Ich habe nun eine Weile gesucht, finde aber scheinbar nichts, was auf "meinen" Fall zutrifft - oder ich verstehe es nicht. Das wird jetzt etwas ausführlich...
Meine Eltern besitzen ein Doppelgrundstück. Jedes Grundstück liegt auf einem Flurstück und für jedes Grundstück/Flurstück gab es eine Aufforderung zur neuen Grundsteuer mit separatem Aktenzeichen. Also werde ich für meine Eltern 2 Grundsteuererklärungen abgeben müssen. So weit, so klar
Auf dem einen Grundstück befindet sich das Wohnhaus, dafür habe ich die Grundsteuererklärung fast fertig. Hier stellt sich höchstens die Frage, was mit dem Nebengelass (Abstellräume in separatem Gebäude) ist. Überhaupt scheint mir der Fall, dass auf einem Wohngrundstück noch ein weiteres Gebäude (außer Garage) steht, nicht wirklich berücksichtigt.
Das 2. Grundstück enthält kein Wohnhaus, dafür aber ein Gebäude mit Garage, Abstellraum und kleinem Stall sowie einen Carport. Meiner Meinung nach zählt es zu "sonstigen bebauten Grundstücken". Garage, Carport, Stall und Carport sind nur für den Eigenbedarf, es besteht kein Gewerbe oder ähnliches. Beide Grundstücke liegen nebeneinander, werden "wie eins" behandelt (einheitliche Umzäunung, keine Abgrenzung zwischen diesen beiden Grundstücken). Die Bauwerke sind Nebengelasse zum Wohnhaus nebenan auf dem anderen Grundstück.
Wie verfahre ich nun mit diesen Nebengelassen bzw deren Nutzfläche? Nicht eintragen, weil sie zum anderen Grundstück gehören und nicht gewerblich sind?
Oder muss ich die Grundfläche angeben, weil es ja ein separates Grundstück ist?
siehe auch meinen 3. Beitrag hier!