Hallo,
wie verfahre ich bei zwei Wohngebäuden(ein Gebäude mit zwei Wohnungen, ein Gebäude mit einer Wohnung) auf zwei Grundstücken?
Komme leider mit dem Programm nicht weiter.
Dankeschön vorab.
Hallo,
wie verfahre ich bei zwei Wohngebäuden(ein Gebäude mit zwei Wohnungen, ein Gebäude mit einer Wohnung) auf zwei Grundstücken?
Komme leider mit dem Programm nicht weiter.
Dankeschön vorab.
Wie schon häufiger: wieviele Einheitswertbescheide gab es bislang? Wieviele Aufforderungen hast du erhalten?
Hallo,
eine Aufforderung ein AZ wurde zugesandt.
wie verfahre ich bei zwei Wohngebäuden(ein Gebäude mit zwei Wohnungen, ein Gebäude mit einer Wohnung) auf zwei Grundstücken?
Dann spricht doch vieles für ein Zweifamilienhaus oder, nach altem Recht, ein EFH mit Einliegerwohnung. Was genau es ist, kannst eigentlich nur Du wissen.
Komme leider mit dem Programm nicht weiter.
Da würde sich dann ein Blick in die vorherige Einheitswerterklärung bzw. den vorherigen Einheitswertbescheid anbieten.
Das merkt man zwei Tage vor Ablauf der ohnehin schon verlängerten Abgabefrist?
Nur ein Zweifamilienhaus reicht eben leider nicht. Deshalb habe ich vor Wochen bereits mit Hotline telefoniert........
Ich wollte hier neben Vollzeitstelle und berufsbegleitender Ausbildung einfach etwas Hilfestellung für ein älteres Ehepaar leisten.
Habe jetzt die Formulare per PDF ausgefüllt. Das funktioniert hier bei diesem Grundstück besser als mit dem Programm.
Trotzdem danke für die Hinweise.
Ich wollte hier neben Vollzeitstelle und berufsbegleitender Ausbildung einfach etwas Hilfestellung für ein älteres Ehepaar leisten.
Das stellt sich die Frage, ob Du das überhaupt darfst. Das ältere Ehepaar ist verwandt mit Dir?
Nur ein Zweifamilienhaus reicht eben leider nicht.
Verstehe ich nicht.
Deshalb habe ich vor Wochen bereits mit Hotline telefoniert........
Man wird im Programm doch wunderbar angeleitet. Ist eben auch vom Bundesland und seinem Modell abhängig.
Ich wollte hier neben Vollzeitstelle und berufsbegleitender Ausbildung einfach etwas Hilfestellung für ein älteres Ehepaar leisten.
Löblich, aber das darfst Du nach dem Steuerberatungsgesetz nicht. Auch das FA darf Dir zu dem Fall dann gar keine Auskunft geben.
Habe jetzt die Formulare per PDF ausgefüllt. Das funktioniert hier bei diesem Grundstück besser als mit dem Programm.
Das ist aber in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Und wenn man hilft, sollte man eigentlich schon den regulären Weg beherrschen. Ansonsten sollte man vielleicht Überdenken, davon Abstand zu nehmen, denn wer haftet für Fehler?