Hallo,
mein Name ist Christian, und ich habe in diesem Jahr erstmals ein Problem.
Und zwar ist es so, dass ich traditionell kurz vor Jahresende meine Steuererklärung abgebe, so auch diesem Jahr für das Jahr 2018. Dieses Mal ist es jedoch so, dass bei Fertigstellung, beim Übermitteln ein rotes Fenster sich öffnet mit dem Hinweis, dass die Steuererklärung bereits im Juli 2019 verpflichtend hätte abgegeben werden müssen.
Ich bin verheiratet, beide Steuerklasse 4. Der einzige Unterschied im Jahr 2018 zu den Vorjahren liegt darin, dass meine Frau bis 30.4.2018 gearbeitet hat, danach regulär in Altersrente gegangen ist. Nun vermute ich, daß Steuersparbuch darin eine Lohnersatzleistung erkennt.
Meine Befürchtung ist nun, Säumniszuschläge bis zum Abwinken zählen zu müssen, obwohl eigentlich eine deutliche Rückerstattung unserer gezahlten Steuern erfolgen müsste. Ich denke, das Zurückhalten der Steuererklärung ist auch keine gute Idee, auch im Falle der eventuell fällig werdenden Säumniszuschläge.
Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall und kann vielleicht Entwarnung geben?
Ich bedanke mich schon mal im voraus.
Viele Grüße fürs Erste.
Christian