Entlastungsbeitrag Alleinerziehende automatische Anrechnung

  • Guten Morgen,

    das ist mein erster Thread in diesem Forum, da ich etwas hilflos bin. Vorweg, die Forensuche habe ich bereits bemüht aber meine Frage nicht beantwortet gefunden.

    Situation:
    - dauerhaft getrennt lebende Eltern, unser Kind (6J) wird im paritätischen Wechselmodell betreut

    - Kindergeld erhält meine Ex-Frau, wir sind aber noch beide Steuerklasse 1

    - Das Kind ist mit Hauptwohnsitz bei meiner Exfrau gemeldet und mit Nebenwohnsitz bei mir


    Bei mir sieht das entsprechende Feld so aus:


    Bei meiner Ex-Frau mit exakt den gleichen Angaben wie ich (außer Kindergeld-Bezug) sieht allerdings die Frage in der Buhl-Software anders aus.


    Bei mir steht ja "ist Person x im Zeitraum Januar bis Dezember zum Ansatz berechtigt"....

    Bei meiner Ex-Frau steht im Grunde "ist Person X dazu berechtigt den Entlastungsbeitrag zu beantragen"...

    Meine eigentliche Frage:
    Wird mit "ich beziehe Kindergeld" (was meine Ex-Frau bejaht hat) automatisch von der Software der Entlastungsbeitrag eingesetzt und wird erst mit der Frage "ist Person x berechtigt, den Entlastungsbeitrag zu beantragen" ein Übertrag möglich?

    Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Vorweg, die Forensuche habe ich bereits bemüht aber meine Frage nicht beantwortet gefunden.

    Kann ich nicht glauben. Das ist der ganze normale Standardfall, in dem das Kind für Dich als unterhaltsverpflichtete Person als "Zahlkind" zu berücksichtigen ist. Und da haben wir schon diverse Threads gehabt.

  • Vorweg, die Forensuche habe ich bereits bemüht aber meine Frage nicht beantwortet gefunden.

    Kann ich nicht glauben. Das ist der ganze normale Standardfall, in dem das Kind für Dich als unterhaltsverpflichtete Person als "Zahlkind" zu berücksichtigen ist. Und da haben wir schon diverse Threads gehabt.

    Hallo und danke für die Antwort aber - tut mir leid - es wäre schön gewesen, wenn mein Eröffnungsbeitrag auch vollständig gelesen worden wäre.

    Das Kind ist kein "Zahlkind" und ich bin auch nicht unterhaltsverpflichtet, da das Kind die Hälfte des Monats bei mir lebt und die Hälfte des Monats bei meiner Exfrau (paritätisches Wechselmodell).

    Die Frage war auch nicht, wie was ausgefüllt werden muss sondern explizit, ob die Buhl Steuersoftware bei Kindergeldbezug und getrennt lebenden Eltern automatisch den Entlastungsbeitrag einbezieht (was erklären würde, warum meine Exfrau in ihrer Steuererklärung deutlich weniger Erstattung erhält, wenn sie zustimmt, dass ich den Entlastungsbetrag beantrage).

    • Offizieller Beitrag

    Das Kind ist kein "Zahlkind" und ich bin auch nicht unterhaltsverpflichtet, da das Kind die Hälfte des Monats bei mir lebt und die Hälfte des Monats bei meiner Exfrau (paritätisches Wechselmodell).

    Es ist ein "Zahlkind".

    Meine eigentliche Frage:
    Wird mit "ich beziehe Kindergeld" (was meine Ex-Frau bejaht hat) automatisch von der Software der Entlastungsbeitrag eingesetzt

    Demjenigen, der das Kindergeld bezieht, dem steht auch der Entlastungsbetrag zu.


    Die Frage war auch nicht, wie was ausgefüllt werden muss sondern explizit, ob die Buhl Steuersoftware bei Kindergeldbezug und getrennt lebenden Eltern automatisch den Entlastungsbeitrag einbezieht

    Das dem so ist, sieht man doch schon bei der Eingabe. Denn wie gesagt, demjenigen, der das Kindergeld bezieht, dem steht auch der Entlastungsbetrag zu.

  • Das Kind ist kein "Zahlkind" und ich bin auch nicht unterhaltsverpflichtet, da das Kind die Hälfte des Monats bei mir lebt und die Hälfte des Monats bei meiner Exfrau (paritätisches Wechselmodell).

    Es ist ein "Zahlkind"

    Ich kann mir nicht helfen, aber scheinbar ist das die Standardantwort hier. Aber entweder missverstehe ich sämtliche Einträge hier zum Thema "Zahlkind" oder du hast keine Lust, dich mit 50:50- Modellen auseinanderzusetzen. Aber dann behaupte doch nichts, was nicht stimmt.
    Niemand leistet an irgend jemanden Kindesunterhalt.


    Das dem so ist, sieht man doch schon bei der Eingabe. Denn wie gesagt, demjenigen, der das Kindergeld bezieht, dem steht auch der Entlastungsbetrag zu.

    Nein, das sieht man bei der Eingabe eben nicht. Man sieht lediglich den Betrag umspringen. Wäre das so offensichtlich, hätte ich hier nicht um Hilfe gebeten.
    Und es ist nicht korrekt, dass "demjenigen, der das Kindergeld bezieht, der Betrag zusteht".
    Aus dem Ratgeber Entlastungsbetrag:

    "Lässt sich nicht eindeutig bestimmen, wo sich dein Nachwuchs überwiegend aufhält, entscheidest du und dein Ex-Partner selbst, wer vom Entlastungsbetrag profitiert."

    Und die Frage ist, ob wir mit unserer Entscheidung, dass ich den Entlastungsbetrag beantrage, dem Programm aktiv widersprechen müssen, weil es sonst automatisch Kindergeldbezug = Entlastungsbetrag setzt.

  • Welcher Ratgeber wird denn da zitiert? Welche Angaben wurden denn getätigt zum Aufenthalt beim Vater und bei der Mutter?

    Dass unterschiedliche Fragen kommen, zeigt schon, dass hier auch andere Eingaben erfolgten.

  • Welcher Ratgeber wird denn da zitiert?


    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    Geld zurück vom Staat ✔️ Das geht mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Hier alle Tipps vom Steuer-Profi lesen.
    www.buhl.de


    Welche Angaben wurden denn getätigt zum Aufenthalt beim Vater und bei der Mutter?

    Siehe oben das angefügte Bild. Das Kind war ganzjährig bei mir (Nebenwohnsitz) und der Mutter (Hauptwohnsitz gemeldet) und das Kind war annähernd gleich in beiden Haushalten.


    Dass unterschiedliche Fragen kommen, zeigt schon, dass hier auch andere Eingaben erfolgten.

    Nein leider nicht. Das ist ja das, worüber ich gestolpert bin. Die Eingaben meiner Exfrau sind exakt identisch bis auf die Tatsache, dass sie das Kindergeld ausgezahlt bekommen hat. Weshalb ich vermute, dass die Steuersoftware automatisch den Entlastungsbetrag bei der Person anrechnet, die angibt, das Kindergeld zu erhalten und deshalb bei meiner Exfrau dann nur zur Auswahl steht "ist *Mein Name* berechtigt, den Entlastungsbetrag zu beantragen".

    • Offizieller Beitrag

    Aus dem Ratgeber Entlastungsbetrag:

    "Lässt sich nicht eindeutig bestimmen, wo sich dein Nachwuchs überwiegend aufhält, entscheidest du und dein Ex-Partner selbst, wer vom Entlastungsbetrag profitiert."

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    wechselmodell - Forumssuche

    2017-10-23-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende - BMF Anwendungsschreiben .pdf

    Zitat

    19 Ist ein Kind annähernd gleichwertig in die beiden Haushalte seiner alleinstehenden Eltern aufgenommen, können die Eltern - unabhängig davon, an welchen Berechtigten das Kinder-geld ausgezahlt wird - untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll, es sei denn, einer der Berechtigten hat bei seiner Veranlagung oder durch Berücksichtigung der Steuerklasse II beim Lohnsteuerabzug den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen. Treffen die Eltern keine Bestimmung über die Zuordnung des Entlastungsbetrags, steht er demjenigen zu, an den das Kindergeld ausgezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010, III R 79/08, BStBl 2011 II S. 30).

    Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile - BFH-Urteil vom 28. April 2010, III R 79_08 .pdf

    Zitat

    21 c) Der Berechtigte für den Entlastungsbetrag kann nur dann nicht mehr für das jeweilige Kalenderjahr frei bestimmt

    werden, wenn einer der Berechtigten bei seiner Veranlagung oder durch Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit der

    Steuerklasse II bei seinem Arbeitgeber (§ 38b Satz 2 Nr. 2 EStG) den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch

    genommen hat.

  • Danke, somit können wir uns ja wahrscheinlich darauf einigen, dass deine erste Antwort etwas substanzlos war. ;)

    Das ist mir alles bekannt, ich weiß halt nicht wie das in der Steuersoftware abgebildet wird. Wie gesagt meine Vermutung! ist, dass die Software bei bei getrennt lebenden automatisch den Entlastungsbetrag bei der Person setzt, die angibt, das Kindergeld zu erhalten.

    Was erklären würde, dass die Erstattung bei meiner Exfrau sinkt, wenn sie via Schieberegler angibt, dass ich für den Antrag berechtigt war.
    Ich selbst kann ich meiner Erklärung ebenfalls nur angeben, dass ich berechtigt bin (siehe oben).

    Ich hatte die Hoffnung, dass diese Vermutung bestätigt werden könnte, da ich sonst nicht weiß, wie ich meiner Exfrau erklären soll, warum sie mit einem Haken setzen deutlich weniger Erstattung bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist mir alles bekannt, ich weiß halt nicht wie das in der Steuersoftware abgebildet wird. Wie gesagt meine Vermutung! ist, dass die Software bei bei getrennt lebenden automatisch den Entlastungsbetrag bei der Person setzt, die angibt, das Kindergeld zu erhalten.

    Sieht man das nicht in der Programmberechnung?

  • Sieht man das nicht in der Programmberechnung?

    Naja, sie sieht, wenn sie "*mein Name* ist berechtigt, den Antrag zu stellen", die Erstattung sinkt ja. Aber mir fehlt da dann einfach eine Erklärung oder ein Hinweis zu dass die Erstattung vorher mit Entlastungsbetrag berechnet wurde. Wobei es bei genauerem Bedenken (mit mehreren Gehirnen!) eigentlich nur so sein kann, dass der bereits bei ihr gesetzt ist, weil sie Kindergeldempfängerin ist (wie gesagt das ist der einzige Unterschied).

    • Offizieller Beitrag

    Danke, somit können wir uns ja wahrscheinlich darauf einigen, dass deine erste Antwort etwas substanzlos war. ;)

    Nein, es steht ja nirgends, ob man sich auf etwas verständigt hat oder der andere Elternteil etwas diesbezüglich in seiner Erklärung beantragt hat. Solange dazu nichts steht, ist vom Grundsatz auszugehen. So macht es auch das Programm.


    wenn sie via Schieberegler angibt,

    Was für eine Schieberegler?


    Ich selbst kann ich meiner Erklärung ebenfalls nur angeben, dass ich berechtigt bin (siehe oben).

    Nein. Oder Du kreuzt fälschlicherweise an, dass sie 01.01.-31.12 Deinem Haushalt zugeordnet war bzw. machst falsche Angaben zum anderen Elternteil. Das Programm reagiert immer auf die vorhergehenden Eingaben.


    Aber mangels Substanz meiner Antworten verwende ich meine verbleibende Kraft den anderen Fragenden. :)

  • Nein, es steht ja nirgends, ob man sich auf etwas verständigt hat oder der andere Elternteil etwas diesbezüglich in seiner Erklärung beantragt hat. Solange dazu nichts steht, ist vom Grundsatz auszugehen

    Naja, ich habe im Eröffnungsbeitrag darauf hingewiesen dass die Angaben identisch sind und habe zur Verdeutlichung der Angaben den Screenshot reingepackt.


    Was für eine Schieberegler?

    Im Feld Entlastungsbetrag : "ist Marcus Gerd berechtigt...." ja/nein

    Bei meiner Frau steht im Grunde das gleiche : " ist Marcus berechtigt " ja/nein.


    Nein. Oder Du kreuzt fälschlicherweise an, dass sie 01.01.-31.12 Deinem Haushalt zugeordnet war.

    S. Bild oben ;) Und das Kind war das ganze Jahr sowohl meinem als auch dem Haushalt meiner Exfrau zugeordnet, eben weil es im Wochenwechsel bei mir oder bei ihr lebt. Und das nicht nur für einen Teil des Jahres, sondern für jeden Monat des ganzen Jahres.

    Vielleicht stehe ich da auch auf dem Schlauch aber ich wüsste nicht , was dann an 01.01. bis 31.12. falsch sein sollte.