Umrechnung der 10-stelligen persönlichen Steuernummer funktioniert nicht

  • Die Umrechnung der 10-stelligen persönlichen Steuernummer aus Niedersachsen/Oldenburg (Oldenburg) ins bundeseinheitliche Format funktioniert nicht.

    Und daher kann ich die Erklärung auch nicht verschicken, auch wenn die persönliche Steuernummer nicht unbedingt angegeben werden muss.


    Aber es gibt Umrechner dafür im Netz. Deren Ergebnis kann ich jedoch in dem WISO-Formular nicht eintragen. Das sollte unbedingt möglich sein. Sonst nützt mir Ihre Software nicht.

    Denn dann muss ich doch auf ELSTER zurückgreifen. :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Wie immer bei derartigen Problemen, die wir bisher alle lösen konnten, die Frage nach den Details. Bisher waren es immer Eingabefehler.


    Welche Nummer versuchst Du denn an welcher Stelle des Programms einzugeben?

    Wie lauten die ersten vier Zahlen Deiner Nummer. Bereinigte Screenshots wären wie immer sehr hilfreich für eine Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    Die Umrechnung der 10-stelligen persönlichen Steuernummer aus Niedersachsen/Oldenburg (Oldenburg) ins bundeseinheitliche Format funktioniert nicht.

    Weil was passiert?

    Und daher kann ich die Erklärung auch nicht verschicken, auch wenn die persönliche Steuernummer nicht unbedingt angegeben werden muss.

    Verstehe ich nicht. Warum läßt Du sie dann nicht weg?

    Und bist Du sicher, daß Du die persönliche Steuernummer hast und nicht etwa das Aktenzeichen (welche an anderer Stelle auch Steuernummer genannt wird) oder umgekehrt?

    Aber es gibt Umrechner dafür im Netz. Deren Ergebnis kann ich jedoch in dem WISO-Formular nicht eintragen.

    Dann stimmt da etwas nicht.

    Das sollte unbedingt möglich sein. Sonst nützt mir Ihre Software nicht.

    Das ist nicht "unsere" Software - Du bist in einem Anwender-helfen-Anwender-Forum, nicht beim Buhl-Support.

    Denn dann muss ich doch auf ELSTER zurückgreifen.

    Dann mach, ist uns hier im Forum egal... :whistling:

  • Wie vieles was bei der Grundsteuererklärung angefragt wird, hat das Finanzamt schon: Die Eigentümer sind denen bekannt. Deren Steuer-ID kann das Finanzamt von sich aus abfragen. Ich habe schon Erklärungen ohne Steuernummer der Eigentümer oder deren SteuerID und ohne vollständige Anschrift (Erbengemeinschaften mit vielen Miterben) übermittelt. An der Steuernummer scheitert eine Grundsteuererklärung nicht. Wenn das Einheitswertaktenzeichen existiert und die übrigen Daten FlNr. /Gemarkung richtig angibst, kann das Finanzamt alles zuordnen. Die Umrechnung kann das Programm sicherlich. Bitte nicht das Einheitswertaktenzeichen unter dem Du angeschrieben wurdest als Steuernummer ansehen. Dein Steuernummer findest Du im Steuerbescheid.

    ---> Die "Steuernummer die im Menüpunkt 2.3 abgefragt wird ist NICHT Deine Steuernummer, sondern das Aktenzeichen unter dem die Einheitsbewertung des Grundstücks durchgeführt wird...DIE STEHT auf dem Anschreiben !

    hier die Hilfe dazu!

    Schau mal nach unter welchem Menüpunkt die "Steuernummer" die Dir Probleme bereitet abgefragt wird.


    (Einheitswert-)Aktenzeichen oder Steuernummer (der Einheit)

    Die Finanzverwaltung benötigt ein Merkmal zur Identifikation der wirtschaftlichen Einheit. Dieses Merkmal wird in den meisten Bundesländern '(Einheitswert-)Aktenzeichen' genannt. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wird dieses Merkmal hingegen Steuernummer oder Steuernummer der Einheit genannt. Aktenzeichen oder Steuernummer der Einheit finden Sie auf dem Informationsschreiben vom Finanzamt. Liegt Ihnen dieses nicht vor, können Sie auf Ihrem letzten Bescheid über die Feststellung des Einheitswertes oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages oder auf dem jährlichen Abgaben-/Grundsteuerbescheid der Gemeinde (dort als Aktenzeichen Finanzamt bezeichnet) nachsehen. Aber Achtung: In einigen Bundesländern sind die Aktenzeichen erst vor kurzem aktualisiert worden. Wird das Aktenzeichen als ungültig erkannt, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt nach dem aktuellen Aktenzeichen.

    Bitte erfassen Sie das Aktenzeichen oder die Steuernummer ohne Leerzeichen und ohne Sonderzeichen wie z. B. „-” oder „/” oder auch „_”.

    • Offizieller Beitrag

    Wie vieles was bei der Grundsteuererklärung angefragt wird, hat das Finanzamt schon: Die Eigentümer sind denen bekannt. Deren Steuer-ID kann das Finanzamt von sich aus abfragen. Ich habe schon Erklärungen ohne Steuernummer der Eigentümer oder deren SteuerID und ohne vollständige Anschrift (Erbengemeinschaften mit vielen Miterben) übermittelt. An der Steuernummer scheitert eine Grundsteuererklärung nicht.

    Haben wir schon zigmal in diversen Threads erwähnt. ;)


    Bitte nicht das Einheitswertaktenzeichen unter dem Du angeschrieben wurdest als Steuernummer ansehen. Dein Steuernummer findest Du im Steuerbescheid.

    ---> Die "Steuernummer die im Menüpunkt 2.3 abgefragt wird ist NICHT Deine Steuernummer, sondern das Aktenzeichen unter dem die Einheitsbewertung des Grundstücks durchgeführt wird...DIE STEHT auf dem Anschreiben !

    Genau deshalb ja die an @Erwin Schorr gerichtete und bisher von ihm unbeantwortete Frage:

    Welche Nummer versuchst Du denn an welcher Stelle des Programms einzugeben?

    Wie lauten die ersten vier Zahlen Deiner Nummer. Bereinigte Screenshots wären wie immer sehr hilfreich für eine Unterstützung.


    Abgesehen davon scheint das Interesse an einer schnellen Lösung nicht unbedingt vorhanden zu sein.