Hallo zusammen,
ich möchte nach einem Eigenheimkauf nun mein neues Arbeitszimmer geltend machen. Ich habe 2021 189 Tage zuhause im getrennten angeordneten Arbeitszimmer gearbeitet und war lediglich 21 Tage im Büro. D.h. in jeder Woche war mein Arbeitsmittelpunkt zuhause im Arbeitszimmer, demnach gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dieses absetzen kann? (Frage 1) Das Arbeitszimmer wurde neu eingerichtet und macht gut 12% der Gesamtwohnfläche aus.
Abschreibungen, Schuldzinsen und Co sind klar.
Nur verstehe ich die Eingabe der Erhaltungsaufwendungen nicht ganz. Es gibt die Option auf 1 Jahr oder 2-5 Jahre zu verteilen. Daher die Unterscheidung im Programm.
2.1 Größere Erhaltungsaufwendungen für das Arbeitszimmer: Größere Anschaffungen wie Erneuerung Fußboden auf 2-5 Jahre verteilt
2.2 Erhaltungsaufwendungen für das Arbeitszimmer: Alle Anschaffungen in dem Jahr für das Arbeitszimmer (z.B. Vorhang, Teppich, Lampen)
Die Eingabe kann ich wie hier erwähnt vornehmen (Frage 2) oder sind die Beispiele komplett falsch. Alles geschah in Eigenarbeit, daher rede ich nur von Materialkosten.
Vielen Dank für eure Hilfe, viele Grüße