EÜR und gemischt genutzte Arbeitsmittel

  • Hallo zusammen,


    ich nutze seit einigen Jahren das WISO Steuer-Sparbuch. Bislang habe ich darin immer meine Einkommensteuererklärung erstellt und unter dem Punkt "Verwaltung" meine gemischt genutzten Arbeitsmittel (Telefon, PC, etc.) erfasst und anteilig meiner hauptberuflichen "nicht selbstständigen" Nutzung zugeordnet.

    Neu ist nun eine nebenberufliche "selbständige" Tätigkeit. Da ich dort auch die gleichen Arbeitsmittel benutze, habe ich die anteilige Nutzung entsprechend angepasst.


    Nun verlangt die Rentenversicherung eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Ich habe gesehen, dass ich diese mit dem EÜR-Modul in WISO Steuer-Sparbuch erstellen kann.

    Da ich keinen Weg gefunden habe die Daten aus der Einkommensteuererklärung in das EÜR Modul zu importieren, habe ich die Einnahmen dort manuell erfasst.


    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich die Arbeitsmittel dort erfasse oder ist das für meine betriebswirtschaftliche Auswertung irrelevant?


    Vielen Dank im Voraus


    Beste Grüße

    Björn

  • Natürlich sind die Kosten für Arbeitsmittel für die BWA relevant! Sie gehen in die Posten Abschreibungen oder Aufwand für Telekommunikation mit ein.

    Wenn du diese manuell erfasst hast, müssten Sie doch auch in der BWA sichtbar sein.

  • Vielen Dank für Deine Rückmeldung.


    Genau bei der Erfassung habe ich meine Schwierigkeiten.

    Beispielsweise habe ich am 19.02.19 einen Laptop für €799,00 gekauft.

    In WISO Steuer-Sparbuch habe ich diesen unter "Verwaltung -> Geräte und Einrichtungsgegenstände (gemischt genutzt)" erfasst.

    Im Bereich der Nutzung habe ich bspw. 30% für dienstliche Nutzung und 30% für freiberufliche Tätigkeit angegeben.


    Wie erfasse ich dies im EÜR Modul von WISO Steuer-Sparbuch?

  • Wo hast du die Einnahmenüberschussrechnung erstellt - die vereinfachte Version im Modul Einkommensteuer (wo du die Erfassung für die Anlagengüter gemacht hast) oder im Modul Einnahmenüberschuss? Bei letzterem nutzt die Erfassung im Modul Einkommensteuer nichts, eine Übertragung erfolgt nicht.

  • Nun stellt sich mir die Frage, wie ich die Arbeitsmittel dort erfasse

    Punkt 2 Erfassen - Betriebsvermögen

    Vielen Dank für den Hinweis. Dort habe ich das Laptop mit €799 Anschaffungskosten und 3 Jahren Nutzungsdauer eingetragen. Eine gemischte Nutzung konnte ich dort nicht erfassen.

    WISO hat mich dann automatisch darauf aufmerksam gemacht, dass ich noch keine Buchungen erstellt hatte und automatisch die AfA für den 31.12.2020 erstellt. Der Wert ist aber doch zu hoch, oder sehe ich das falsch?

  • Wo hast du die Einnahmenüberschussrechnung erstellt - die vereinfachte Version im Modul Einkommensteuer (wo du die Erfassung für die Anlagengüter gemacht hast) oder im Modul Einnahmenüberschuss? Bei letzterem nutzt die Erfassung im Modul Einkommensteuer nichts, eine Übertragung erfolgt nicht.

    Ich habe bis dato alles im Modul Einkommensteuer erfasst. Dieses Modul bietet mir aber nicht die Möglichkeit einer BWA, in der meine Einnahmen/Ausgaben gegenübergestellt sind.


    Daher wollte ich nachträglich alle Einnahmen und Ausgaben im Modul Einnahmenüberschuss erfassen. (Und zukünftig möglicherweise unterjährig dort die Einnahmen und Ausgaben erfassen und sie dann in das Modul Einkommensteuer importieren)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bis dato alles im Modul Einkommensteuer erfasst. Dieses Modul bietet mir aber nicht die Möglichkeit einer BWA, in der meine Einnahmen/Ausgaben gegenübergestellt sind.

    Und denen reicht nicht die vollständige EÜR nebst Anlagenverzeichnis und detaillierter weiterer Anlagen?

  • das Laptop mit €799 Anschaffungskosten

    sofort-AfA GwG (weniger als 800,--)

    Egal

    vll. helfen Dir die beiden Bilder etwas weiter

    Und eben diesen Wert AfA musst Du als Nutzungsentnahme aufteilen.

    30% selbstständige Tätigkeit. Wie Du den Rest 70% weiter aufteilst, musst Du entscheiden.

    Für diese 70% Nutzungsentnahme (Privatentnahme) fällt USt. an und der Betrag ist Steuerpflichtig.

    Riesenaufwand für ein paar Kröten. Daher die Vereinfachung sofort-AfA GwG

    Wobei bei 30% immer noch entschieden werden kann, ob das Teil Privat bleibt oder in den selbständigen Betrieb eingebracht, aktiviert werden soll.

  • kommt darauf an wie das Gerät behandelt wird. Anlagevermögen o. Privatvermögen.

    Als Anlagevermögen Gewerbe, dann wäre 70% von 224,-- AfA (156,80) als Privatenutzungsentnahme zzgl. USt zu buchen.

    Nicht vergessen auch die Telefon und Internet-Pauschale

    Ich finde den Hinweis von miwe4 als den einfacheren Weg.

    oder Telefonhörer nehmen und den zuständigen Bearbeiter dazu interviewen