Werbungskosten bei Vermietung

  • Liebe Steuer-Schwarmintelligenz :) ,


    ich vermiete in meinem Haus 2 Zimmer und ein Gästebad (Kurzzeitmiete).


    Die Zimmer sind voll möbliert und ich stelle meinen Gästen einige Dinge (Handtücher, Bettwäsche, Shampoo, Seife,...). Zudem gibt es gemeinschaftlich genutzte Bereiche, wie zum Beispiel Wohnzimmer, Küche und Garten.


    Ich bin mir nun nicht sicher, wo in meiner Steuererklärung ich bestimmte Dinge angeben muss. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :)


    1. Ersatz für abgenutzte Handtücher/Bettwäsche

    Ich kaufe wegen Abnutzung so ziemlich jedes Jahr neue Handtücher und Bettwäsche. Hier bin ich nicht sicher, ob es ein bewegliches Wirtschaftsgut ist oder Erhaltungsaufwendung (es gab ja schon Gästehandtücher/Bettwäsche und es ist keine Erstanschaffung...).


    2. Schonbezüge

    Für Matratzen, Kissen, Bettkopfteil

    Ich vermute: bewegliches Wirtschaftsgut?


    3. Verbrauchsmaterial für das Gästebad (Toilettenpapier, Seife, Shampoo,...)

    Bewegliches Wirtschaftsgut oder Erhaltungsaufwendung oder Reinigungskosten?


    4. Reinigungsmittel/Materialien (Putzmittel, Geräte, Materialien)

    Gehören die auch unter Reinigungskosten? Also auch Geräte wie Staubwedel, oder ein Polster-Rasierer?


    5. Anschaffung von medizinischen Masken

    Aufgrund verschärfter Hygieneprotokolle, musste ich extra Masken anschaffen. Wo trage ich diese ein?


    6. Gartenhaus

    Ich habe ein kleines Gartenhaus gekauft (650€) das auch meine Gäste zum drin sitzen nutzen können (gemeinschaftlich genutzter Garten). Ich habe das bei "bewegliches Wirtschaftsgut" eingetragen mit Sofortabschreibung. Ist das korrekt?


    Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht in mein Dunkel bringen :) . Ich danke euch!


    Denise


    PS.: Beim Finanzamt wollte ich nachfragen, allerdings ist das Servicetelefon außer Betrieb und ich weiß nicht, ob ich per Mail eine Antwort erhalte.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Dem Forum ist eine Steuerberatung in der gewünschten Form aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Ggf. solltest Du einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Rate ziehen. Ansonsten sollte Dir aber auch eine geeignete Steuersoftware helfen, bei der man immer Zeile für Zeile vorgehen sollte.


    Oder man sieht sich mal den klassischen Vordruck nebst Anleitung an:

    Anlage V 2021.pdf

    Anlage V 2021 Anleitung.pdf