Wohnflächenberechnung

  • Hallo,

    Ich komme bei der Wohnflächenbrechnung bei einem alten Bauerhaus (1884) nicht weiter .

    Zählen alle Räume zur Wohnfläche ?

    In dem großen Doppelstöckigen Fachwerkhaus sind viele Räume ungenutzt und sind nur mit alten Möbeln bestückt , nicht beheizbar .

    Auch ziehen sich durch das gesamte Haus lange Flure von denen dann die Zimmer abgehen .

    Genutzt werden wirklich nur 3 Wohnungen die modernisiert sind mit separaten Zugang .

    Wenn wirklich alle Räume angeführt werden müssen , ist die Wohnfläche fast doppelt so groß wie die "genutzten Wohnungen" !?

    Fallen die nicht genutzten Räume zu Abstellkammer und brauchen nicht angegeben werden ???

    Danke !


    MfG

    Karsten

    • Offizieller Beitrag

    Was Du nutzt oder nicht nutzt, das ist doch eigentlich deine persönliche Entscheidung. Und lange Flure sind auch nicht zwingend ungewöhnlich.


    Aufschluss sollte letztlich die bisherige Einheitswerterklärung bzw. der bisherige Einheitswertbescheid geben. Sofern keine Umbauten erfolgt sind, sollte das doch zutreffen.

  • Hallo,

    Danke für die Antwort !

    Welche Einheitswerterklärung ???

    Bisher habe ich an das Steueramt meiner Gemeinde die Gundsteuer B bezahlt auf Grundlage einer "Ersatzbenessungsgrundlage Wohnfläche ".Diese Selbstberechnung auf Grundlage eines Erklärungsvordruckes wurde nach der Vereinigung 1991 erstellt .

    Da wurde nur erfragr wieviel qm Wohnfläche mit Heizung und Bad waren und wieviel qm für einfachen Wohnraum .

    Da dort keine Flure, Abstellkammern angefragt waren , wurden diese Flächen damals natürlich auch nicht angegeben !


    MfG

    Karsten

    • Offizieller Beitrag

    Keine Grundsteuer ohne Einheitswert und Grundsteuermessbetrag. Alleine schon aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Und dazu gibt es Gesetze, die eben genau diesen Weg vorschreiben.


    Du solltest Dich an die Bewertungsstelle Deines FA wenden.