GWG in Verbindung mit IAB - wird nicht unterstützt von WISO

  • Hallo,


    ich habe einen GWG-Posten, für den ich im Vorjahr (2020) einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet habe. Nun möchte ich in 2021 den IAB wegen Anschaffung auflösen.


    Das Problem: In der WISO GWG Maske kann ich keinen IAB-Herabsetzungsbetrag eingeben. WISO scheint IAB nur in der Maske für reguläre Abschreibungen zu unterstützen, nicht für GWG-Sofortabschreibungen.


    Weiß jemand, wie ich trotzdem GWG und IAB in WISO kombinieren kann?


    Der Sinn der Sache: ich möchte die GWG Grenze durch den IAB erhöhen, so wie z.B. hier beschrieben:

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)


    Ich habe mir in WISO jetzt damit beholfen, dass ich als Herabsetzungsbetrag in der IAB Maske 0 eingegeben habe, und in der GWG Maske den vollen Betrag, der aber jetzt über der GWG-Grenze ist. Und für das Finanzamt ein Schreiben beigelegt, wie es gemeint ist.


    Aber schöner wäre natürlich, wenn man das irgendwie korrekt in WISO eingeben könnte.

  • Wo hast du denn die Auflösung eingegeben? Es sind ja zwei Sachverhalte - einmal der Übertrag auf das GWG (damit Null Euro Sofortabschreibung) und zum anderen die (ausserhalb der Rechnungslegung) vorzunehmende Auflösung des IAB.

  • Ich hoffe ich habe die Auflösung richtig eingetragen, mache IAB-Auflösung zum ersten Mal.


    In der IAB Maske habe ich der Sektion "Hinzurechnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung" folgendes eingetragen:


    Tatsächliche Anschaffungs- / Herstellungskosten / Zugänge 2021: Nettopreis des Postens


    Die anderen Felder wie "Hinzurechnungsbetrag (50 % der AK / HK)" werden dann von WISO berechnet und und erhöhen später auch den Gewinn.


    Als "Herabsetzungsbetrag" habe ich 0 eingetragen, weil sonst die WISO GWG-Maske nicht korrekt ausfüllbar ist, und habe im Begleitschreiben das FA darauf hingewiesen, dass WISO Herabsetzung in Verbindung mit GWG nicht kann, und habe noch eine ausgedruckte Tabelle beigelegt, mit dem korrekten Herabsetzungsbetrag.

    Jetzt bin ich mal gespannt, was sie sagen.

    • Offizieller Beitrag

    WISO Herabsetzung in Verbindung mit GWG nicht kann

    Wer sagt das? Wenn es denn kein Anwenderfehler ist, dann wäre es ja ein Fall für ein Ticket an den Support. Wobei in der aktuellen Version eigentlich nach 10 Monaten so etwas wohl schon mal aufgetaucht wäre.

  • Wer sagt das? Wenn es denn kein Anwenderfehler ist, dann wäre es ja ein Fall für ein Ticket an den Support. Wobei in der aktuellen Version eigentlich nach 10 Monaten so etwas wohl schon mal aufgetaucht wäre.

    Ich habe den Eindruck, dass dieser Trick IAB+GWG nur sehr wenigen bekannt ist, und es deshalb von WISO übersehen/nicht implementiert wurde.


    Ich werde mal den WISO Support fragen. Allerdings habe ich keinen WISO-Wartungsvertrag und weiß nicht, ob ich überhaupt berechtigt bin, Support Anfragen zu stellen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde mal den WISO Support fragen. Allerdings habe ich keinen WISO-Wartungsvertrag und weiß nicht, ob ich überhaupt berechtigt bin, Support Anfragen zu stellen.

    Jeder lizensierte Nutzer einer Buhl-Software kann dort selbstverständlich ein Problem mit der Software schildern. Den Thread dann bitte insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Wenn du meinst - allerdings ist doch die verlinkte Stelle von Buhl. Ich gehe immer noch von einem fehlerhaften Eintrag aus.

  • Die Support Anfrage habe ich gestellt, nach meiner Erfahrung dauert es bis zur Antwort Tage/Wochen.


    Ich möchte noch ergänzen, dass ich in WISO-Steuersparbuch die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) innerhalb des WISO-Einkommensteuer-Programms erstellt habe, mit der Variante "soll mittels programmunterstützter Eingabe erfolgen".


    Es gibt ja auch noch die Varianten "formularbasiert" und "anders erstellt" für die EÜR.


    Wenn man "anders erstellt" auswählt, kann man eine externe EÜR, die mit WISO erstellt wurde importieren. Ich habe mal probiert, wie so eine externe EÜR aussieht, und möglicherweise kann man da GWG und IAB kombinieren.


    Leider wirkt das alles auf den ersten Blick ziemlich kompliziert für mich, da auch mit Konten und Buchungen auf diese Konten gearbeitet wird, und das sind für mich alles böhmische Dörfer, ich habe von doppelter Buchhaltung keine Ahnung. Ich dachte eigentlich, bei EÜR braucht man keine Konten, da einfach Einnahmen und Ausgaben verrechnet werden.

  • Ich dachte eigentlich, bei EÜR braucht man keine Konten, da einfach Einnahmen und Ausgaben verrechnet werden.

    eigentlich... einfach

    anscheinend doch nicht.

    Ich habe den Eindruck, dass dieser Trick IAB+GWG nur sehr wenigen bekannt ist

    wieso wenigen?

    selbst die anscheinen nicht genutzte Steuer:Sparbuch Hilfe kennt den § 6 Abs.2 EStG

    man muss den "Trick" eben auch umsetzen können

  • IAB manuell eintragen geht ja in WISO, aber ich möchte bei einzelnen GWG Posten einen IAB-Herabsetzungsbetrag eintragen, damit die Anschaffungskosten vermindert werden und unter die GWG-Grenze sinken.

    Scheinbar geht das nur, wenn man die "große" externe WISO EÜR-Variante nutzt. Das ist mir momentan etwas zu hoch, wegen der Buchungskonten usw.


    Ich warte jetzt erstmal ab, ob das FA es so akzeptiert. Wenn nicht, dann werde ich dieses Jahr wohl die EÜR einfach per Spreadsheet machen und das Ergebnis in WISO eintragen. So habe ich das früher mit Elster-Formular auch immer gemacht.


    Und wenn ich das in Zukunft noch mal brauche, kann ich ja immer noch versuchen, die externe WISO EÜR-Variante zu verstehen.

  • Vielen Dank

    gerne....

    Dass das mit dem Kelch nicht möglich ist, siehst Du schon daran, dass selbst simple Voranmeldungen elektronisch eingereicht werden müssen.

    Da werden Zahlen aus Bemessungsgrundlagen unter bestimmten Kennziffern in bestimmten Zeilen erwartet,

    Vor ein paar Jahren war das noch so ein kleiner DIN A5 Zettel der samt V-Scheck am 9. des Folgemonats im Finanzamtsbriefkasten eingeworfen wurde ;)

    bis dann mal wieder :thumbup:

  • Nach 3 Wochen ist heute die Antwort vom Buhl Support eingetrudelt:

    "Im Bereich der Einkommensteuer ist eine programmunterstützte Erfassung des Herabsetzungsbetrag nicht vorgesehen. Bitte kürzen Sie die Anschaffungskosten händisch."


    So in der Art habe ich es ja auch gemacht:

    Als "Herabsetzungsbetrag" habe ich 0 eingetragen, weil sonst die WISO GWG-Maske nicht korrekt ausfüllbar ist, und habe im Begleitschreiben das FA darauf hingewiesen, dass WISO Herabsetzung in Verbindung mit GWG nicht kann, und habe noch eine ausgedruckte Tabelle beigelegt, mit dem korrekten Herabsetzungsbetrag.

    Der Bescheid vom FA steht noch aus, ich werde dann hier berichten.