Fahrzeugwechsel/ Leasing in Wiso Mein Büro richtig einstellen

  • Hallo Leute,


    ich habe folgende Frage/n.


    1. Ich hin Einzelunternehmer und mein aktueller Leasingvertrag (km-Leasing ohne irgendwelche Sonderzahlungen usw.) ist Anfang März 2022 ausgelaufen und ich habe etwas überschneidend, seit Ende Februar auch schon ein Neues Fahrzeug (auch wieder km-Leasing ohne Sonderzahlungen usw.) geleast. Wie muß ich dieses Neue Fahrzeug getrennt von dem alten KFZ anlegen, so dass die Buchungen für die 1%Regel auch getrennt zugeordnet werden können? Letztlich haben beide Fahrzeuge ja unterschiedliche Neupreise.


    2. Im Kern, wie lege ich ein weiteres Fahrzeug an, ohne dass sich die Neuen und die bisherigen Angaben des Altfahrzeuges überschneiden.


    3. Muß ich bezüglich des auslaufenden Leasingvertrages vielleicht noch etwas beachten? In den letzten Jahren habe ich diese 1% Regel immer final am Ende des Jahres im Dezember gebucht, doch jetzt fällt der Fahrzeugwechsel überschneidend mitten in den Jahresverlauf.


    4. Soweit ich weiß, gab es dazu, bzw. zu einem Fahrzeugwechsel, bei Wiso früher einmal eine PDF Anleitung, doch leider kann ich diese nicht mehr finden und in der suchmaske scheint es solch eine Info auch nicht zu geben.


    Vielen Dank vorab.


    Tonni

  • Wieso trennen wegen 1%-Regelung? Die 1%-Prozentregelung geht von den Anschaffungskosten (= Listenpreis des Händlers) aus, da spielt Leasingrate etc. keine Rolle. Wenn du trennen willst, solltest du ein zweites Konto anlegen.

  • Hallo nesciens,


    danke für die Antwort.


    Dann ist es wahrscheinlich die Anlage eines weiteren Kontos für das neue KFZ, denn letztlich habe ich ja für die Überchneidung im 3. und 4. Monat zwei verschiedene Leasingverträge mit unterschedlichen Neupreisen. Wie mache ich das? Gibt es dazu eine Anleitung, wo ich das nachlesen kann?


    Vielen Dank vorab.

    Tonni

  • Ich verstehe nicht ganz, was das Leasing mit deiner 1-Prozent-Regel zu tun hat. Das sind doch gänzlich verschiedene Sachverhalte. Die Pauschalversteuerung der Privatnutzung (= 1-Prozent-Regel) ist ganz unabhängig von der Art und Weise, wie das KFZ finanziert wird,
    Ich gehe mal (optimierend) davon aus, dass du vom Monat der Bereitstellung des neuen KFZ an nur noch dieses privat nutzt. Die 1 % des alten KFZ enden dann also, wenn du auf das neue KFZ umsteigst.


    Zur Umsetzung der 1-Prozent-Regel im Programm siehe unter


    Hilfe -> Kontexthilfe Steuern und Buchführung -> Privatnutzung des Geschäftswagens

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Genau das habe ich versucht, zu erfragen! Die 1%-Regelung wird immer unabhängig von den Kosten aus dem Bruttolistenpreis des Fahrzeuges ermittelt (zusätzlich Sonderzubehör). Ob geleast oder gekauft - völlig unwichtig bei der 1%-Regelung

  • Hallo Leute,


    vielen Dank für eure Infos, doch in meiner Anfrage ging es nie darum ob eine 1% Regel Sinnvoll ist.


    Es geht einfach nur darum, wie ich die beiden Fahrzeuge, die letztlich 2 vollkommen unterschiedliche Listenpreise und Zubehöre haben korrekt verbuche, so dass sich die Summen und Differenzen am Ende des Jahres nicht als problematisch herausstellen. Ein bisheriger Leasingvertrag wird durch einen neuen Leasingvertrag mit Überschneidungen ersetzt.


    Wenn ich dazu beide Fahrzeuge getrennt anlegen muß bzw. getrennt und auch so nachvollziehbar in den Buchungen führen muß, dann wäre diese genau die Frage plus, wie ich diese getrennte Führung in der Praxis umsetze?


    Vielen Dank vorab.


    Tonni

  • Da es keine weiteren konkreten Tipps bisher gibt, von mir nur kurz eine grundsätzliche Überlegung, auch wenn diese nur halb hilft.


    Zunächst wäre zu klären, ob die Fahrzeuge überhaupt im Anlagevermögen bei Dir anzulegen wären. Das hast Du anscheinend schon getan. Je nach Leasinggestaltung braucht man das sonst nicht, weil die Fahrzeuge im Eigentum des Leasingebers bleiben und man nur den Leasingaufwand bucht.


    Ansonsten würde ich ganz allgemein sagen, dass das gleiche Konto grundsätzlich kein Problem für verschiedene Geschäftsvorfälle ist. Wichtig ist in dem Fall, dass über einen eindeutigen Buchungstext, eventuell auch Belegnummern oder ähnliches, eine eindeutige Zuordnung auch in der Zukunft möglich ist. Aber wie oben schon von nesciens geschrieben, kann man natürlich auch ein zweites Konto anlegen, wenn man es lieber übersichtlicher hat.

  • Dozent_WISO_MB

    Das ist nicht richtig - die Fahrzeuge müssen nicht aktiviert werden, um von der 1%-Regel Gebrauch zu machen! In aller Regel sind Leasingfahrzeuge nicht zu aktivieren (den Leasingerlass einmal durcharbeiten), so dass nicht aktiviert werden kann, weil kein wirtschaftliches Eigentum vorliegt.


    Für die 1%-Regel muss man aber belegen können, dass das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich genutzt wird, sonst ist zwingend die Fahrtenbuchmethode anzuwenden. Und aus der Schilderung des TE in #1 ist hier 1%-Regelung und Fahrtenbuchmethode vermengt (Ermittlung der Kosten anhand der Konten, aber 1%?). Das ist, was ich hinterfragt habe. Nur bei der Fahrtenbuchmethode müssen die Kosten ermittelt werden und dann entsprechend der gefahrenen Kilometer aufgeteilt. Bei zwei Fahrzeugen müsste dies auch getrennt erfolgen, daher das zweite Konto. Bei der 1%-Methode nicht notwendig.