Die Hilfesteller haben Dir doch oben bereits erläutert, dass diese Entnahme zum vollen Regelsteuersatz von 19% der USt unterliegt. Dein Steuerberater sollte Dich dann doch ebenfalls darauf hingewiesen haben.
D.h. ich muss auf den Bruttowert laut ADAC/DAT nochmal 19% Umsatzsteuer draufrechnen. Da komm ich ja dann fast teurer als bei der Anschaffung, d.h. muss bald mehr Steuer abfuehren, als ich vor 3,5 Jahren erhalten habe. Oder hab ich einen Denkfehler?
Ich hab das eben nochmal im Demomandanten durchgespielt und mir die EUR angesehen.
- ich buche die Abschaffung im Anlageverzeichnis
- Verrechnungskonto -> neue Ausgabe (Restwert = 11076,-), SKR03 = 320 (ohne 19%)
- Verrechnungskonto -> neue Einnahme (29000,- + 19% = 34510,-), SKR03 = 8910
Damit komme ich dann auf einen Gewinn von 23400,- Euro und muss 5500,- Steuern abfuehren?
EDIT: sorry. ich war wohl zu kompliziert beim Denken. Es macht natuerlich keinen Sinn auf den Bruttowert von 29000,- nochmal 19% draufzupacken. Die Rechnung ist also eher
- Verrechnungskonto -> neue Einnahme (24369,- + 19% MwSt = 29000,-), SKR03 = 8910
Der Gewinn ist damit 17900,- Euro und 4600,- Steuern. Sollte somit nun passen?