Wohnungsimmobilie im Bau zur späteren Vermietung steuerlich absetzen

  • Liebe Experten,

    zusätzlich zur 'üblichen' Steuererklärung für 2021 gibt es in diesem Jahr folgenden Sachverhalt:

    Wir haben uns mit Kaufvertrag vom 17.12.2019 eine Eigentumswohnung gekauft, die für die folgenden Jahre vermietet werden soll. Corona- und krankheitsbedingt ist die Fertigstellung erst für Ende Mai 2022 geplant. Die kreditgebende Bank hat im vergangenen Jahr Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt. Zudem hatten wir Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag, Kosten für Zusatzleistungen und diverse (An-)Zahlungen bei Handwerkern.


    Nun die Frage: wie und vor allem wo kann ich im Steuerprogramm die Ausgaben angeben? Ich habe jetzt unter 'Sparer und Vermieter' --> 'Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen' begonnen, bin mir aber zunehmend unsicher, ob das nur für bereits vermietete Objekte gilt, da mir allein schon das 'Einheitswert - Aktenzeichen' fehlt und die Wohnung sich noch im Bau befindet.


    Ich würde mich sehr über eure Antwort freuen,

    viele Grüße

    Oli

    • Offizieller Beitrag

    Eine

    Steuerprogramm

    In welchem und in welcher Programmversion denn?


    Abgesehen davon ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung in der gewünschten Art nicht gestattet.


    Bitte nutze auch einmal die erweiterte Forumssuche, denn da wurde alles schon beantwortet.


    Ansonsten würde ich Dir dringend die Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe anraten. Nach der Art Deiner Fragen scheint dies geboten, da Du es anscheinend nicht schaffst zwischen Anschaffungskosten bzw. Anschaffungsnebenkosten und laufenden Werbungskosten zu unterscheiden.

  • 'Einheitswert - Aktenzeichen' fehlt

    das wundert mich aber bei einem Kauf aus 2019! Da müsste schon längst ein Einheitswert bekannt gegeben worden sein, denn ihr müsstet ja auch schon Grundsteuer zahlen.

    • Offizieller Beitrag

    'Einheitswert - Aktenzeichen' fehlt

    das wundert mich aber bei einem Kauf aus 2019! Da müsste schon längst ein Einheitswert bekannt gegeben worden sein, denn ihr müsstet ja auch schon Grundsteuer zahlen.

    Nein, denn die Zurechnungsfortschreibung erfolgt ja erst mit Eigentumsübergang (Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten), üblicherweise vertraglich geregelt mit Fertigstellung/Abnahme.

    mit Kaufvertrag vom 17.12.2019 eine Eigentumswohnung gekauft

    Fertigstellung erst für Ende Mai 2022 geplant


    Jetzt wird da sicherlich nur ein unbebautes Grundstück bewertet sein. Dann auf den Bauherrn die Wert- und Artfortschreibungen. Und dann erst kommt irgendwann @wallaby ins Spiel.

  • Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.

    Ihr habt ja vollkommen recht, die Anfrage war aus der Hüfte geschossen, wenig zielführend und gehört so gelöscht. Nachdem ich mich nun einige Zeit in die Thematik eingelesen habe, versuche ich es noch einmal anders.


    Ich verwende seit vielen Jahren das WISO Steuer-Sparbuch (Version 2022). Den Unterschied zwischen (vorweggenommenen) Werbungskosten, AfA, Geldbeschaffungskosten etc. meine ich jetzt grundsätzlich verstanden zu haben.


    Den Sachverhalt habe ich oben bereits beschrieben. Auch die entsprechende Stelle im Steuerprogramm meine ich nach Durchsicht des Forums etc. gefunden zu haben:




    Meine Vorgehensweise wäre jetzt folgendermaßen: unter Schuldzinsen trage ich die Darlehenszinsen sowie die Bereitstellungszinsen für 2021 ein.

    Ansonsten bleibt das meiste leer:



    Gleichzeitig geht dem Finanzamt eine Erklärung zu, dass das Objekt nach der Fertigstellung bzw. vermietet werden soll.


    Jetzt stellt sich die Frage, ob ihr mir immer noch zur 'Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe' ratet. Habe ich etwas Grundsätzliches übersehen bzw. falsch gemacht?


    Und noch eine letzte Frage, die hoffentlich nicht unter Steuerberatung fällt: können Grundbucheintrag, Notarkosten und Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten ebenfalls schon jetzt geltend gemacht werden, siehe folgender Eintrag:



    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Den Unterschied zwischen (vorweggenommenen) Werbungskosten, AfA, Geldbeschaffungskosten etc. meine ich jetzt grundsätzlich verstanden zu haben.

    Sorry, möchte ich aber nach wie vor etwas bezweifeln. ;)


    Und zwar deshalb:

    Und noch eine letzte Frage, die hoffentlich nicht unter Steuerberatung fällt: können Grundbucheintrag, Notarkosten und Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten ebenfalls schon jetzt geltend gemacht werden, siehe folgender Eintrag:

    Denn es gibt z.B. Notar- und Gerichtskosten in Zusammenhang mit der Finanzierung und dann wieder solche in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und dessen Abwicklung. Und das kannst Du auch alles in Deiner Software nachlesen. ;)


    Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten kommen erst mit der AfA zum Tragen, also mit Eigentumsübergang (Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten).


    Ansonsten auch einfach mal so an allgemein zugänglichen Quellen, auch von Buhl, lesen:

    Die Immobilien-Abschreibung - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Anlage V - Quelle: Buhl steuernsparen.de

  • Den Unterschied zwischen (vorweggenommenen) Werbungskosten, AfA, Geldbeschaffungskosten etc. meine ich jetzt grundsätzlich verstanden zu haben.

    Sorry, möchte ich aber nach wie vor etwas bezweifeln. ;)

    Naja, deshalb habe ich ja auch 'grundsätzlich' geschrieben, im Sinne von 'ganz grob'...


    Auf jeden Fall bin ich jetzt wohl nicht mehr ganz auf dem Holzweg, so zumindest lese ich deine Antwort. Kein Veto bzw. keine Antwort ist ja auch eine Antwort. ;)


    Dir nochmals ganz herzlichen Dank, ich habe definitiv viel dazugelernt!