Kindergeld nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern von der Familienkasse - wo eintragen?

  • Hallo,

    beiuns ist eine Umstrukturierung erfolgt. Das erhaltene Kindergeld erscheint nicht mehr auf der Einkommensteuerbescheinigung, weil es nun von einer externen Familienkasse überwiesen wird. Wie trage ich es dann ein - ich meine nicht den Anspruch, sondern das tatsächlich erhaltene Kindergeld?

    Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    In der Eingabemaske zur Anlage Kind natürlich. Da geht man Zeile für Zeile durch und tätigt die entsprechenden Angaben. Dazu dann eben auch die rechtsseitigen Erläuterungen lesen bzw. die nach Anklicken der kleinen vorstehenden Fragezeichen aufpoppenden Hinweise lesen.


    Es wird grundsätzlich immer der bestehende Anspruch als gezahlt unterstellt. Und in den wenigen zu begründenden Ausnahmefällen bietet das Programm dann auch eine Lösung an:



    Wie schon gesagt, Zeile für Zeile vorgehen, dann kommt man ganz automatisch an eine solche Stelle. ;)

  • Nun ja. Dort geht es um die ausnahmsweise Erfassung des gezahlten Kindergeldes als Abweichung vom Kindergeldanspruch. Dort steht ja, dass es nur die genannten Fälle betrifft. Eine Ausnahme dürfte unserer aber nicht sein.


    Kann es sein, dass die Steuererklärung gar keine Angabe des tatsächlich erhaltenen Kindergelds braucht, wenn das von der Familienkassen kommt, auch wenn das in der Lohnsteuerbescheinigung unter Ziff. 33 immer angegeben wurde?

    Reicht wirklich die Berechnung des Anspruchs auf Kindergeld?