Außendienst und Büro zu Hause

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und brauche eure Hilfe, da hier nichts dabei "rum kommt".

    Wie der Titel schon sagt, bin ich im Außendienst unterwegs.

    Das Büro ist mein Homeoffice, das heißt der Arbeitgeber selbst stellt keine Büros zu Verfügung. Dabei bin ich im Schnitt 2-3 Tage unter der Woche unterwegs.

    Ich habe bereits in Anlage N - Zeile 44 die Kosten für das Arbeitszimmer angegeben (Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung usw..). Diese belaufen sich für das Zimmer auf ca. 500€ im Jahr 2021. Anteilsmäßig habe ich die gesamten Nebenkosten bereits auf das Arbeitszimmer runtergebrochen. Miete zahle ich keine, nur reine Nebenkosten.

    Ich komme aber nicht auf den Arbeitnehmer Pauschbetrag von über 1000€. Das bedeutet, dass mir das Programm WISO Steuer Start immer sagt, dass es keine Steuer zurück gibt.
    Ist der Arbeitnehmerpauschbetrag überhaupt maßgebend, denn ich arbeite ja immer von Zuhause aus, da es ja kein Büro des Arbeitgebers gibt?

    Oder habe ich hier etwas falsch angegeben? Es kann doch nicht sein, dass ich die Nebenkosten von meinen Büro selbst zahlen muss, da ich nicht über den Pauschbetrag von 1000€ komme?

    Die Arbeitszimmernutzung habe ich meiner Meinung nach in der Software richtig angegeben:

    Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Beruflichen Tätigkeit - Ja

    Wurde das Arbeitszimmer das gesamte Jahr 2021 für die berufliche Tätigkeit genutzt - Ja


    VG

  • Du zahlst diese doch nicht! Die Arbeitnehmerpauschale wird schon bei der monatlichen Gehaltsabrechnung durch deinen Arbeitgeber berücksichtigt, d.h. du zahlst monatlich schon weniger Steuern, da die 1.000 Euro berücksichtigt werden (anteilmäßig). Da du nur auf 500 Euro Kosten kommst, aber 1.000 Euro abgezogen werden, machst du sogar ein gutes Geschäft.

    • Offizieller Beitrag

    Es kann doch nicht sein, dass ich die Nebenkosten von meinen Büro selbst zahlen muss, da ich nicht über den Pauschbetrag von 1000€ komme?

    Genau das ist der Sinn des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Steuererklärung zu vereinfachen.