Übungsleiterpauschale für Tätigkeit im Impfzentrum - wo eintragen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2021 - als Angestellte im befristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis - im Impfzentrum gearbeitet. Da ich direkt am Impfvorgang beteiligt war, kann ich die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen.


    Leider finde ich auch nach langer Suche keine Option, dies in Wiso Steuer Sparbuch einzutragen.


    - Die Option "Besonderheiten bei Arbeitnehmern -> steuerfreier Arbeitslohn als Übungsleiter" trifft nicht zu, da meine Einnahmen als Angestellte über den Arbeitgeber versteuert wurden (wie jedes andere Arbeitsverhältnis).


    - Die Option "Selbstständige -> Freiberufliche und selbstständige Arbeit -> Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter" trifft nicht zu, da die Tätigkeit nicht selbstständig oder freiberuflich war.


    Bisher tauchen die Einnahmen, dank VASt, unter Arbeitnehmer -> Lohnsteuerbescheinigung auf. Dort kann ich aber keine Pauschale beantragen.


    Hat jemand einen Tipp, wo ich diese Pauschale beantragen, bzw die Einnahmen eintragen soll?

    • Offizieller Beitrag

    Bisher tauchen die Einnahmen, dank VASt, unter Arbeitnehmer -> Lohnsteuerbescheinigung auf. Dort kann ich aber keine Pauschale beantragen.

    Und warum hat der AG das nicht schon (teilweise) steuerfrei gestellt?


    Ansonsten immer Zeile für Zeile vorgehen, dann kommt man auch u.a. zu den Eingabemasken zu Zeile 27 der Anlage N 2021:

  • Und warum hat der AG das nicht schon (teilweise) steuerfrei gestellt?


    Ansonsten immer Zeile für Zeile vorgehen, dann kommt man auch u.a. zu den Eingabemasken zu Zeile 27 der Anlage N 2021:

    So klappt es, vielen Dank! Warum der AG das nicht getan hat, wüsste ich auch gern, aber das ist ein anderes Thema :)


    @lavender: Das nutzt mir leider nichts, da Ärzte -anders als ich - freiberuflich tätig sind.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    So klappt es, vielen Dank!

    Gerne. :)


    Hier auch noch einmal zum Nachlesen in der offiziellen Anleitung der FinVerw: Anlage N 2021 Anleitung .pdf

  • Ich fürchte, ich muss doch nochmal deine Hilfe in Anspruch nehmen:


    Zitat

    Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher als die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie hier nur den tatsächlich
    steuerfreien Teil ein.
    Den übersteigenden Betrag tragen Sie als Arbeitslohn in
    Zeile 21 ein, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
    Die dazu gehörenden Werbungskosten tragen Sie bitte in die
    Zeilen 31 bis 72, 77 und 91 bis 117 ein.


    d.h., ich trage bei "Weitere Einnahmen und Besonderheiten" nur die 3000€ Pauschale ein, den Rest des Gehalts bei Lohnsteuerbescheinigungen?


    Wenn ich nämlich das Gesamteinkommen eintrage, bekomme ich diese Fehlermeldung. Die kann ich zwar wegklicken, aber ob das so richtig ist?


    Was mich auch irritiert ist, dass sich der Erstattungsbetrag nicht verändert, wenn ich die Einnahmen eintrage - unabhängig davon, ob ich "nur" die 3000€ oder die Gesamtsumme angebe. Nach meinem Verständnis müsste sich das doch positiv auswirken? :/

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip sagt der Hinweis ja alles. Und dazu dann die von mir oben hinterlegte Anleitung zur Anlage N.


    Was wurde denn jetzt genau wie behandelt und wie ausgewiesen? Und was hast Du davon jetzt wo eingetragen?

  • Hallo,

    ich leide am gleichen Problem.


    Ich benutze Steuer Start und habe die Steuerfreie Aufwandsentschädigung eingetragen und werde darauf hingewiesen, dass ich den Restbetrag eingeben muss als "steuerfrei erhalten".

    Ich habe ja eine Lohnsteuerbescheinigung mit einem Abzug erhalten und eingetragen und bei einem anderen Hinweis (siehe Anhang) steht ich muss nichts weiter eintragen außer den GESAMTbetrag (nach meinem Verständnis: der gesamte Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3), weshalb ich auf ignorieren gedrückt habe.


    Update eines Tests:

    Mit ignorieren: Erstattungsbetrag verändert sich nicht

    Mit Eintragung des Restbetrags: Verdopplung der Steuernachzahlung

    • Offizieller Beitrag

    Es dreht sich nach wie vor alles darum, wie es eben vorher durch die zahlende Stelle (AG) behandelt worden ist und wie es in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist. Ohne konkrete Infos kann man leider nur auf die oben angehängte Anleitung verweisen.

  • Leider bin ich nicht weiter gekommen. Die einzige Info vom AG: Steuerklasse 6, Übungsleiterpauschale noch nicht berücksichtigt.


    Ich habe ca. 5,9k verdient und 1000 Lohnsteuer bezahlt.


    Im WISO Programm gibt es keine Möglichkeit anzugeben, dass man bereits einen Teil versteuert hat. Bei Eintragung der Übungsleiterpauschale bleiben 1,9k Nachzahlung bestehen. Ich habe es mit Löschung versucht im Planspiel und nichts passiert.

  • Hallo, ich habe das gleiche Problem:


    Meine Ehefrau hat im Impfzentrum gearbeitet und eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Nach Rücksprache sind von denen aus die 3.000 € Pauschale noch nicht berücksichtigt (also alles voll versteuert). Man will mir auch eine entsprechende schriftliche Bestätigung zusenden.


    Wenn ich es richtig sehe, kann man solche Sachen unter

    - Arbeitsnehmer ... -> Besonderheiten bei Arbeitnehmern

    oder

    - Freiberufliche und selbstständige Tätigkeit -> Nebenberufliche Tätigkeit-Übungsleiter und Ehrenamt

    eintragen.


    Da Arbeitnehmer, kommt vermutlich nur der erste Fall in Frage.

    Dort unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" -> "Steuerfreie Aufwandsentschädigung" -> "Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter etc."

    Wenn ich hier den Gesamtbetrag erfasse, erscheint zwar die Info, dass 3.000 € davon steuerfrei sind, aber die Differenz zwischen dem höheren Verdinest und dem Freibetrag wäre steuerpflichtig und soll lt. Programmtext im Bereich "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" eingetragen werden.

    Was aber falsch ist, da ja bereits Steuer dafür bezahlt wurde. Durch den Eintrag erhöht sich dann die Steuerbelastung noch einmal, da jetzt zusätzlich die erfasste Differenz besteuert wird.

    Kann mir jemand helfen, die richtige Vorgehensweise zum Eintragen der Daten zu finden?

    ======================================================================================

    Selbst wenn das Programm das nicht kann, und die errechnete Erstattung somit falsch ist: wie teile ich dem Finanzamt bei Abgabe über WISO mit, dass dies (die 3.000 € steuerfreie Pauschale) bitte berücksichtigt werden soll, ich es aber nicht im Programm und somit auf den zu übertragenden Unterlagen erfassen kann?


    Viele Grüße,

    Karlchen

    • Offizieller Beitrag

    Selbst wenn das Programm das nicht kann,

    Es kann. ;)

    Dann würde ich mal weiter unten in der Rubrik "Weitere Angaben und Korrekturen" der Eingabemaske zum Arbeitslohn umsehen. :)

  • Hallo, ich vermute, dass damit der Unterpunkt "Muss der Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden?" gemeint ist?

    Und dann "Versteuerte Beiträge, die steuerfrei / pauschal versteuert sind"?

    Und dann Prosa bei "Ergänzende Angaben"?


    Super, vielen Dank. :thumbsup:


    Falls jemand von BUHL/WISO mitliest: unter "Corona-SteuerCheck" ist die Info zu den steuerfreien Einnahmen bis 3.000 € nur bei den "Selbstständigen" aufgeführt. Hier wäre es hilfreich, diese Info "Hilfe im Impfzentrum" auch unter "Arbeitnehmer" mit aufzunehmen, dann jedoch mit dem Hinweis, dass bereits versteuertes Einkommen nicht über die Übungsleiterpauschale im WISO-Programm, sondern wie oben von miwe4 beschrieben, teilweise zurückgeholt werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich vermute, dass damit der Unterpunkt "Muss der Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden?" gemeint ist?

    Und dann "Versteuerte Beiträge, die steuerfrei / pauschal versteuert sind"?

    Und dann Prosa bei "Ergänzende Angaben"?

    Genau. Und dann ggf. die schriftliche Bescheinigung des AG nachsenden. :thumbsup:


    Super, vielen Dank. :thumbsup:

    Gerne. :)