Geringe Rückzahlung bei 2. Wohnsitz?

  • Hallo zusammen,

    ich fange nächstes Jahr eine neue Stelle an, die 100km von meinem Wohnort entfernt liegt.

    Dort würde ich gerne eine 2. Wohnung nehmen und diese dann steuerlich geltend machen.

    Da mich interessiert hat mit welcher Rückzahlung ich rechnen kann, habe ich die ganzen Daten mal im WISO Steuer Rechner eingegeben.

    Zusammengefasst konnte ich ca. 8400€ geltend gemacht bei einem Einkommen von 49.000€.

    Als Ergebnis kamen 1.100€ raus..... kann das hinkommen? ich fande das schon sehr wenig und haben mit mehr gerechnet. Ich bin Steuerklasse 1.


    VG

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „gringe Rückzahlung bei 2. Wohnsitz ?“ zu „Geringe Rückzahlung bei 2. Wohnsitz ?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Als Ergebnis kamen 1.100€ raus..... kann das hinkommen? ich fande das schon sehr wenig und haben mit mehr gerechnet. Ich bin Steuerklasse 1.

    Du unterliegst vermutlich wieder dem grundsätzlichen Irrtum: es werden keine (Werbungs)kosten ersetzt, sondern die Werbungskosten verringern nur das zu versteuernde Einkommen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Geringe Rückzahlung bei 2. Wohnsitz ?“ zu „Geringe Rückzahlung bei 2. Wohnsitz?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Als Ergebnis kamen 1.100€ raus..... kann das hinkommen? ich fande das schon sehr wenig und haben mit mehr gerechnet. Ich bin Steuerklasse 1.

    Du kannst das doch selber in der detaillierten Steuerberechnung des Programms, welche Version immer Du auch installiert haben magst nachvollziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst das doch selber in der detaillierten Steuerberechnung des Programms, welche Version immer Du auch installiert haben mags,t nachvollziehen.

    Oder anders formuliert: wenn alles richtig eingegeben wurde, dann wird das Programm das auch richtig berechnen. ;)

  • Als Ergebnis kamen 1.100€ raus..... kann das hinkommen? ich fande das schon sehr wenig und haben mit mehr gerechnet. Ich bin Steuerklasse 1.

    Du unterliegst vermutlich wieder dem grundsätzlichen Irrtum: es werden keine (Werbungs)kosten ersetzt, sondern die Werbungskosten verringern nur das zu versteuernde Einkommen.

    Ja, aber für über 8.000 Euro Kosten 1.100 rausbekommen entspräche einem Steuersatz von 12,5 Prozent oder so. Das passt irgendwie nicht zu 49K brutto und Steuerklasse 1.

    • Offizieller Beitrag

    Sollen jetzt alle Ihre Glaskugel herausholen und kräftig dran reiben? Das Ergebnis kannst nur Du selber nachvollziehen und das wirklich blitzschnell und schwarz auf weiß (oder wie auch immer):

    Du kannst das doch selber in der detaillierten Steuerberechnung des Programms, welche Version immer Du auch installiert haben magst nachvollziehen.

  • Erstens darfst du nicht von 49 TEUR brutto ausgehen, da auch in den Lohnsteuertabellen schon Sozialversicherungsbeiträge und 1 TEUR Arbeitnehmerpauschale eingerechnet sind, du also bei deiner Lohnsteuer von vielleicht 38 TEUR ausgehen solltest.

    Ich habe mir das eben einmal mit den Lohnsteuertabellen 2022 angesehen. Selbst wenn man von deinem Brutto ausgeht als zu versteuerndem Einkommen (was eigentlich Quatsch ist), musst du knapp 8.000 Euro Steuern zahlen. Wenn ich dann davon 8.000 Euro Werbungskosten abziehe, komme ich auf 5.800 Euro.

    Da aber dein zu versteuerndes Einkommen wesentlich niedriger liegt (schon der allen Steuerbürgern zustehende Freibetrag ist rund 10 TEUR und vermindert dein zu versteuerndes Einkommen auf 39 TEUR bzw. nach Werbungskosten auf 31 TEUR

    (mit Steuern laut Lohnsteuertabelle von rd. 5.300 Euro bzw. 3.300 Euro.

    Wenn man nun bedenkt, dass von den 8.000 Euro Werbungskosten 1.000 Euro schon eingerechnet sind in die Tabellen und ebenso die Sozialversicherungsbeiträge, kann der Unterschied schon passen. Das kannst aber nur du anhand der im Internet verfügbaren Rechner oder anhand der Steuerberechnung deines Programms prüfen.