Doppelgrundstück unterschiedlich bebaut; 1 Grundstück nur mit Garagen

  • Ich habe nun eine Weile gesucht, finde aber scheinbar nichts, was auf "meinen" Fall zutrifft - oder ich verstehe es nicht. Das wird jetzt etwas ausführlich...


    Meine Eltern besitzen ein Doppelgrundstück. Jedes Grundstück liegt auf einem Flurstück und für jedes Grundstück/Flurstück gab es eine Aufforderung zur neuen Grundsteuer mit separatem Aktenzeichen. Also werde ich für meine Eltern 2 Grundsteuererklärungen abgeben müssen. So weit, so klar


    Auf dem einen Grundstück befindet sich das Wohnhaus, dafür habe ich die Grundsteuererklärung fast fertig. Hier stellt sich höchstens die Frage, was mit dem Nebengelass (Abstellräume in separatem Gebäude) ist. Überhaupt scheint mir der Fall, dass auf einem Wohngrundstück noch ein weiteres Gebäude (außer Garage) steht, nicht wirklich berücksichtigt.


    Das 2. Grundstück enthält kein Wohnhaus, dafür aber ein Gebäude mit Garage, Abstellraum und kleinem Stall sowie einen Carport. Meiner Meinung nach zählt es zu "sonstigen bebauten Grundstücken". Garage, Carport, Stall und Carport sind nur für den Eigenbedarf, es besteht kein Gewerbe oder ähnliches. Beide Grundstücke liegen nebeneinander, werden "wie eins" behandelt (einheitliche Umzäunung, keine Abgrenzung zwischen diesen beiden Grundstücken). Die Bauwerke sind Nebengelasse zum Wohnhaus nebenan auf dem anderen Grundstück.

    Wie verfahre ich nun mit diesen Nebengelassen bzw deren Nutzfläche? Nicht eintragen, weil sie zum anderen Grundstück gehören und nicht gewerblich sind?

    Oder muss ich die Grundfläche angeben, weil es ja ein separates Grundstück ist?


    siehe auch meinen 3. Beitrag hier!

  • Das kommt darauf an, in welchem Bundesland sich die Grundstücke befinden - Nebengebäude werden auch anders behandelt (also bei Euch Wohngrundstück mit Nebengebäude, dürfte Nutzfläche sein) und die Gebäude auf dem anderen Grundstück.

    Was steht denn in den "alten" Grundsteuermeßbescheiden? Die Grundstücksart und die Art der Gebäude sollte sich ja im Normalfall nicht ändern.

  • guter Einwand. Zuerst einmal: Die Grundstücke liegen in Brandenburg.

    Lt. Grundsteuerbescheid von 2018 ist das eine ein Wohngrundstück bzw bebautes Grundstück Mehrzweckgebäude (2021), das andere wird als Garten (Bescheid von 2018) bzw "unbebautes Grundstück" (2021) bezeichnet.

  • Ich formuliere das mal um:

    Ich hatte die Frage schonmal so ähnlich gestellt aber leider keine Lösung finden können, daher hier auf diese Weise:

    Meine Eltern haben ein Grundstück/Flurstück auf dem sich nur 2 Garagen, ein Kleiner Stall und ein Carport befinden - was ist das für ein Grundstückty?

    "Gemischte Nurtzung" fällt aus, da darauf nicht gewohnt wird, "sonstiges bebautes Grundstück" scheint auch auszufallen, da nichts gewerblich oder öffentlich genutzt wird.

    Die Garagen "gehören" zum Grundstück/Flurstück nebenan, auf dem das Wohnhaus steht.

    Wäre beides auf einem Flurstück, wäre es wohl einfacher, es gab aber 2 getrennte Aufforderungen für die Grundsteuer, für jedes Grundstück/Flurstück eine separate.

    Lt. Grundsteuerbescheide der letzten Jahre zählte das Grundstück mit den Garagen bisher als "Garten" oder "unbebaut".

    (Wie) muss ich die Nutzfläche dieser Gebäude angeben und welcher Grundstücktyp ist das?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte die Frage schonmal so ähnlich gestellt aber leider keine Lösung finden können, daher hier auf diese Weise:

    Da wird aber kein neuer Thread erstellt, sondern in dem bestehenden nachgefragt. Habe die Threads daher zusammengeführt.

  • dirsch

    Hat den Titel des Themas von „Doppelgrundstück unterschiedlich bebaut“ zu „Doppelgrundstück unterschiedlich bebaut; 1 Grundstück nur mit Garagen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Die Garagen "gehören" zum Grundstück/Flurstück nebenan, auf dem das Wohnhaus steht.

    Wäre beides auf einem Flurstück, wäre es wohl einfacher, es gab aber 2 getrennte Aufforderungen für die Grundsteuer, für jedes Grundstück/Flurstück eine separate.

    Lt. Grundsteuerbescheide der letzten Jahre zählte das Grundstück mit den Garagen bisher als "Garten" oder "unbebaut".

    Und warum fragst Du nicht einfach beim FA an, ob das so zutreffend ist oder, ob da vielleicht bei der Übertragung ein Fehler hinsichtlich der Zuordnung der Garage unterlaufen ist?

  • Die sind hoffnungslos überlastet, Meine Steuererklärung von letztem Jahr ist noch nicht mal bearbeitet. Die separatem Erklärungen scheinen ja erstmal Sinn zu machen und ist bei Nachbarn auch so erfolgt. Bei den Nachbarn ist das eine Grundstück nur wirklich leer. Was mich nur interessiert: wären die Garagen auf dem Grundstück mit dem Wohnhaus, kann man sie wohl ignorieren. Da sie auf einem separatem Grundstück sind stellt sich mir die Frage, wie damit zu verfahren ist....

    • Offizieller Beitrag

    Die sind hoffnungslos überlastet, Meine Steuererklärung von letztem Jahr ist noch nicht mal bearbeitet.

    Die Bewertungsstelle des FA hat rein gar nichts mit der Veranlagungsstelle des FA zu tun.


    Die separatem Erklärungen scheinen ja erstmal Sinn zu machen und ist bei Nachbarn auch so erfolgt.

    Die sind doch bei zwei gesondert zu bewertenden Objekten vollkommen unstreitig.


    Was mich nur interessiert: wären die Garagen auf dem Grundstück mit dem Wohnhaus, kann man sie wohl ignorieren. Da sie auf einem separatem Grundstück sind stellt sich mir die Frage, wie damit zu verfahren ist....

    Und genau das solltest Du eben bei der Bewertungsstelle des FA erfragen.

    Und warum fragst Du nicht einfach beim FA an, ob das so zutreffend ist oder, ob da vielleicht bei der Übertragung ein Fehler hinsichtlich der Zuordnung der Garage unterlaufen ist?