Arbeitszimmer, Erhaltungsaufwendungen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte nach einem Eigenheimkauf nun mein neues Arbeitszimmer geltend machen. Ich habe 2021 189 Tage zuhause im getrennten angeordneten Arbeitszimmer gearbeitet und war lediglich 21 Tage im Büro. D.h. in jeder Woche war mein Arbeitsmittelpunkt zuhause im Arbeitszimmer, demnach gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dieses absetzen kann? (Frage 1) Das Arbeitszimmer wurde neu eingerichtet und macht gut 12% der Gesamtwohnfläche aus.


    Abschreibungen, Schuldzinsen und Co sind klar.

    Nur verstehe ich die Eingabe der Erhaltungsaufwendungen nicht ganz. Es gibt die Option auf 1 Jahr oder 2-5 Jahre zu verteilen. Daher die Unterscheidung im Programm.

    2.1 Größere Erhaltungsaufwendungen für das Arbeitszimmer: Größere Anschaffungen wie Erneuerung Fußboden auf 2-5 Jahre verteilt

    2.2 Erhaltungsaufwendungen für das Arbeitszimmer: Alle Anschaffungen in dem Jahr für das Arbeitszimmer (z.B. Vorhang, Teppich, Lampen)


    Die Eingabe kann ich wie hier erwähnt vornehmen (Frage 2) oder sind die Beispiele komplett falsch. Alles geschah in Eigenarbeit, daher rede ich nur von Materialkosten.


    Vielen Dank für eure Hilfe, viele Grüße

  • Erhaltungsaufwendungen kannst du wählen, ob sofort oder über 2 - 5 Jahre abzuschreiben. Das liegt in deiner Entscheidungsbefugnis. Wobei ich Vorhänge, Teppiche, Lampen nicht als Erhaltungsaufwendungen ansehe, sondern als Ausstattung (bei Erstbezug).

    Da neu gekauft, musst du auch noch prüfen, ob größere Erhaltungsaufwendungen (= mehr als 15% der Anschaffungskosten) vorliegen und zwar über drei Jahre. Dann sind diese überhaupt nicht sofort abziehbar, sondern nur über die Abschreibungen des Gebäudes.

    Du solltest dich informieren über das Thema "anschaffungsnaher Aufwand".

  • Erhaltungsaufwendungen kannst du wählen, ob sofort oder über 2 - 5 Jahre abzuschreiben. Das liegt in deiner Entscheidungsbefugnis. Wobei ich Vorhänge, Teppiche, Lampen nicht als Erhaltungsaufwendungen ansehe, sondern als Ausstattung (bei Erstbezug).

    Da neu gekauft, musst du auch noch prüfen, ob größere Erhaltungsaufwendungen (= mehr als 15% der Anschaffungskosten) vorliegen und zwar über drei Jahre. Dann sind diese überhaupt nicht sofort abziehbar, sondern nur über die Abschreibungen des Gebäudes.

    Du solltest dich informieren über das Thema "anschaffungsnaher Aufwand".

    Danke für das Feedback.


    Ich beziehe mich auf die orange markierte Zeile. Hier schreibt Wiso. Hier erfassen sie die Kosten, die erforderlich waren um das Arbeitszimmer auszustatten. Beispiele: Fußbodenbelag, Fußleisten, Lampen, Gardinen. Also hier trage ich die ganzen Material-/Produktkosten dann ein. Das meintest du?


    2. Konkrete Frage, Größere Erhaltungsaufwendungen für das Arbeitszimmer wird ein Rechnungsdatum und eine Firma verlangt. Wenn ich den Fußboden über 5 Jahre aufteilen will, da ich ihn in 2020 vergessen habe, gerne aber den Anteil in 2021-2024 berücksichtigen würde. Kann ich ihn dann dort eintragen oder sind das zwingend Leistungen von Fremdfirmen und kein Material?


    Vielen Dank


    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich den Fußboden über 5 Jahre aufteilen will, da ich ihn in 2020 vergessen habe, gerne aber den Anteil in 2021-2024 berücksichtigen würde.

    Für das Arbeitszimmer gibt es doch aus 2020 gar nichts aufzuteilen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein steuerliches Arbeitszimmer 2020 doch anscheinen noch gar nicht gegeben waren:

    ich möchte nach einem Eigenheimkauf nun mein neues Arbeitszimmer geltend machen. Ich habe 2021....

  • Wenn ich den Fußboden über 5 Jahre aufteilen will, da ich ihn in 2020 vergessen habe, gerne aber den Anteil in 2021-2024 berücksichtigen würde.

    Für das Arbeitszimmer gibt es doch aus 2020 gar nichts aufzuteilen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein steuerliches Arbeitszimmer 2020 doch anscheinen noch gar nicht gegeben waren:

    ich möchte nach einem Eigenheimkauf nun mein neues Arbeitszimmer geltend machen. Ich habe 2021....

    ja genau, das Problem ist ich habe den Fußboden im Dezember 2020 bestellt und 2021 im Januar eingebaut und mit dem Arbeiten vor Ort angefangen. Das war dein Fehler, wenn die Rechnung des Materials auf Dez 20 ist, oder?

  • Hallo ST

    also absetzten alles gut und schön funktioniert auch so wie es erklärt wir , aber wenn du dein Eigentum mal verkaufst und du bekommst viel mehr als du bezahlt hast musst du das nachträglich alles nach versteuern , also ich hab mein Büro raus genommen auser die Einrichtung wie Möbel auf 10 j abgeschrieben

  • Wenn ich den Fußboden über 5 Jahre aufteilen will, da ich ihn in 2020 vergessen habe, gerne aber den Anteil in 2021-2024 berücksichtigen würde.

    Für das Arbeitszimmer gibt es doch aus 2020 gar nichts aufzuteilen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein steuerliches Arbeitszimmer 2020 doch anscheinen noch gar nicht gegeben waren:

    ich möchte nach einem Eigenheimkauf nun mein neues Arbeitszimmer geltend machen. Ich habe 2021....

    ja genau, das Problem ist ich habe den Fußboden im Dezember 2020 bestellt und 2021 im Januar eingebaut und mit dem Arbeiten vor Ort angefangen. Das war dein Fehler, wenn die Rechnung des Materials auf Dez 20 ist, oder?

    hat hier noch jemand eine Meinung dazu? Fußboden aus 2020 geht jetzt nicht mehr? oder doch anteilig?

    • Offizieller Beitrag

    Für das Arbeitszimmer gibt es doch aus 2020 gar nichts aufzuteilen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein steuerliches Arbeitszimmer 2020 doch anscheinen noch gar nicht gegeben waren:

    § 11 EStG