Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich.

  • Hallo zusammen,


    bei der Erfassung eines zweiten Grundstückes habe ich folgendes Problem.


    Die Daten sind scheinbar komplett und die Unterlagen sind versandbereit, aber ich kann keine Grundsteuerwertberechnung durchführen. Ich versuche es nun seit 2 Tagen, aber ich erhalte immer den Hinweis:Versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Sollte das Problem längerfristig bestehen, kontaktieren Sie bitte den Support..


    Bleibt dann nur der Weg über den Support ?


    Merci

  • Die Berechnung des Grundsteuerwertes ist für dieses Grundstück derzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran - abhängig von den veröffentlichten Informationen der einzelnen Bundesländer, kann dies unterschiedlich lange dauern. Bitte haben Sie noch etwas Geduld


    Was soll mir das sagen??`Oktober ist nicht weit entfernt.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll mir das sagen??`

    Vielleicht solltest Du dann auch mal den anderen von Dir begonnenen Thread fortführen oder ggf. sagen, wie Du weiter vorgegangen bist. Meiner Erfahrung aus den Testfällen nach kann es auch an einem Eingabefehler hängen. Im Zweifel eben in neuem Fall noch einmal von vorne beginnen. Das hat schon Wunder bewirkt. ;)

  • Hallo Zusammen,


    meine Daten sind auch komplett und bei der Berechnung des Grundsteuerwertes kommt diese Antwort:


    Die Berechnung konnte nicht durchgeführt werden.

    Versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Sollte das Problem längerfristig bestehen, kontaktieren Sie bitte den Support.


    Support kann man leider nicht erreichen - habe es mehrmals versucht. Anfrage habe ich auch bereits gestellt. Jetzt meine Frage hierzu:


    ich könnte meine Unterlagen auch ohne Berechnung des Grundsteuerwertes versenden. Wird das beim Finanzamt auch anerkannt? Oder muss diese Berechnung zwingend dabeisein?


    Ich würde mich freuen über ein hilfreiches Feedback hierzu. Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    ich könnte meine Unterlagen auch ohne Berechnung des Grundsteuerwertes versenden. Wird das beim Finanzamt auch anerkannt? Oder muss diese Berechnung zwingend dabeisein?

    Das wird Dir von uns Anwendern so keiner beantworten können. Ich persönlich würde davon abraten. Das weitere Vorgehen kann nur der Support weiß, woran es in den einzelnen Bundesländern hängen kann. Das Elster der Finanzverwaltung hatte zuletzt wohl noch Probleme mit zwei, drei Dingen.


    Dann aber netter Weise den Thread insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Alles ohne Gewähr. Ich habe ein weiteres Grundstück in ELSTER komplett erfasst. Es wurde fehlerfrei geprüft. Die Unterlagen sind somit versandfertig. Es wurde aber keine Grundwertsteuerberechnung in Elster durchgeführt. Ich erkenne jedenalls keinen entsprechenden Punkt in Elster. Daher bin ich optimistisch, dass auch ohne Berechnung der Grundwersteuer aus WISO, die Unterlagen seitens des Finanzamtes akzeptiert werden.


    Ich persönlich warte jetzt erst einmal die Reaktion des Supportes ab. Notfalls versende ich die Unterlagen erst Ende Oktober ;)

  • Zur Info: Ich konnte mein Problem bzgl. der fehlenden Grundsteuerwertberechnung lösen. :)


    Mein Fehler war es wohl, dass ich folgende Einträge irrtümlicherweise unter Punkt 2.2. Grundstück vorgenommen habe



    Die Wohnung hat 6 Zimmer (keine Wohnungen) jeweils kleiner als 60 qm mit einer Gesamtwohnfläche von 120 qm. Nachdem ich diese Werte gelöscht habe und stattdessen den nachfolgenden Eintrag getätigt habe, funktioniert auch die Berechnung der Grundsteuer


    Das EFH hat also 1 Wohnung mit einer Gesamtfläche von 120 qm (losgelöst von der Anzahl / Größe der Zimmer der Wohnung)


    Vielleicht kann dieser Hinweis ja weiter helfen.


    Vielen Dank für die Unterstützung


    P.S: Geholfen bei der Fehlersuche hat mit übrigens ein Video zur ELSTER Klickanweisung

    • Offizieller Beitrag

    P.S: Geholfen bei der Fehlersuche hat mit übrigens ein Video zur ELSTER Klickanweisung

    Um den Fehler zu finden braucht aber kein Video, weder bei Buhl, noch bei Elster, noch irgendwo. Wir hatten zu dieser Maske schon einige Threads und auch Lösungen, sei es nun Anzahl der Wohnung oder Garagen oder falsche Ziele zur Größe der Wohnung.


    Deshalb ja gerade meine immer wieder kritisierten Rückfragen, ob auch Zeile für Zeile kontrolliert wurde und man sich nicht vielleicht vertippt hat oder in der Zeile verrutscht ist. Leider alles all zu menschliche Fehler. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es jetzt über Elster gemacht . Ging schneller und besser. Werde mir das Geld erstatten lassen.

    Weil Du denselben Fehler nicht zweimal gemacht hast. Und das wäre mit der Software nach der ersten Eingewöhnung ebenso schnell gegangen. Das zeigen die Posts der anderen Nutzer.

  • Hallo,


    ich habe nach bestem Wissen alles so weit eingetragen und bekomme nach wie vor diese Meldung:

    Anfangs habe ich vermutet, dass es daran lag, dass ich sehr früh dran war. Ich habe die Erklärung bereits kurze Zeit nach dem Release einreichen wollen. Mittlerweile bin ich mir nicht sicher, ob alles richtig eingetragen ist und das Programm mir dennoch keinen Fehler anzeigt ?

    Danke und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Mittlerweile bin ich mir nicht sicher, ob alles richtig eingetragen ist und das Programm mir dennoch keinen Fehler anzeigt ?

    Ist ja auch kein Fehler, sondern nur ein Hinweis. U.a. Hessen kocht da halt sein eigenes Süppchen. Kann man nur beim FA erfragen oder mittels Ticket beim Support und den Thread dann insoweit netter Weise auf dem Laufenden halten.

  • Moin,


    Ich habe auch diese Meldung erhalten, allerdings „nur“ in Niedersachsen. In NRW ist alles versendet worden. M.E. Liegt das am Landesmodell in NDS, da die nicht nach den Bodenrichtwert gehen. Dieser ist dort auch nicht einzugeben. Die Mitteilung von Buhl sag auch aus, dass mit Hochdruck daran arbeiten. Leider finde ich keine Stellungnahme dazu. Ich bin schon am überlegen, ob ich direkt über ELSTER die Eingabe machen soll.

  • Hallo,


    ich erhalte nach wie vor die gleiche Meldung, jedoch zeigt mir das Programm nun an, dass meine Grundsteuer bereit sei zum Versand. Ist das denn in Ordnung diese zu versenden, wenn der Grundsteuerwert nicht berechnet werden kann ? Oder will das FA eh nur meine Eingaben haben und berechnet selbst, sodass die Berechnung in der Software lediglich für mich als Info dient ?


    Viele Grüße

    km89

  • Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermeßbetrag aus den vorliegenden Daten - die Gemeinde dann die Grundsteuer.

    Ob es hier in Hessen noch "Schmankerl" gibt, warum der Meßbetrag nicht ermittelt werden kann, weiß ich nicht.

    Aber wenn versandtfertig, müsste eine Abgabe gehen.