Sehr geehrte Damern und Herren,
Ich bin Rentner und erhalte sowohl eine gesetzliche als auch eine Betriebsrente.
In den allgemeinen Ausgaben werden die Ausgaben für Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus der e-Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Dies gilt nicht für die gesetzliche Rente. Die KV und PV Ausgaben der ges. Rente kann man aber zusätzlich nicht eingeben. Was nun? Wie gebe ich meine kpl. Ausgaben für KV und PV ein?