Hallo an die Spezialisten,
ich nutze den Wiso Steursparbuch u.a. für die EÜR.
In der EÜR würde ich gerne im aktuellen Jahr einen Investitionsabzugsbetrag 2022 bilden, der sich in 2022 gewinnmindernd auswirkt und in den drei Folgejahren 2023 bis 2025 aufzulösen wäre.
Die Bildung erfolgt bekanntlich außerhalb der Gewinnermittlung, muss aber in die EÜR für 2022 eingehen, da sich der Gewinn in 2022 um den IAB Betrag reduziert.
Dass die Voraussetzungen für die Bildung erfüllt sein müssen steht außer Frage.
Nun zur Frage:
Ist es korrekt, wenn man es unter dem eingeschränkten SKR03 bucht:
9970 an 9971?
So wie ich es sehe, erscheint dann 9970 nach den Ausgaben und mindert den Gewinn an der entsperchenden Stelle.
Danke vorab.