Kauf Fahrzeug von Privatperson - wie abschreiben?

  • Hallo Zusammen,

    wir betreiben eine Fahrschule und haben zu diesem Zweck auch ein Wohnmobil für die Führerscheinausbildung über 3,5 T. Auf Grund eines Unfall-Schadens hat die gegnerische Versicherung uns angeboten an uns eine Summe i.H. v. 150.000 € inkl. MwSt. auszuzahlen (wir sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt), sodass wir ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug erwerben können.

    Das Fahrzeug ist im Anlagevermögen enthalten (wir sind bilanzpflichtig)

    Nun haben wir ein geeignetes Fahrzeug gefunden, dieses würde jedoch von Privat verkauft, sodass wir keine Rechnung mit Vorsteuer erhalten.

    Was müssen wir beachten, bzw. wie können wir das Fahrzeug abschreiben (von meinem Verständnis wäre der gezahlte Betrag ja eigentlich ein Bruttobetrag und so könnten wir nur den errechneten Nettowert abschreiben oder?)

  • Nun haben wir ein geeignetes Fahrzeug gefunden, dieses würde jedoch von Privat verkauft, sodass wir keine Rechnung mit Vorsteuer erhalten.

    Was müssen wir beachten, bzw. wie können wir das Fahrzeug abschreiben (von meinem Verständnis wäre der gezahlte Betrag ja eigentlich ein Bruttobetrag und so könnten wir nur den errechneten Nettowert abschreiben oder?)

    Wenn kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wird der gesamte Kaufpreis als Anschaffungskosten gebucht.

    Nebenbei: Wenn man Brutto und Netto hier ins Spiel bringen will, dann ist der Kaufpreis ein Nettopreis. Man geht davon aus, dass der Kaufpreis dem Wert des Wagens entspricht, ein Händler würde die Umsatzsteuer aufschlagen.

  • Nun haben wir ein geeignetes Fahrzeug gefunden, dieses würde jedoch von Privat verkauft, sodass wir keine Rechnung mit Vorsteuer erhalten.

    Was müssen wir beachten, bzw. wie können wir das Fahrzeug abschreiben (von meinem Verständnis wäre der gezahlte Betrag ja eigentlich ein Bruttobetrag und so könnten wir nur den errechneten Nettowert abschreiben oder?)

    Wenn kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wird der gesamte Kaufpreis als Anschaffungskosten gebucht.

    Nebenbei: Wenn man Brutto und Netto hier ins Spiel bringen will, dann ist der Kaufpreis ein Nettopreis. Man geht davon aus, dass der Kaufpreis dem Wert des Wagens entspricht, ein Händler würde die Umsatzsteuer aufschlagen.

    Der Kaufpreis ist doch immer der Bruttopreis ob vom Händler gekauft, die meistens differenzbesteuerte Fahrzeuge verkaufen wenn diese von einer Privatperson angekauft wurden. Ein Händler weist nur die MwSt aus wenn das Fahrzeug neu ist oder von einem Gewerbetreibenden abgekauft wurde und eine ausweisbare MwSt vorhanden ist.

    Oder von Privat der auf das Fahrzeug MwSt bezaht hat, diese im Verkaufspreis dann enthalten ist, aber nicht ausgewiesen werden kann im Kaufvertrag.

    Abschreibung netto wenn ausgewiesene MwSt vorhanden ist und anderweitig abgezogen werden kann, ansonsten den Bruttobetrag/Kaufpreis inkl nicht ausweisbarer MwSt. abschreiben.

  • Der Kaufpreis ist doch immer der Bruttopreis ob vom Händler gekauft, die meistens differenzbesteuerte Fahrzeuge verkaufen wenn diese von einer Privatperson angekauft wurden.

    Nein. Der Bruttopreis ist immer eine Preisangabe mit Steuern, die auch aufgeschlüsselt sind. Das gibt es von privat nicht.

    https://www.buchhaltung-einfac….de/finanzen/brutto-netto


    Zudem habe ich auf den konkreten Fall geantwortet. Klar gibt es noch anderen Varianten, die sind hier nicht relevant.


    inkl. nicht ausweisbarer MwSt.

    Die Formulierung findet ich mindestens unglücklich.
    Wenn der Privatmensch das Auto kauft, kassiert Vater Staat die Umsatzsteuer über den Verkäufer. Damit ist das Thema Umsatzsteuer für diese Auto erledigt. Beim Weiterverkauf sollte man m. M. nach überhaupt nicht von Umsatzsteuer sprechen, weil das nur verwirrt.

  • inkl. nicht ausweisbarer MwSt.

    Die Formulierung findet ich mindestens unglücklich.
    Wenn der Privatmensch das Auto kauft, kassiert Vater Staat die Umsatzsteuer über den Verkäufer. Damit ist das Thema Umsatzsteuer für diese Auto erledigt. Beim Weiterverkauf sollte man m. M. nach überhaupt nicht von Umsatzsteuer sprechen, weil das nur verwirrt.

    Der Käufer muss die Steuer bezahlen, damit wird die Steuer beim Verkauf ebenfall "mit eingerechnet" da der Gegenstand nicht ohne Steuer zu erwerben ist, ist sie mit eingepreist. Ob Dir die Formulierung schmeckt oder nicht. Von der Logik her ist es so. Gleiches gilt für den Begriff Bruttopreis, ich finde in dem Zusammenhang den Begriff Nettopreis verwirrend und unpassend, da wie bereits geschrieben die Steuer enthalten ist, ist der Verkaufspreis der Bruttopreis inkl Steuer ausgewiesen oder nicht ausweisbar aber in jedem Fall enthalten

  • Ob du esnun verwirrend findest, zählt hier aber nicht, sondern das Gesetz und die zugehörigen amtlichen Richtlinien. Und daraus ist klar zu ersehen, dass es ein Nettopreis ist.

    Du verwirrst.