Hallo Zusammen !
ich hätte folgende Frage :
während der ersten Corona-Welle war auch ich plötzlich verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben (wohl damals wegen Kurzarbeitergeld), nun habe ich dazu folgende Frage :
wenn ich die Erklärung für 2020 bereits abgegeben habe , kann ich dann mit der nächsten, aktuellen Steuererklärung (2021) auch 2019 2018 2017 mit abgeben ?
Wenn JA oder NEIN , wieso ?
Vielen Dank und schönes Wetter an alle Forenretter!