doppelklick auf den Dateinamen"? Das kann daran liegen, daß der Dateityp in Windows nicht registriert ist. Ob man das so machen kann wie miwe4 beschrieben hat weiß ich mangels Testdateien nicht. Aber eine fehlende Registrierung des Dateityps verhindert prinzipiell nicht das direkte Öffnen einer Datei aus dem Programm heraus.
Das kann daran liegen, daß der Dateityp in Windows nicht registriert ist.
....weil evtl das Programm mit dem diese Dateitypen geöffnet werden könnten deinstalliert wurde. Und das aktuelle 2022-21 kann eben mit den alten Dateiendungen nichts anfangen.
Von daher ist Steuer:Sparbuch nicht für Gewerbetreibende geeignet weil es nicht GoBD-konform arbeitet. Es sei denn, es wird für die Aufbewahrungspflichtdauer die jeweilige Programmversion lauffähig auf dem Rechner vorgehalten.
....weil evtl das Programm mit dem diese Dateitypen geöffnet werden könnten deinstalliert wurde. Und das aktuelle 2022-21 kann eben mit den alten Dateiendungen nichts anfangen.
Wer sagt denn das? Die Vorauswahl der Dateitypen beim Öffnen einer Datei heraus bedeutet nicht automatisch, daß nicht auch andere Dateien geöffnet werden können.
Wollte gerade mal, damit Du es auch glaubst, auf meinem alten Rechner eine EÜR einer alten Version erstellen und versuchen, diese auf meinem aktuellen PC, auf dem ich die alte Programmversion habe, zu öffnen. Kann ich mir aber sparen, wurde hier schon mal positiv getestet und beschrieben.
Wer sagt denn das?
Ich, weil ich es versucht habe, mit eben o.gen. Nachfrage. Programm nicht installiert, kein öffnen alter Dateien möglich.
Kann ich mir aber sparen
warum werden mit Version 2022-21 denn nur Dateien bis Rückwirkend 2017 unterstützt. Wahrscheinlich weil ich St:Sparbuch Version 2018 für 2017 noch installiert habe. Ältere EÜR/USt. Erklärungen werden nicht erkannt, obwohl noch in den Ordner vorhanden.
d.h. deinstalliere ich auch die Prog-Versionen 2018 für17, 2019 für 18, u.s.w. tut sich auch da nichts mehr.
Ist aber auch egal. Weicht vom eigentlichen Thema ab.
Denn mit aktueller Software kann man ältere (gebuchte) EÜRs (EÜR-Modul) ja zumindest lesend öffnen.
sicher?
Ja.
und warum kommt dann beim Versuch so eine Datei zu öffnen die Nachfrage, womit z.B. eine .EUR2014 oder eine Umsatz2015 geöffnet werden soll
Ich habe nie von Umsatzsteuer gesprochen.
Ich weiß nicht, warum man immer alles anzweifeln muss, nur weil man es selber nicht hinbekommt:
Übrigens hatten wir ein ähnliches Thema bzgl. dem Lesen älterer Zeiträume auch schon.
Ich, weil ich es versucht habe, mit eben o.gen. Nachfrage. Programm nicht installiert, kein öffnen alter Dateien möglich.
Aber doch nicht grundsätzlich, sondern bei Dateien älter als 6 Jahre.
warum werden mit Version 2022-21 denn nur Dateien bis Rückwirkend 2017 unterstützt.
Weil vermutlich von einer 6jährigen Aufbewahrungspflicht ausgegangen wird. Ob das korrekt ist, kann ich nicht beurteilen.
Wahrscheinlich weil ich St:Sparbuch Version 2018 für 2017 noch installiert habe.
Jede Jahresversion deckt den 6 jährigen Zeitraum ab.
Ist aber auch egal. Weicht vom eigentlichen Thema ab.
Ja, ich trenne das mal ab.
Ich habe nie von Umsatzsteuer gesprochen.
dann versuche einmal eine EÜR-Datei eines Jahres zu öffnen, wo das dazugehörende Programm deinstalliert ist.
Die Dateien sind noch vorhanden jedoch fehlt jedeProgramm-Zuordnung.
Auch findet die aktuelle Programmversion eben diese z.B. EÜR2016. (Punkt)eur2016 nicht
nur weil man es selber nicht hinbekommt:
dann versuche einmal eine EÜR-Datei eines Jahres zu öffnen, wo das dazugehörende Programm deinstalliert ist.
Habe ich von deinstalliert gesprochen?
Auch findet die aktuelle Programmversion eben diese z.B. EÜR2016. (Punkt)eur2016 nicht
Man kann auch selber mal probieren und lesen:
Und für *.eur2016 nimmst Du dann eben die Programmversion 2021 oder jünger.
Abgesehen davon:
Bei einem Unternehmer sind die knapp zwanzig Euro Marktpreis pro Jahr ja wohl kein existenzgefährdender Betrag. Zudem einkommensteuerlich abziehbar. Und im Zweifel reicht ja sogar eine Version, die dann den gewünschten bzw. geforderten Zeitraum abdeckt.
Zu prüfen wäre dann noch, ob man es vielleicht auch mit einer Testversion im Lesemodus hinbekommt. Das wäre dann Dein Part, wenn Du schon kritisierst.
Und ohne Programminstallation kann ein programmunterstütztes Lesen doch gar nicht funktionieren. Dann sind die klassischen PDFs gefragt, die jeder ohnehin, von seinen Daten unabhängig, ab-/anlegen sollte.
dann versuche einmal eine EÜR-Datei eines Jahres zu öffnen, wo das dazugehörende Programm deinstalliert ist.
Dem Steuer-Sparbuch 2022 sind die Dateierweiterungen *.eur2022 und *.eur2021 zugeordnet. Nichtsdestotrotz kann man mit dieser Version, wie wir ja geklärt hatten, die älteren Dateiversionen bis *.eur2017 lesend öffnen. Und das auch, wenn die älteren Steuer-Sparbuch Versionen deinstalliert sind bzw. auf dem Rechner nie installiert waren. Ich weiß nicht, was man da noch diskutieren muß.
Ich weiß nicht, was man da noch diskutieren muß.
braucht man nicht.
meine Aussage v. oben ist somit bestätigt. Auch durch den eben durchgeführten Test: Programmversion von 2017installiert EÜR lassen sich bis 2012 öffnen.
Von daher ist Steuer:Sparbuch nicht für Gewerbetreibende geeignet weil es nicht GoBD-konform arbeitet. Es sei denn, es wird für die Aufbewahrungspflichtdauer die jeweilige Programmversion lauffähig auf dem Rechner vorgehalten.
Das Steuer:Sparbuch hält sich an die empfohlenen 4 Jahre Aufbewahrungsfrist für Einkommensteuererklärungen. Das wären incl. dem aktuellen Jahr, 5 Jahre, und nicht die für Gewerbetreibende geltenden 10 Jahre.
Das Steuer:Sparbuch hält sich an die empfohlenen 4 Jahre Aufbewahrungsfrist für Einkommensteuererklärungen. Das wären incl. dem aktuellen Jahr, 5 Jahre, und nicht die für Gewerbetreibende geltenden 10 Jahre.
Wo ist denn jetzt Dein Problem, den 10-Jahres-Zeitraum abzudecken? Ich sehe da keines.
Das Steuer:Sparbuch hält sich an die empfohlenen 4 Jahre Aufbewahrungsfrist für Einkommensteuererklärungen. Das wären incl. dem aktuellen Jahr, 5 Jahre, und nicht die für Gewerbetreibende geltenden 10 Jahre.
Aber wenn man rein die Möglichkeit anschaut, welche Dateien geöffnet werden können, dann geht hier das Programm offensichtlich von 6 Jahren aus. Und man kann in manchen Quellen nachlesen, daß im Falle von Kleinunternehmer und Selbständige ohne Arbeitnehmer Ausnahmen von den 10 Jahren gelten für Unterlagen, die der Buchhaltung diesen. Ob das korrekt ist, weiß ich nicht. Aber irgendwas werden sich die Sparbuch-Macher dabei sicherlich gedacht haben.
Das Steuer:Sparbuch hält sich an die empfohlenen 4 Jahre Aufbewahrungsfrist für Einkommensteuererklärungen. Das wären incl. dem aktuellen Jahr, 5 Jahre, und nicht die für Gewerbetreibende geltenden 10 Jahre.
Aber wenn man rein die Möglichkeit anschaut, welche Dateien geöffnet werden können, dann geht hier das Programm offensichtlich von 6 Jahren aus. Und man kann in manchen Quellen nachlesen, daß im Falle von Kleinunternehmer und Selbständige ohne Arbeitnehmer Ausnahmen von den 10 Jahren gelten für Unterlagen, die der Buchhaltung diesen. Ob das korrekt ist, weiß ich nicht. Aber irgendwas werden sich die Sparbuch-Macher dabei sicherlich gedacht haben.
Wie schon gesagt, den Rest decke ich problemlos mit der 2016er Programmversion ab.