Liebe Steuer-Schwarmintelligenz ,
ich vermiete in meinem Haus 2 Zimmer und ein Gästebad (Kurzzeitmiete).
Die Zimmer sind voll möbliert und ich stelle meinen Gästen einige Dinge (Handtücher, Bettwäsche, Shampoo, Seife,...). Zudem gibt es gemeinschaftlich genutzte Bereiche, wie zum Beispiel Wohnzimmer, Küche und Garten.
Ich bin mir nun nicht sicher, wo in meiner Steuererklärung ich bestimmte Dinge angeben muss. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
1. Ersatz für abgenutzte Handtücher/Bettwäsche
Ich kaufe wegen Abnutzung so ziemlich jedes Jahr neue Handtücher und Bettwäsche. Hier bin ich nicht sicher, ob es ein bewegliches Wirtschaftsgut ist oder Erhaltungsaufwendung (es gab ja schon Gästehandtücher/Bettwäsche und es ist keine Erstanschaffung...).
2. Schonbezüge
Für Matratzen, Kissen, Bettkopfteil
Ich vermute: bewegliches Wirtschaftsgut?
3. Verbrauchsmaterial für das Gästebad (Toilettenpapier, Seife, Shampoo,...)
Bewegliches Wirtschaftsgut oder Erhaltungsaufwendung oder Reinigungskosten?
4. Reinigungsmittel/Materialien (Putzmittel, Geräte, Materialien)
Gehören die auch unter Reinigungskosten? Also auch Geräte wie Staubwedel, oder ein Polster-Rasierer?
5. Anschaffung von medizinischen Masken
Aufgrund verschärfter Hygieneprotokolle, musste ich extra Masken anschaffen. Wo trage ich diese ein?
6. Gartenhaus
Ich habe ein kleines Gartenhaus gekauft (650€) das auch meine Gäste zum drin sitzen nutzen können (gemeinschaftlich genutzter Garten). Ich habe das bei "bewegliches Wirtschaftsgut" eingetragen mit Sofortabschreibung. Ist das korrekt?
Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht in mein Dunkel bringen . Ich danke euch!
Denise
PS.: Beim Finanzamt wollte ich nachfragen, allerdings ist das Servicetelefon außer Betrieb und ich weiß nicht, ob ich per Mail eine Antwort erhalte.