PKW von Privat ins Betriebsvermögen

  • Hallo,


    mein bisher privatgenutzter PKW kam am 12.01.23 ins Betriebsvermögen.

    KfZ-Steuer wurde bisher immer am 17.02. eingezogen.


    1. Frage:

    Ist es richtig, dass ich nun 1/12 (für den Januar quasi) der am 17.02.22 gezahlten Kfz-Steuer als Betriebsausgabe geltend machen kann? (Beleg: Kontoauszug vom Privatkonto)

    2. Frage:

    Ich sehe im Netz überall nur Beispiele für die Berechnung vom abziehbaren Anteilen der Fahrtwege von der Wohnung zur Tätigkeitsstätte, in der nur mit 30 Cent gerechnet wird pro km.

    Darf man hier nicht auch ab dem 21. km 38 Cent anwenden? (Mein einfacher Weg zum Betrieb beträgt 48,2km)


    Wäre schön, wenn mir da jemand bei meiner Ratlosigkeit weiterhelfen könnte, vielen Dank schonmal.