Rechnung aus Drittland mit SKR03 buchen

  • Hallo miteinander,


    trotz intensiver Onlinerecherche, und auch dem Suchen hier im Forum habe ich leider keine Lösung gefunden.

    Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.


    Ich habe erstmalig eine Lieferung aus einem Drittland ( Schottland ) erhalten. Abwohl unsere UStID dort bekannt, haben wir eine

    Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten. Somit dürfte wohl das Konto 3559 ( Steuerfreie Einfuhr ) falsch sein.

    Ist das Konto 3551 ( WE im Drittland steuerbar ) richtig? Wobei ich schon mit dieser Bezeichnung nichts anfangen kann.

    Es ist bei diesem Konto bei mir auch kein Steuerschlüssel hinterlegt.


    Welche Konten brauche ich um eine ordentliche Buchung zu erzeugen?

    Tappe total im Dunkeln.


    Danke für´s lesen

    Micha

  • Hallo Lavender,


    danke für deinen Hinweis. Auch wenn ich nicht jeden Beitrag aus 32 Seiten von A bis Z gelesen habe, so habe ich leider nichts entdecken können,

    was meine Frage zur "Drittland Rechnung mit ausgewiesener 19 % Vorsteuer" hätte beantworten können.

    Aber vielleicht findet sich ja doch ein netter Forist, der einen Tipp für mich hat.

  • Nein, eben nicht. Dann hätte ich ja eine Nettorechnung erhalten.

    Und dann hätte ich auch gewusst, daß ich mich um die Einfuhr - USt selbst kümmern muß.


    Mir wurde erklärt, von Seiten der Agentur hier in Deutschland, die für das Unternehmen tätig ist, wir bräuchten nur eine EORI - Nummer.

    Dann wäre alles klar. Leider ist dem nicht so.

  • Moin!


    Ohne EORI-Nr. kannst Du ja eh nichts aus einem Drittstaat importieren. Also ist klar, dass Du die hast.
    Die muss auf der Rechnung aufgeführt sein.
    Ich gehe auch davon aus, dass Lieferort D ist.

    Du erwähnst eine Agentur des Lieferanten, die in D tätig ist. Die Rechnung ist aber nicht zufällig von denen ausgestellt worden?


    Ich denke, Du solltest die Rechnung bei Deinem Geschäftspartner aus UK reklamieren, da Du eine Rechnung ohne ausgewiesene USt erhalten musst.

    Das ist mir bei Rechnungen aus UK auch schon passiert, habe dann aber anstandslos eine korrigierte Rechnung erhalten.


    Gruß

    Chris

  • Kam das direkt oder über ein Händlerportal (wie z.B. Aliexpress aus China)?

    Bei diesen ist seit einiger Zeit die Umsatzsteuer mit auf den Rechnungen, die kann ich dann ganz normal als Wareneingang mit 19% Umsatzsteuer behandeln und die gezahlte Vorsteuer bei der USt-Erklärung geltend machen.

  • Ich habe hierzu auch noch mal eine Frage. Auf den Rechnungen steht ja drauf, dass diese USt für die Niederlande gilt und nicht für Deutschland. Wenn ich jetzt eine Rechnung habe mit einem Betrag von 140 € inkl. dieser 19 % USt aus NDL für einen Lötkolben habe, buche ich diese dann komplett als Aufwand für das Werkzeug mit 0% Steuer oder welches Konto muss ich wählen?

  • wenn die deutsche USt. von 19% ausgewiesen ist würde ich ganz normal 4985 an 1200 buchen

    Bei dem Text mit Bezug auf Niederlande und einem für die Niederlande falschen Steuersatz hätte ich da arge Bedenken. Das passt für mich nicht.


    Mir geht es dabei nicht um Vorsteuerabzug, sondern einfach nur um das einfache Buchen.

    Du solltest auch das noch einmal mit Deinem Steuerberater besprechen. ;)


    Im Übrigen dachte ich, Du nutzt Steuerzwecken WISO Steuer und nicht WISO Unternehmer. ?(

  • Bei dem Text mit Bezug auf Niederlande und einem für die Niederlande falschen Steuersatz hätte ich da arge Bedenken.

    War erst auch mein Gedanke.

    Daher ja der Vorschlag für 3425 IGE 19% abführen/ 19% zurück bekommen buchen

    Aber der Text in seinem Bild lässt doch darauf schließen dass in dem Betrag 19% (€ 21,89) USt. enthalten sind.

    Also ALIBABA diese an den Fiskus abführt. Fedfred diesen als VSt. zurück holen kann

  • Also ALIBABA diese an den Fiskus abführt. Fedfred diesen als VSt. zurück holen kann

    Dann lies mal die letzte, ganz klein gedruckte, Zeile, in der sich auf das Niederländische Steuerrecht bezogen wird. Das passt nun einmal überhaupt nicht zusammen. Ein Fall für die Praxis und den Steuerberater.

  • in der sich auf das Niederländische Steuerrecht bezogen wird

    Die haben nur vergessen auf deutsche Signatur umzustellen. ;)

    Wurde überhaupt eine USt-ID erwähnt, oder geht Alibaba automatisch von B2C (Privatkauf) aus? Da muss die Landesspezifische MwSt. ja ausgewiesen werden.

  • Die haben nur vergessen auf deutsche Signatur umzustellen. ;)

    Und losen wir dem aus allen Ländern mit dem USt-Satz eines zu bzw. suchen uns eines, das passt? Nein mal ernsthaft, da muss ein Berater ran und sich die Formalien anschauen. Mit Programmbedienung hat das erst einmal nichts zu tun.