Hallo zusammen
Meine Frau und ich haben uns für eine getrennte Veranlagung bei der Einkommensteuer entschieden.
Wir haben unsere jeweiligen Erklärungen für 2021 bereits im Januar bzw. Februar abgegeben (in NRW).
Dabei haben wir den elektronischen "Steuer-Versand" des WISO Programms genutzt wie im Vorjahr auch.
Im WISO Programm hat jeder von uns eine eigene Datei, so dass man zwar in der Erklärung angibt, dass
man verheiratet ist; das Programm "weiß" aber nicht mit wem, da die Daten des jeweils anderen dort
nicht angegeben werden (müssen).
Aus diesem Umstand resultiert vermutlich auch der Hinweis aus dem Programm, dass ich (s. angegangenes
Bildschirmfoto) "nur noch die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben" muss, wenn ich meine
eigene bereits elektronisch ans Finanzamt übermittelt habe. Analog steht bei bei meiner Frau der gleiche Hinweis.
Wir stellen uns nun die Frage, ob auch das Finanzamt "denkt", dass erst noch die Erklärung des
jeweils anderen abgegeben werden muss bevor die Bearbeitung dort beginnt (obwohl beide Erklärungen
dort schon vorliegen). Sprich: Müssen wir trotz der Tatsache, dass wir unsere Erklärungen abgegeben haben,
nun noch etwas tun? Oder ist dies nur ein allgemeiner Hinweis aus dem Programm, den wir in
unserem Fall ignorieren können?
Schöne Grüße
Frank