Sparer-Pauschbetrag/ Freibetrag nicht voll genutzt

  • Hallo zusammen,


    ich habe den Sparer-Pauschbetrag leider nicht komplett ausgeschöpft. Das Problem liegt daran, dass es bei meinem Depotanbieter TradeRepublic technisch nicht möglich ist statt der 801, die 1602.- an Freibetrag anzugeben. Laut deren Support ist das momentan noch nicht vorgesehen.....

    Daher wäre meine Frage nun, wie ich die fehlenden 801.- denn im WISO-Steuerprogramm angeben kann, damit der Freibetrag auch maximal ausgeschöpft wird.

    Reicht es (für eine korrekte Berechnung), wenn ich im Feld (s. Screenshot) den Sparer-Pauschbetrag auf 1602.- erhöhe?

    Ich möchte die 801.- ungern verschenken, da ich ja aufgrund der Jahressteuerbescheinigung 2021, die ich von Traderepublic erhalten habe, ja eigentlich zu viel Steuern bezahlt habe.

    • Offizieller Beitrag

    Du mußt und darfst da nichts korrigieren, sondern Du übernimmst die Bescheinigung der Bank 1:1. Da gehört der Pauschbetrag rein, den Du bei der Bank in Anspruch genommen hast. Und wenn bei der Bank nur max. 801€ hinterlegt werden können, dann kannst Du diesen Betrag da auch nur max. in Anspruch nehmen. Hast Du mehr Erträge erzielt, dann werden diese von der Bank pauschal versteuert. Das wurde Dir ja auch bescheinigt.

    Für die korrekte Berechnung im Programm brauchst Du nichts ändern. Schau sie Dir einfach mal an.

    • Offizieller Beitrag

    Abgesehen darfst Du nicht einfach alles bei Dir ansetzen. Dazu hat der Gesetzgeber regeln geschaffen, die erst erfüllt sein müssen:

    § 20 Abs. 9 EStG

    Zitat

    (9)1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.

    Damit ggf. etwas auf Antrag anders berechnet werden kann, müssen also erst einmal alle Besteuerungsgrundlagen beider Ehegatten zu den Kapitalerträgen vollständig eingegeben werden. Also sowohl die mit ZASt als auch die ohne ZASt.


    as Problem liegt daran, dass es bei meinem Depotanbieter TradeRepublic technisch nicht möglich ist statt der 801, die 1602.- an Freibetrag anzugeben. Laut deren Support ist das momentan noch nicht vorgesehen.....

    Es ist aufgrund der o.g. gesetzlichen Vorschrift gar nicht zulässig, weil nur Du dort offensichtlich Kunde bist.