Garagen und Stellplätze zu EFH in Bayern?

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade dabei meine Grundsteuererklärung zu machen und steige aber bei dem Thema Garagen / Gartenhäuschen nicht so wirklich durch.


    Folgende Situation.


    Reihenmittelhaus im Eigentum (Bayern) + Miteigentum Garagenhof und Weg

    1 Garage

    3 Stellplätze (welche nach und nach dazu gekauft wurden sind)

    1 Gartenhäuschen


    Nun ist klar das das RH mit Wohnfläche x veranschlagt wird. Aber was ist mit der Garage / Stellfächen / Gartenhäuschen, diese sind alle jeweils unter 30m². Mir ist nicht so klar, ob man diese Flächen irgendwo angeben muss a la Garage 0 m² oder ob man diese dann vollständig außen vor lässt.


    Weiß jemand Rat von Euch?


    Danke und Gruß

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Garagen?“ zu „Garagen und Stellplätze zu EFH in Bayern?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe Dein Problem nicht. In Bayern sind die einem gehörenden Flächen zu erklären. Und maßgeblich sind die wirtschaftlichen Einheiten. Was der wirtschaftlichen Einheit zugerechnet ist , siehst Du doch aus den Grundbuchauszügen bzw. den früheren Einheitswerterklärungen/-bescheiden. Und ob nachträglich erworbene Flächen dieser zuzurechnen sind oder jeweils eigene wirtschaftliche Einheiten mit eigener/gesonderter Erklärungspflicht darstellen, kannst nur Du selber beurteilen.

  • miwe4

    Danke für die Erläuterung. Klar, dass die Flächen entsprechend eingetragen sind.


    Aber: Was mich irritiert, ist das 30 m² Thema. Wenn ich rein davon ausgehe, müsste ich nichts davon eintragen, da alles jeweils darunter liegt. Leider finde ich dazu keinerlei Erläuterung auf der Elster Seite. Deine Antwort, gibt mir leider auch keine konkrete Information darüber.


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es so deuten, dass Freibetrag nicht gleichbedeutend mit nicht zu erklären ist. Vielmehr ist m.E. die gesamte Fläche zu erklären und danach werden eben Freibeträge geprüft. Das wird wohl kaum jeder Steuerbürger für sich selber entscheiden dürfen.

  • Hallo zusammen,


    ich besitze zwei Grundstücke in Bayern, die direkt nebeneinander liegen und für welche ich jeweils ein Aktenzeichen bekommen habe.


    Grundstück Nr. 1: Hier befindet sich das Wohnhaus und eine Garage (soweit unproblematisch)

    Grundstück Nr. 2: Hier befindet sich eine weitere Garage


    Frage:

    Kann für das Grundstück Nr. 2 für die Garage der Freibetrag von 50qm abgezogen werden?


    Darf der Freibetrag nur geltend gemacht werden, wenn die Garage in Zusammenhang mit einer Wohnnutzung steht? Wenn ja, dann habe ich ja aber für Grundstück Nr. 1 schon Gebrauch vom Freibetrag für Garagen gemacht. Oder darf der Freibetrag je wirtschaftlicher Einheit angesetzt werden?


    Danke !

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es so deuten, dass Freibetrag nicht gleichbedeutend mit nicht zu erklären ist. Vielmehr ist m.E. die gesamte Fläche zu erklären und danach werden eben Freibeträge geprüft. Das wird wohl kaum jeder Steuerbürger für sich selber entscheiden dürfen.

    Wobei, wie ich jetzt sehe, die Programmhilfe für Bayern ja sagt, dass zu kürzen ist:


    Und von Bayern selber gibt es ja noch: Grundsteuer BayGrSt_2_Anleitung_Anlage_Grundstueck.pdf


    Aufklärung könnte natürlich auch ein Anruf beim FA bringen, dessen Ergebnis man dann hier an dieser Stelle netter Weise für die anderen Anwender postet. ;)

  • Eingabe des ersten Wohn-und Garagengrundstücks mit Garage, aber Garagen-Nutzfläche ohne Ansatz, wenn Garage unter 50qm und die zweite Garage an Deinen Nachbar = andere Wohnung überlassen ist.

    Wenn die zweite Garage auch noch zu der Wohnung gehört, dann Ansatz beider Garagen, wenn Fläche insgesamt über 50qm (Freigrenze, kein Freibetrag!) .

    Ist zweite Garage an den Nachbar überlassen (nicht zu Deiner Wohnung gehörig), dann bebautes sonstiges Grundstück - Wenn Garagen-Gebäude weniger als 30 qm dann ohne Ansatz. Wenn mehr als 30qm, dann Ansatz Nutzfläche.

  • Darf der Freibetrag nur geltend gemacht werden, wenn die Garage in Zusammenhang mit einer Wohnnutzung steht?

    Nein der Freibetrag darf nur geltend gemacht werden, wenn die Garage in Zusammenhang mit DIESER Wohnnutzung steht zu der Du die Erklärung machst...Gehören zwei Garagen zu DIESER Einheit und ist die GesamtGaragenfläche größer als 50qm dann sind beide als Nutzfläche mit anzugeben und zu erfassen. Gehört eine Garage mit 49qm und ein Gartenhaus mit 30qm dir = Dein Eigentum (oder sondereigentum) dann bleibt beides außen vor.

    Gehört eine Garage dem gleichen Eigentümer, liegt aber auf einem anderen Grundstück in der Nähe gehört sie zwar juristisch nicht zur gleichen wirtschaftlichen Einheit (eigene Flurstücksnummer) und muss daher dem Grundstück zugeordnet werden, um den Freibetrag zu erhalten.

    --Ist die bisherige Einheitsbewertung insoweit anders-also falsch-, kann dies mit Zuordnung in dieser Grundsteuererklärung geändert werden. Hat man eine Garage in der Nähe erst nachträglich von einem anderen erworben, ist die bisherige Bewertung wohl falsch. Üblicherweise wurde man für diesen Fall vom Finanzamt mit zwei Anschreiben und zwei verschiedenen Einheitswert-Aktenzeichen (EW-AZ) aufgefordert zwei Erklärungen abzugeben. Hier macht es Sinn auf der Erklärung mit der Wohnung die Garage auf dem anderen Grundstück durch Angabe der zweiten Flurstücksnummer mit zu erfassen und im Feld zusätzliche Erklärungen dem Finanzamt mitzuteilen, dass die bisher unter EW-AZ gesonderte erfasste Garage auf dem Grundstück FlNr....1234 (Bsp) wirtschaftlich zu dieser Erklärung gehört und daher die unter EW-AZ angeforderte gesonderte Erklärung nicht abgegeben wird. Man kann aber auch eine Grundsteuererklärung für das Garagengrundstück wie angefordert angeben und dort als Nutzfläche NULL angeben mit dem Hinweis in den Erläuterungen, dass das Grundstück wirtschaftlich zum anderen EW-AZ gehört. Dann natürlich dort nicht nochmals diese Flurnr und die Fläche eingeben. Eine doppelte Erfassung ist zu vermeiden. (gilt für Bayern !)