"Sie haben bereits die Steuererklärung abgegeben... Jetzt müssen Sie nur noch.... "

  • Hallo zusammen


    Meine Frau und ich haben uns für eine getrennte Veranlagung bei der Einkommensteuer entschieden.

    Wir haben unsere jeweiligen Erklärungen für 2021 bereits im Januar bzw. Februar abgegeben (in NRW).

    Dabei haben wir den elektronischen "Steuer-Versand" des WISO Programms genutzt wie im Vorjahr auch.


    Im WISO Programm hat jeder von uns eine eigene Datei, so dass man zwar in der Erklärung angibt, dass

    man verheiratet ist; das Programm "weiß" aber nicht mit wem, da die Daten des jeweils anderen dort

    nicht angegeben werden (müssen).


    Aus diesem Umstand resultiert vermutlich auch der Hinweis aus dem Programm, dass ich (s. angegangenes

    Bildschirmfoto) "nur noch die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben" muss, wenn ich meine

    eigene bereits elektronisch ans Finanzamt übermittelt habe. Analog steht bei bei meiner Frau der gleiche Hinweis.


    Wir stellen uns nun die Frage, ob auch das Finanzamt "denkt", dass erst noch die Erklärung des

    jeweils anderen abgegeben werden muss bevor die Bearbeitung dort beginnt (obwohl beide Erklärungen

    dort schon vorliegen). Sprich: Müssen wir trotz der Tatsache, dass wir unsere Erklärungen abgegeben haben,

    nun noch etwas tun? Oder ist dies nur ein allgemeiner Hinweis aus dem Programm, den wir in

    unserem Fall ignorieren können?


    Schöne Grüße


    Frank


    • Offizieller Beitrag

    Im WISO Programm hat jeder von uns eine eigene Datei,

    Warum das denn?

    Ansonsten müßt Ihr nichts weiter tun, wenn beide abgegeben haben. Aber noch einmal die Frage: warum getrennte Dateien. Das könnt Ihr Euch doch sparen. Außerdem kann das Programm so nicht ermitteln, welche Veranlagung für Euch am günstigsten ist.

    • Offizieller Beitrag

    Im WISO Programm

    Und welches?


    Im WISO Programm hat jeder von uns eine eigene Datei, so dass man zwar in der Erklärung angibt, dass

    man verheiratet ist; das Programm "weiß" aber nicht mit wem, da die Daten des jeweils anderen dort

    nicht angegeben werden (müssen).

    Grundsätzlich die falsche Vorgehensweise und das kann so nicht funktionieren mit den Programmroutinen. Vielleicht hättet Ihr Euch vor dieser schnellen Abgabe der Erklärungen erst einmal mit den Programmfunktionen bzw. dem Handbuch zur Software beschäftigen sollen. Zumal Januar/Februar eh noch keine ESt-Veranlagung durchgeführt wird, weil ja noch Daten über ELStAM beim FA eintrudeln können.


    Wir stellen uns nun die Frage, ob auch das Finanzamt "denkt", dass erst noch die Erklärung des

    jeweils anderen abgegeben werden muss bevor die Bearbeitung dort beginnt (obwohl beide Erklärungen

    dort schon vorliegen).

    Das FA hat doch beide Erklärungen. Abgesehen davon ist das vollkommen egal, da es ja auch unterschiedliche Bearbeiter im FA betreffen kann.