Ebay Kleinanzeigen Top-Anzeige für Kunden

  • Mein Kunde hat ein eigenes eBay-Kleinanzeigen Konto.

    Hier stelle ich Anzeigen online und zahle sie von meinem PayPal.


    Nun möchte ich mir per Rechnung die Gebühr von meinem Kunden wiederholen.


    Wie sieht die Rechnung aus?

    Wie buche ich die Paypal-Zahlung?

    Wie buche ich die Zahlung meines Kunden?


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Deine Rechnung ist ne ganz normale Rechnung für eine Dienstleistung, die Zahlung des Kunden buchst Du zur Rechnung damit diese als bezahlt markiert wird, das sind ganz normale Einnahmen. Deine Paypalzahlung an ebay Kleinanzeigen sind Betriebsausgaben, ich würde es auf 4380 Beiträge Abgaben Gebühren buchen.

    Allerdings würdest Du ja ein Beleg für die Ausgaben benötigen, was Du aber nicht bekommst, weil es nicht Dein ebay Konto ist und ebay Kleinanzeigen den Beleg über die Ausgaben ja an Deinen Kunden ausstellt. Wenns da nur um ein paar Euro geht, kannst Du das Risiko eingehen, dass die Ausgabe nicht akzeptiert wird bei einer Überprüfung. Wenns um mehr Geld geht, würde ich die Gebührenrechnungen von Deinem Kunden ausgleichen lassen oder er Dir einen Zugang zu einer Zahlungsmöglichkeit gibt, mit der Du die ebay Gebühren zahlen kannst, ohne Dein eigenes Paypal Konto zu nutzen.

  • ach Du meinst sein Kunde xyz hat bei Ihm sgy ein Konto"

    liest sich so, als ob sein Kunde xyz ein eigenes Kleinanzeigenkonto hat, und er sgy bei ihm Artikel einstellt.

    Mein Kunde hat ein eigenes eBay-Kleinanzeigen Konto.

    Hier stelle ich Anzeigen online und zahle sie von meinem PayPal.


    "Ich habe ein E-Bay-Kleinanzeigenkonto und stelle für einen Kunden dessen Anzeigen online....die Gebühren dafür zahle ich per PP

  • Das Konto gehört dem Kunden und es sind seine Artikel, die ich dort einstelle.

    Weil ich bei jeder Zahlung eine Verifizierung brauche, zahle ich die Kosten.

    Sind das denn nicht durchlaufen Posten?

  • Ein eindeutiges Merkmal für einen durchlaufenden Posten ist, wenn du mit deinem Unternehmen auf Rechnung Dritter tätig wirst. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob es sich bei diesen Beträgen um verauslagte Kosten oder Einnahmen handelt. Wichtig ist dabei, dass du die Beträge, welche deinem Unternehmen zufließen, in derselben Höhe an Dritte weitergibst, ohne dass diese in Verbindung mit deinem eigentlichen Unternehmenszweck stehen.

  • kann man vielleicht so sehen ja. Ich persönlich würde mir von Deinem Kunden eine Bezahlmöglichkeit geben lassen und es nicht über mein Paypal Konto laufen lassen. Wenn Dir irgend wann mal ein Steuerprüfer diesen durchlaufenden Posten kasiert und der Auffassung ist, es wären Deine Betriebsausgaben, kannst die noch nichtmal ansetzen, da Dein Kunde die Rechnung auf sich bekommt von ebay.

    Ist aber nur meine Meinung, vielleicht meldet sich noch jemand anderes dazu, der mehr Ahnung davon hat als ich.

  • Auch hier sind das m.E. keine durchlaufenden Posten. Dir entstehen Kosten, damit Du die von Dir dem Kunden gegenüber zugesagte Leistung zum Abschluss bringen kannst. Es sind dann Deine Kosten, die entsprechend bei Dir als BA abziehbar sind. Dem Kunden kannst/musst Du sie dann, mit allen steuerlichen Konsequenzen, in Rechnung stellen. Eben so wie jeder andere Dienstleister seine Kosten, z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten etc., dem Kunden ebenfalls in Rechnung stellt. Sei es dezidiert oder pauschaliert.


    Auch hier wieder meine persönliche Meinung. Leider wird der Begriff "durchlaufende Posten" zu oft zu weit gedehnt und zweckentfremdet.

  • Auch hier sind das m.E. keine durchlaufenden Posten. Dir entstehen Kosten, damit Du die von Dir dem Kunden gegenüber zugesagte Leistung zum Abschluss bringen kannst. Es sind dann Deine Kosten, die entsprechend bei Dir als BA abziehbar sind. Dem Kunden kannst/musst Du sie dann, mit allen steuerlichen Konsequenzen, in Rechnung stellen. Eben so wie jeder andere Dienstleister seine Kosten, z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten etc., dem Kunden ebenfalls in Rechnung stellt. Sei es dezidiert oder pauschaliert.


    Auch hier wieder meine persönliche Meinung. Leider wird der Begriff "durchlaufende Posten" zu oft zu weit gedehnt und zweckentfremdet.

    Sehe ich eigentlich auch so, allerdings spricht dagegen dass seinem Kunden von ebay Kleinanzeigen die Gebühren in Rechnung gestellt werden und er diese deswegen nicht als BA ansetzen kann da er keine Rechnung auf seinen Namen erhält.

  • Sehe ich eigentlich auch so, allerdings spricht dagegen dass seinem Kunden von ebay Kleinanzeigen die Gebühren in Rechnung gestellt werden und er diese deswegen nicht als BA ansetzen kann da er keine Rechnung auf seinen Namen erhält.

    Könnte sein, wenn das denn diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen sind, mit pushen etc. , dann könnte das in der tat so sein. Hatte ich überlesen bzw. ignoriert, da ich erst einmal von dem Grundfall "Privatkonto" ausgegangen bin. Und Porto etc. würde er ja, ggf. auch mit umsatzsteuerlichen Konsequenzen, weiterberechnen. Ich habe bisher auch nichts dazu gelesen, ob er als Agent handelt oder alles selber abwickelt, nur halt eben über den Account des Kunden.


    Wobei ich bei diesem Konstrukt im Prüfungsfall ein ganz anderes Problem sehe. Aber spielt hier keine Rolle und ist Offtopic. Ich kenne nur Vermittler mit eigenen Accounts.

  • Korrekt. Ich habe keine Rechnung!

    Es wird ja auch nur der Einfachheit halber mein Paypalkonto belastet, da ich keinen Zugang zu Zahlungsmitteln meines Kunden habe.

    Die Rechnung erhält der Kunde direkt von eBay Kleinanzeigen.

    Diese Kosten sind meines Erachtens nicht mit Fahrtkosten oder Telefonkosten vergleichbar. Es sind keine Kosten, die ich verursacht habe und deswegen von mir auch in Rechnung gestellt werden müssen.

    Es sind Gebühren eines Drittanbieters (auf Name und Rechnung des Kunden), die ich nur kurzfristig übernehme, da ich nicht auf Zahlungsmittel des Kunden Zugriff habe.

    Diese Gebühren sind auch nicht meine Leistung. Meine Leistung ist die Anzeigenerstellung, -planung, -design, etc.

    Die Plattform wird von eBay KA zur Verfügung gestellt und kann ja sogar gratis genutzt werden. Soll diese Plattform dann die Anzeige als "TOP" markieren, entstehen die Gebühren.


    Ich ziehe mal den Vergleich einer Kfz Werkstatt, die TÜV Gebühren als durchlaufende Posten in Rechnung stellt.


    Oder sehe ich das falsch?

  • Würde mit dem Kunden sprechen ob er nach Deiner Erstellung der Anzeigen diese selber auf TOP stellt und selber mit Paypal bezahlt.

    Wenn das nicht geht und Du das machen "musst" würde ich drauf achten dass der Kunde die Erstattung dieser Gebühren separat macht in der Höhe wie Du sie bezahlst, dann ist es übersichtlicher, als wenn Dienstleistungen und Gebührenerstattungen zusammengefasst werden, denn dann müsstest ja umständlich Splitbuchungen anlegen, um den durchlaufenden Posten abzusplitten.

  • Ich ziehe mal den Vergleich einer Kfz Werkstatt, die TÜV Gebühren als durchlaufende Posten in Rechnung stellt.


    Oder sehe ich das falsch?

    Nach dem was ich hier so lese, laufen die Gebühren auf Dritte, sprich die Gebühr übernimmst Du im Namen und auf Rechnung des Kunden. Daher klingt das für mich plausibel als durchlaufender Posten. Der Kunde hat eine Rechnung mit der er von dem von dir weitergeleiteten Bruttobetrag die Vorsteuer absetzen kann. Du wickelst nur die Zahlung ab.

    Um es klar zu sagen: Es ist eine Vermutung, frage sicherheitshalber einen Steuerberater, wie das korrekt gehandhabt wird. Wenn du das tust, wären wir alle dankbar, wenn Du uns daran teilhaben lassen würdest. Denn wie Du siehst, sind wir alle nicht sattelfelst in dem Thema (müssen wir ja auch nicht, aber man lernt gern dazu).