Erstellung der ESt.-Erklärung 2018 am 31.12.2022, alles vollständig und korrekt erfasst, im festen Glauben daran und in fester Überzeugung davon, dass die Datenübemittlung ebenfalls korrekt erfolgen würde, so wie bereits in den Vorjahren 2014-2017, also in authorisierter Form.
Die Abgabe erfolgte per Datenübermittlung übe das Programm WISO-Steuerberater 2019, mit dem direkt nach der Übermittlung erfolgenden Ausdruck des Ü-Protokolls.
Sofort anschließend wurde dem FA über das Kontaktformular die Mitteilung gemacht, dass soeben der ESt.-Erklärung 2018 übermittelt worden wäre, und hier eine
Anzahl an Belegen beigefügt würden, um dem FA den Beleganforderungsaufwand zu ersparen.
Das war defacto die Mitteilung an das FA, dass die Abgabe der ESt.-Erklärung damit vollständig abgeschlossen ist.
Dann im Februar 2023 der Super-Gau, Anruf des Finanzamtes es würden nur die Belege zur Steuererklärung 2018 vorliegen, es sollte die Steuererklärung dazu
noch übetragen werden.
Da war klar, dass jetzt das Ü.-Protokoll anzusehen ist.
Dabei wurde festgestellt, dass unbemerkt, aber auch völlig unerwartbar,
nachfolgender Text als Protokoll-Zeile eingefügt worden war:
Hinweis:
Schicken Sie bitte die vollständige und auf der ersten Seite unterschriebene ELSTER-Steuererklärungper Post an Ihr zuständiges Finanzamt.
Da der Drucker üblicher Weise nicht im selben Arbeitszimmer steht, sondern im angrenzenden Flur, wurde das Protokoll herausgenommen,
geprüft, und wie immer und gewohnt als korrekt befunden, im entsprechenden Ordner abgelegt.
Die Frage ist nun:
wie kann diese unbeabsichtigte, niemals in dieser Abgabe-Form gewollten, noch in jemals erwarteter Weise, vom Programm in selbständiger,
auf in jedem Fall aber unbemerkten, und abweichenden, von der sonst üblichen, hier aber in völlig unerwartbarer automtisch abgeänderter
Form und Art und Weise, erfolgten Datenübermittlung, korrigiert werden.
Und damit am Ende die Durchführung einer Veranlagung, die vom Finanzamt bereits nach den §§ 46 Abs. 2 Nr. 1 - 7 und den §§ 46 Abs. 2 Nr. 8,
abgelehnt wurde, doch noch erreichen zu können.
Das das überhaupt passiert ist, hat mich sehr geärgert, weil ich mich selbst gerne, ohne überheblich zu sein, in die Stufe der Profis
mit einordnen wollen würde.
Vielleicht war ja schon mal jemand mit dieser oder einer ähnlichen Problematik befasst oder zur Suche einer Lösung betraut worden,
dann bin ich Ihnen dankbar, würde mich auch dem Hilfeleister gegenüber, mit einem überschaubaren Betrag anerkenntlich zeigen.
Hier geht es immerhin um einen ganz knapp unter 3.000 € liegenden Erstattungsbetrag.
OttoProfi