Hallo,
so langsam kommen die Anforderunegn zur Feststellungserklärung wg. der Grundsteuer.
Kann ich das auch mit Wiso machen und gibts da evtl eine Anleitung dazu ?
Gruß
apollo
Hallo,
so langsam kommen die Anforderunegn zur Feststellungserklärung wg. der Grundsteuer.
Kann ich das auch mit Wiso machen und gibts da evtl eine Anleitung dazu ?
Gruß
apollo
mit einer einfachen Suche hättest du die Antwort finden können, siehe
WISO-Grundsteuerprogramm? - Beliebiges - Buhl Software Forum
Wann kann man denn mit der Web-Anwendung rechnen?
Mein aktueller Kenntnisstand ist:
Buhl erwartete zum gestrigen Tag die Elster-Version, die dann in die Buhl-Software implementiert und bis Mitte Juli getestet wird. Die Veröffentlichung erfolgt dann voraussichtlich bis Ende Juli.
Aber warum so eilig? Ich möchte nicht zu den ersten Anwendern (Testern) gehören, denn auch bei der Finanzverwaltung ist das neu und ggf. ist mit Problemen zu rechnen.
Aber warum so eilig? Ich möchte nicht zu den ersten Anwendern (Testern) gehören, denn auch bei der Finanzverwaltung ist das neu und ggf. ist mit Problemen zu rechnen.
es soll Leute geben, die mehr als nur eine Erklärung abgeben müssen und in Bundesländern leben, in denen die Erklärung mehr als nur Steuernummer, Flurnummer etc. benötigen (in Bayern benötigst du nicht einmal den Bodenrichtwert!). Ich gehöre auch zu denen, die sich a) mit Miteigentümern auseinandersetzen müssen (einer gibt ab, die anderen müssen "mitwirken") und b) sich in die Formulare für mehrere Bundesländer einarbeiten müssen. Die Zeit ist so schon verdammt knapp und dann noch einen Monat verlieren, weil der Software-Anbieter nicht "in die Puschen kommt"? Ich kann in meiner Software inzwischen alles vorbereiten (eingeben), nur das Absenden funktioniert noch nicht.
Ich kann in meiner Software inzwischen alles vorbereiten (eingeben), nur das Absenden funktioniert noch nicht.
Und im offiziellen Elster-Kanal geht es? Dann bleibt Dir doch dieser Weg, wenn es denn so eilig ist. Mit Copy&Paste ist das das dann doch auch kein großartiges Ding.
Bereitstellungstermine von Formularen in Mein ELSTER
Die Zeit ist so schon verdammt knapp und dann noch einen Monat verlieren, weil der Software-Anbieter nicht "in die Puschen kommt"?
Da können doch die Softwareanbieter nun wirklich nichts für, wenn die zwangsläufig als Grundlage dienenden Elster-Vorgaben ihnen erst zum 30.06.2022 durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Nun ja, Buhl ist hier häufig spät dran - wenn ich nur an die Bereitstellung der Taxonomien für die eBilanzen denke. Das können andere schneller.
Nun ja, Buhl ist hier häufig spät dran - wenn ich nur an die Bereitstellung der Taxonomien für die eBilanzen denke. Das können andere schneller.
Das kann man nun wirklich nicht miteinander vergleichen. Das mit Äpfeln und Birnen kennst Du ja.
war mir klar, dass diese Antwort kommen musste