Wasserabrechnung 2022

  • Hallo zusammen,


    ich erstellen gerade die Abrechnung für 2022, meine erste Abrechnung. Folgender Sachverhalt:


    Ich habe eine Wasserrechnung für den Zeitraum vom 01.03.2022 bis 20.02.2023 über Betrag x.

    Zählerstände der Nebenzähler habe ich zum 31.12.2022.


    Wie gehe ich da konkret vor? Lege ich den Betrag x auf den Verbrauch in 2022 um und habe dann jedes Jahr einfach einen Versatz zwischen den Kosten und dem Verbrauch?


    Viele Grüße und besten Dank.

  • Es fehlt noch die Rechnung 1.3.21 bis 28.2.22. WISO-Vermieter ermittelt daraus, taggenau den Verbrauch für das Jahr 2022

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  • Vielen Dank.


    Ich mache allerdings eine WEG-Verwaltung. Daher die grds. Frage, ob ich die Kosten, die nun ja für März 2022 bis Ende Februar 2023 auf den Gesamtverbrauch 2022 umlegen muss oder ob ich die Kosten entsprechend auf 2022 (März bis Dez.) und 2023 (Jan. bis Feb.) aufteilen muss?


    Und dazu noch eine weitere Frage:

    Ich habe 4 Wohnungen in dem Haus. Eine Wohnung hat einen separaten Hauptzähler. Der interessiert mich nicht. Die anderen drei Wohnungen haben einen Hauptzähler. Aber nur zwei Wohnungen haben einen Nebenzähler. Heisst: Mein Vorgänger hat alles in Excel berechnet und die dritte Wohnungen als Differenz berechnet; also HZ-NZ1-NZ2=Verbrauch für die dritte Wohnung. Kann ich das mit WISO abbilden oder muss ich dann weiterhin den Teil in Excel rechnen?

  • Kann ich das mit WISO abbilden oder muss ich dann weiterhin den Teil in Excel rechnen?

    Nein und mit Excel weiter arbeiten. Im WISO-Vermieter kann ich das darstellen mit dem ich arbeite. Leider macht der Vermieter keine WEG.

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  • Die anderen drei Wohnungen haben einen Hauptzähler. Aber nur zwei Wohnungen haben einen Nebenzähler. Heisst: Mein Vorgänger hat alles in Excel berechnet und die dritte Wohnungen als Differenz berechnet; also HZ-NZ1-NZ2=Verbrauch für die dritte Wohnung. Kann ich das mit WISO abbilden oder muss ich dann weiterhin den Teil in Excel rechnen?

    Wenn man mit dem HV arbeitet, kann man schon viel verschiedene Funktionen abrechnen. Da eine Wohnung einen eigenen Hauptwasserzähler hat, dann ist das kein Problem, ihm diese Kosten entsprechen zu berechnen, dazu sind einige Einstellungen notwendig.


    Bei den anderen drei WE gibt es eine, die keinen Wasserzähler hat. Dann dürfte eigentlich nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, siehe Betriebskostenverordnung.

    Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, und nur wenn EIN Wasserzähler fehlt, dies über eine Messdifferenzberechnung (Excel-Formel) zu berechnen. Die dann fehlende Wassermenge wird vom HV über die Messdifferenzen jedem Wasserzähler auferlegt.


    Du kannst nicht die Milchmädchenrechnung Hauptsumme abzg. bekannter Verbrauch = Verbrauch der WE die keinen Zähler hat, machen. Technisch nicht korrekt und auch nicht statthaft, wenn es vor den Kadi geht.


    Also im Hausverwalter KANN man das abbilden, einmal richtig angeleght, brauchst du nicht mehr viel selbst berechnen. Nur da musst du diech mit dem Programm befassen, denn es sind in deinem Fall mehrere Schritte notwendig um das abbilden zu können.


    Machbar ist das auf jeden Fall.

  • Vielen Dank für euren Input. Man lernt nie aus. Nun aber doch nochmal eine Frage:


    Die Abrechnung der Stadtwerke geht ja vom 01.03.2022 bis 20.02.2023. Das Ganze erfolgt ja mit einer Abbuchung der Stadtwerke im März 2023.


    Diesen Betrag x für diesen Zeitraum kann ich ja zwar mit dem Gültigkeitszeitraum aufteilen, aber dieser hat ja keinen Einfluss ob die Kosten in die Abrechnung 2022 oder 2023 laufen. Heisst: Ich kann den Betrag x nur komplett in 2022 ausweisen und diesen auf die Eigentümer verteilen. Ist das korrekt, oder gibt es dafür eine Lösung?


    Danke euch schon mal.