Wo „Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre“ eintragen?

  • Ich nutze gerade die WISO Steuerapp 2020 für die Steuererklärung 2019 (spät dran, ich weiß). Ich such und suche und suche und finde nicht, wo die Zeile 18 in Anlage N ist. Also wie ich dort über die App eine Eintragung machen kann.

    In der Lohnsteuerbescheinigung ist von meinem Dienstherr dazu in Zeile 19 nichts eingetragen worden. Wird es mir deshalb nicht angezeigt?


    Wie also kann ich dazu eine Angabe machen? Wo in der App ist das versteckt? Die Hilfe in der App bringt mich nicht weiter.


    Liebe Grüße

    Mizkei

    • Offizieller Beitrag

    Ich such und suche und suche und finde nicht, wo die Zeile 18 in Anlage N ist.

    Die ist über einen Klick in das Kästchen bei der entsprechenden Nachfrage zu "Zeilen von bis einblenden" einzublenden. Aber wozu Zeile 18 bei der Themenüberschrift?


    In der Lohnsteuerbescheinigung ist von meinem Dienstherr dazu in Zeile 19 nichts eingetragen worden. Wird es mir deshalb nicht angezeigt?

    Zum einen ist die auf dem o.g. ebenfalls einzublenden. Zum anderen solltest Du ggf. auch einmal in die Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung schauen.


    Ob und ggf. was wo nach den gesetzlichen Grundlagen gegeben ist, sollte der AG beim Lohnsteuerabzug geprüft haben. Die Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich 1:1 zu übernehmen. Das FA wird die ihm übermittelten Daten ggf. genau so übernehmen.

  • Ob und ggf. was wo nach den gesetzlichen Grundlagen gegeben ist, sollte der AG beim Lohnsteuerabzug geprüft haben.

    Wird aber nicht immer gemacht ! Im Zweifelsfall wird nicht ermäßigt besteuert. Der dann erwünschte Eintrag unter Nummer 19

    der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt auch nicht immer. Da die Finanzverwaltung das natürlich weiß, hat sie den Erläuterungstext

    zu Zeile 18 der Anlage N wie folgt gefasst:

    Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — ggf. lt. Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert


    Mit dem Zusatz gegebenenfalls wird zum Ausdruck gebracht, dass das im Einzelfall nicht so sein muss. Wenn die Zeile 18 der Anlage N

    nicht direkt befüllt werden kann - und bei den Desktopanwendungen geht das nicht -, dann bleibt ja nur die Erfassung unter Nummer 19

    der Lohnsteuerbescheinigung. Belegt werden müssen solche Abfindungen ohnehin und zwar auch die, die unter Nummer 19 erfasst sind.

  • Ich nutze die App am ipad. Ich kann nirgendwo außer in der Lohnsteuerbescheinigungsmaske zusätzliche Zeilen einblenden. Und in der App ist auch nicht ersichtlich, in welcher Anlage ich mich befinde.


    Soll ich dann „einfach“ den Betrag ergänzen und den Nachweis anhängen? Mir ist das eigentlich zu kritisch, ich würde es echt gerne wie vorgegeben machen. Aber entweder ist diese Funktion in der App am ipad nicht da oder ich finde sie nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte den Switch zwischen Anlage N und Lohnsteuerbescheinigung nicht gesehen. Deshalb meine obige Aussage.


    Es bleibt aber dabei:

    Die ist über einen Klick in das Kästchen bei der entsprechenden Nachfrage zu "Zeilen von bis einblenden" einzublenden.

    Und das sollte überall vorhanden sein. Das ist bei jeder Buhl-Steuersoftware so. Nur so kommt man in die Zeilen 16 bis 21 der Lohnsteuerbescheinigung.


    Belegt werden müssen solche Abfindungen ohnehin und zwar auch die, die unter Nummer 19 erfasst sind.

    In der Tat, denn ohne Nachweis wird das FA regelmäßig regulär als laufender Arbeitslohn versteuern.


    Soll ich dann „einfach“ den Betrag ergänzen und den Nachweis anhängen?

    Es geht nur über die Zeile 19 plus Nachweis.

  • Nochmal: die Zeile 19 finde ich. Ich will aber unbedingt die Zeile 18 der Anlage N finden. Die brauche ich laut Beschreibung meines Dienstherrn.

    Denn sonst stimmen meine Angaben in der App nicht mit denen auf meiner offiziellen Lohnsteuerbescheinigung überein. Dort ist nämlich nichts bei 19 eingetragen.

  • Ich will aber unbedingt die Zeile 18 der Anlage N finden. Die brauche ich laut Beschreibung meines Dienstherrn.

    Der Eintrag, den du unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung machst, wird in die Zeile 18 der Anlage N geschrieben und auch unter

    dieser Kennung elektronisch an das Finanzamt übertragen. Da musst du dir keine Gedanken machen.


    Die Zeile 18 der Anlage N direkt ausfüllen kannst du in der App nicht, auch die Desktop-Programme sehen das nicht vor. Da müsstest du deine

    Steuererklärung in der Webanwendung Mein ELSTER erstellen, das ist aber wenig komfortabel und eher für Leute gedacht, die wissen, wohin

    etwas gehört.

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal: die Zeile 19 finde ich.

    Und da hast Du die Angabe zu tätigen und das wird dann entsprechend übernommen. Ich verstehe da wirklich das Problem nicht. Es gibt die Zeile und Kennziffer in der Eingabemaske, dann nutze sie doch.


    Da müsstest du deine Steuererklärung in der Webanwendung Mein ELSTER erstellen,

    Wozu? In der Software ist alles zu erledigen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutze die App am ipad. Ich kann nirgendwo außer in der Lohnsteuerbescheinigungsmaske zusätzliche Zeilen einblenden. Und in der App ist auch nicht ersichtlich, in welcher Anlage ich mich befinde.

    Ich habe nur die Android App und darin kann ich die von Dir beschriebenen Probleme nicht nachvollziehen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das in der iOS App anders sein sein.

    In der Android App kann man die Zeilen 16.-21. manuell einblenden und auch die Zeilen 18./19. nach Herzenslust editieren:



    Das kann doch in der iOS App nicht anders sein! :/ Ein Screenshot wäre da sicher nützlich, damit wir wissen, was Du siehst oder nicht siehst und ob Du überhaupt an derselben Stelle wie wir bist.


    Oder Du wartest, ob sich ein iOS Anwender meldet, der Dich führt (was erfahrungsgemäß sehr selten bis gar nicht passiert). Alternativ kannst Du den Support kontaktieren und das mit den denen zusammen machen.

    • Offizieller Beitrag

    Wozu? In der Software ist alles zu erledigen.

    Natürlich, aber wenn jemand meint, er müsse unbedingt die Zeile 18 der Anlage N finden, weil das sein Dienstherr so beschrieben hat,

    dann bekommt er auch darauf eine Antwort.

    Aber nicht, wenn man schon zigmal erläutert hat, dass der Wert, den man in der Maske zu Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung einträgt, mittels der Programmierung der Software/App automatisch in der Zeile 18 der Anlage N landet. Was soll dann ein Hinweis auf Fremdanbieter, wenn er das z.B. mit dem Formularmodus der installierten Version seiner bezahlten Software auch programmunterstützt hinbekommen würde. Dann würde ein Hinweis darauf reichen, denn wir befinden uns, wie schon mehrfach erwähnt, in einem Buhl-Anwenderforum, in dem User andere User bei der Nutzung der Buhl-Software unterstützen.

  • Genau die Info, die du fett markiert hast, hat mir gefehlt, also dass die Software das dann automatisch auch in der Anlage N Zeile 18 einträgt, danke!

  • Wozu? In der Software ist alles zu erledigen.

    Natürlich, aber wenn jemand meint, er müsse unbedingt die Zeile 18 der Anlage N finden, weil das sein Dienstherr so beschrieben hat,

    dann bekommt er auch darauf eine Antwort.

    Aber nicht, wenn man schon zigmal erläutert hat, dass der Wert, den man in der Maske zu Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung einträgt, mittels der Programmierung der Software/App automatisch in der Zeile 18 der Anlage N landet. Was soll dann ein Hinweis auf Fremdanbieter, wenn er das z.B. mit dem Formularmodus der installierten Version seiner bezahlten Software auch programmunterstützt hinbekommen würde. Dann würde ein Hinweis darauf reichen, denn wir befinden uns, wie schon mehrfach erwähnt, in einem Buhl-Anwenderforum, in dem User andere User bei der Nutzung der Buhl-Software unterstützen.

    Miwe4, du hast echt geduldig geantwortet, aber die Info, dass die Anlage N dann automatisch ausgefüllt wird, kam nur ein einziges Mal, und zwar im letzten Post von Charlie49. Vielleicht enthält für dich „in der Software ist alles zu erledigen“ diese Info, für mich nicht.


    Trotzdem danke für die Hilfe, ich werde es dann so machen wie von euch beschrieben und den Nachweis mit einem Hinweis ans Finanzamt direkt anfügen.

  • Nachtrag:

    Ich habe mir die Steuererklärung jetzt erstellen lassen und zum Glück nicht direkt elektronisch übermittelt. Tatsächlich wird Anlage N automatisch ausgefüllt, allerdings falsch.

    Zeile 18 entspricht Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Nun müsste die Software den Nachzahlungsbetrag vom Bruttoarbeitslohn abziehen und das Ergebnis bei Zeile 6 der Anlage N eintragen. Das tut sie aber nicht, sondert trägt wieder Gesamtbrutto ein. Ergo: Fehler in der Software.


    Ich werde also ausdrucken, die Zeile 10 per Hand korrigieren (die App macht das ja automatisch leider falsch) und dann abschicken.

  • Nun müsste die Software den Nachzahlungsbetrag vom Bruttoarbeitslohn abziehen und das Ergebnis bei Zeile 6 der Anlage N eintragen. Das tut sie aber nicht, sondert trägt wieder Gesamtbrutto ein.

    Nein, das ist kein Fehler, das ist so schon richtig. Der Betrag in Zeile 18 der Anlage N muss im Gesamtbrutto in Zeile 6 enthalten sein.

    Nur in der Steuerberechnung wird aufgeteilt.

    • Offizieller Beitrag

    Miwe4, du hast echt geduldig geantwortet, aber die Info, dass die Anlage N dann automatisch ausgefüllt wird, kam nur ein einziges Mal, und zwar im letzten Post von Charlie49. Vielleicht enthält für dich „in der Software ist alles zu erledigen“ diese Info, für mich nicht.

    Ehrlich jetzt? Die Software macht nichts anderes, als die von Dir eingegebenen Daten in die entsprechenden Zeilen der amtlichen Vordrucke "einzutragen".


    Nachtrag:

    Ich habe mir die Steuererklärung jetzt erstellen lassen und zum Glück nicht direkt elektronisch übermittelt. Tatsächlich wird Anlage N automatisch ausgefüllt, allerdings falsch.

    Zeile 18 entspricht Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Nein, richtig. Genau so funktioniert das und ist auch zutreffend.


    Nun müsste die Software den Nachzahlungsbetrag vom Bruttoarbeitslohn abziehen und das Ergebnis bei Zeile 6 der Anlage N eintragen. Das tut sie aber nicht, sondert trägt wieder Gesamtbrutto ein.

    Warum sollte sie das? Der Betrag ist infohalber zur Berechnung der ermäßigten Besteuerung und ist ja tatsächlich in dem Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 enthalten. Und die ermäßigte Besteuerung sowie deren Berechnung erfolgt dann weiter unten.


    Ergo: Fehler in der Software.

    Nein, sie rechnet alles zutreffend.

  • Ich hab in einem anderen Forum nachgelesen. Ich gehöre zu einer Gruppe von Beamten, bei denen das LBV die Angaben falsch gemacht hat auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die arme Software kann also nichts dafür, dass die Angaben nicht stimmen.

    Einmal mit/für Profis arbeiten! Ich hab jetzt ein Begleitschreiben für das Finanzamt erstellt um den Sachverhalt zu erklären.

  • Die Info der Besoldungsstelle ist insoweit falsch, als dort angegeben wird, ein Betrag in Zeile 18 der Anlage N wäre vom Bruttolohn in Zeile 6

    abzuziehen. Beträge, die eigentlich unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung hätten erfasst werden müssen und damit in Zeile 18

    der Anlage N übernommen werden, sind im Brutto gemäß Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung bzw. Zeile 6 der Anlage N enthalten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab in einem anderen Forum nachgelesen. Ich gehöre zu einer Gruppe von Beamten, bei denen das LBV die Angaben falsch gemacht hat auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die arme Software kann also nichts dafür, dass die Angaben nicht stimmen.

    Da steht doch genau die Lösung, die wir hier auch beschrieben haben. Wenn Du es so in die Software einträgst, wird vom Programm alles zutreffend eingetragen und berechnet. Warum das in der Lohnsteuerbescheinigung fehlt, spielt doch keine Rolle. Es ist nun einmal so und damit und mit seiner Software muss und kann man arbeiten. Und die Info Deines LBV ist insoweit definitiv falsch.


    Einmal mit/für Profis arbeiten!

    ?(


    Ich hab jetzt ein Begleitschreiben für das Finanzamt erstellt um den Sachverhalt zu erklären.

    Dazu gibt es in der Software den Bereich der ergänzenden Angaben zur Erklärung. :)