Hallo (nach langer Zeit reibungslosen Arbeitens mal wieder)!
Vor 3 Wochen hat mich mein FA angeschrieben und nach einer Erklärung für meine in der USt-Anmeldung angegebenen "nicht steuerbaren Umsätze" gefragt.
Ich habe denen daraufhin Kopien der entsprechenden Rechnungen an den Auftraggeber in der Schweiz zugeschickt, auf denen ich auf §13b und den damit verbundenen Übergang der Steuerschuldnerschaft hinweise.
Heute schreibt mir das FA zurück, daß die Eintragung als nicht steuerbare Umsätze nicht zutreffend ist, sondern "es sich um stpfl. Umsätze des leistenden Unternehmens, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs. 5 UStG schuldet" handelt (FA gibt noch Kz 60 an) und ich meine USt-Anmeldungen/Erklärungen berichtigen soll...
Faktisch ist das aber doch genau das, was ich schon tu: eine Rechnung stellen, in der ich keine MwSt auswerfe, sondern auf 13b hinweise, weil damit die Steuerschuld auf den Auftraggeber in der Schweiz übergeht, oder?
In "Mein Büro" ist bei den Erweiterten Einstellungen in der Rechnungsvorlage bei den abweichenden Erlöskonten jeweils 8338 ausgewählt:
und der USt-Anmeldung/Erklärung werden diese Umsätze damit als "nicht steuerbare Umsätze" ausgegeben, mit Hinweis "Leistungsort nicht im Inland".
Wo/was müßte ich denn jetzt ändern, damit Kz60 angesteuert wird, was wäre das dann und muß ich dann doch irgendeine Steuer abführen???
Und wenn ich rückwirkend meine USt-Anmeldungen korrigieren soll, wo/wie geht das?
Ich bin etwas lost - deswegen schon jetzt VIELEN Dank für Eure Hilfe!
Grüße
Oliver