Rechnung zu spät gestellt, deswegen nicht in der Steuererklärung abgesetzt. Nachreichbar?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe den Fall, dass ein Arzt mir Ende Oktober eine Rechnung hat zukommen lassen für Leistungen, die er im Jahr 2021 erbracht hat mit Rechnungsdatum Oktober 2022. Damals fand eine Behandlung über längere Zeit statt. Da der Arzt routinemäßig seine Leistungen "immer mal wieder" abrechnete, habe und hatte ich entsprechend keine konkreten Erwartung gehabt, wann welche Rechnungen reinkommen.

    Problem bei der Sache ist jetzt: Hätte ich den Betrag letztes Jahr mit angeben können, hätte ich eine merkbare Summe über meine Steuererklärung zurück erhalten, weil die Ausgaben letztes Jahr generell bei mir recht hoch waren bei den "Krankheitskosten". Dieses Jahr habe ich diese nicht, möglicherweise geht mir dann die Rückerstattung flöten. Gibt es rechtlich irgendwas, wo ich mir das Geld dennoch zurück holen kann?


    Gefunden habe ich hier etwas, wo es um Schadensersatz geht wegen zu spät gestellter Rechnungen und damit einhergehenden steuerlichen Nachteilen: https://www.handwerk.com/handw…-kunden-nicht-mehr-zahlen

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt insoweit das Zufluss-/Abfluss-Prinzip des §§ 11 EStG. Der Betrag ist im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen. Etwaige zu erwartende Erstattungen Dritter sind ggf. zu erklären bzw. gegenzurechnen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „(Nicht erwartete) Rechnung zu spät gestellt, deswegen nicht in der Steuererklärung abgesetzt. Nachreichbar?“ zu „Rechnung zu spät gestellt, deswegen nicht in der Steuererklärung abgesetzt. Nachreichbar?“ geändert.
  • Gefunden habe ich hier etwas, wo es um Schadensersatz geht wegen zu spät gestellter Rechnungen u

    Ich bezweifle, dass du mit der Argumentation "zu spät gestellte Rechnung" und Schadenersatz bei deinem Arzt durchkommst, solange die Behandlung nicht abgeschlossen war. Erst nach Abschluss der Behandlung könnte man hier etwas versuchen und auch dann nur, wenn du die Rechnung angemahnt hast. HIlft dir steuerlich aber überhaupt nicht, denn hier ist die Zahlung das einzige Kriterium. Den Schadenersatz musst du von deinem Arzt einfordern - steuerliche Folgen daraus musst du mit einem Steuerberater klären.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es rechtlich irgendwas, wo ich mir das Geld dennoch zurück holen kann?

    Eine Rechtsberatung kann es zudem hier auch nicht geben.

    Ich bezweifle, dass du mit der Argumentation "zu spät gestellte Rechnung" und Schadenersatz bei deinem Arzt durchkommst, solange die Behandlung nicht abgeschlossen war. Erst nach Abschluss der Behandlung könnte man hier etwas versuchen und auch dann nur, wenn du die Rechnung angemahnt hast.

    Zumal man ja davon ausgehen könnte, daß ein Patient nicht unbedingt abgeneigt ist, eine höhere Summe so spät als möglich zu bezahlen.

    Da hätte man sich sicher beim Arzt melden müssen, wenn man eine Rechnung braucht.