Fortbildungskosten eintragen?

  • Ich habe im vergangenen Jahr eine Fortbildung gemacht. Die Kosten für den Kurs selbst hat der AG bezahlt, die Fahrtkosten muss ich teilweise selbst übernehmen. Da ich bisher mit diesem Thema noch keine Erfahrung gemacht habe, bin ich etwas unsicher. Muss ich die Kosten für den Kurs auch angeben und dann als Erstattung vom AG wieder eintragen? Oder kann ich die Kurskosten einfach weglassen und muss nur die Kosten für die Fahrt angeben, die ich selbst getragen habe?

    Wer kann mir hier weiterhelfen? Danke schon mal im Voraus für die Mithilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich die Kosten für den Kurs auch angeben und dann als Erstattung vom AG wieder eintragen?

    Ja natürlich, wenn Du sie gezahlt hast und der AG sie steuerfrei erstattet hat. Das siehst Du aber auch in jeder Software, welche auch immer Du nutzen magst.

  • miwe4: Du hast offensichtlich mein Anliegen nicht genau gelesen. Ich hab angegeben, dass ich den Kurs selbst nicht bezahlt hab, sondern der AG (hat ihn auch gebucht). Deswegen weiß ich nicht, ob ich die Gebühren trotzdem angeben muss und dann unter Erstattung vom AG auch noch. Ich hab bisher noch keine Kurs gemacht, die extern stattfanden. Und bevor ich falsche Angaben in der Steuerklärung machen, frage ich lieber vorher nach.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast offensichtlich mein Anliegen nicht genau gelesen.

    Du hast nicht genau formuliert, sondern widersprüchlich.

    Ich hab angegeben, dass ich den Kurs selbst nicht bezahlt hab, sondern der AG (hat ihn auch gebucht).

    Das hast Du so nicht geschrieben, sondern von einer Erstattung des AG gesprochen. Da gehen wir davon an, daß der AG Dir die Kursgebühren überwiesen hat. Hat er Dir nun die Kursgebühren überwiesen oder nicht?

  • Ich habe folgendes geschrieben: "Die Kosten für den Kurs selbst hat der AG bezahlt, die Fahrtkosten muss ich teilweise selbst übernehmen."

    Was ist da bitte widersprüchlich?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe folgendes geschrieben: "Die Kosten für den Kurs selbst hat der AG bezahlt, die Fahrtkosten muss ich teilweise selbst übernehmen."

    Was ist da bitte widersprüchlich?

    Wenn der AG die Kosten für den Kurs selbst bezahlt hat, so kann er das direkt machen oder über Dich. Und Du schreibst im Folgenden von Erstattungen.


    Aber wenn Du das diskutieren möchtest, statt einfach klarzustellen, wie der Geldfluß gelaufen ist, dann wüsnche ich Dir noch einen schönen Ostermontag. :whistling:

  • Ich habe im vergangenen Jahr eine Fortbildung gemacht. Die Kosten für den Kurs selbst hat der AG bezahlt, die Fahrtkosten muss ich teilweise selbst übernehmen.

    Für mich bedeutet das, dass du die Fortbildungskosten vom Arbeitgeber bezahlt wurden. Daher brauchst du diese Kosten nicht mehr als Kostenposition eintragen.


    Damit du aber an die Fahrtkosten kommst, solltest du diese Kosten entsprechend den Vorgaben eintragen. Du kannst dann aber mit einem Hinweis dem FA angeben, dass der Arbeitgeber die Kursgebühren bezahlt hat.


    Damit hast du alles möglich getan.

  • Ich hatte auch mal das gleiche Problem vor einiger Zeit. Da ich aber eine Bekannte habe, die in einem Steuerbüro arbeitet, konnte sie mir die Frage beantworten: Die Kursgebühren nur eintragen, wenn du sie sozusagen vorgestreckt hast und der Arbeitgeber dir die Kosten dann wieder erstattet hat. Wenn er den Kurs aber selbst gebucht und auch bezahlt hat, musst du nichts angeben. Nur eben die Fahrtkosten in der Höhe, wie du sie selbst tragen musstest. Ich hatte damals beispielsweise das Ticket für die Bahnfahrt von meinem Arbeitgeber erstattet bekommen. Da ich allerdings statt mit Bus/Straßenbahn zu fahren ein Taxi genommen habe - kann mich nicht aus und der Zug hatte Verspätung -, musste die Taxigebühren selbst bezahlen. Die hab ich dann bei der Steuererklärung geltend gemacht.