Hallo,
ich bin Lehrer und habe mit dem Steuersparbuch meine Einkommenssteuer gemacht. Nach der Einreichung erbat das Finanzamt die Zusendung der Berechnung für die Kosten des Arbeitszimmers. Ich habe alle in der Steuererklärung berechneten Kosten an das Finanzamt geschickt. Dies sind:
- "Weiteren Kosten" (Jahresrechnungen für Müll, Strom, Gas, Grundsteuer, Hausratversicherung, usw.) in Kopie
- die Mitteilung der Bank über die gezahlten Zinsen für den Hauskredit im Jahr 2021
- eine Kopie des Bauantrags, auf dem Zimmer des Hauses auf zwei Seiten mit m² aufgelistet sind, das Arbeitszimmer habe ich farblich markiert
Nun hat das Finanzamt mir meine Lohnsteuerjahresbescheinigung geschickt, das Arbeitszimmer wurde mit 0 EUR Erstattung berechnet. Als Begründung steht in der Anmerkung:
"Ein Ansatz der als Werbungskosten geltend gemachten Kosten für für das Arbeitszimmer konnte nicht erfolgen. Mit Schreiben vom 12.08. wurde eine Berechnung des Arbeitszimmers erbeten. Mit Schreiben vom 14.08. wurde zwar diverse Rechnungen, jedoch keine Berechnung der Aufwendungen übersandt."
Kann mir jemand sagen, was dem Finanzamt da fehlt? Reicht die Auflistung der Zimmer des Bauantrags evtl. nicht, und ich soll stattdessen eine Zeichnung abgeben? Ich werde Einspruch einreichen, und möchte die benötigte "Berechnung" nachreichen.