Kirchensteuer Sonderausgabe => Erstattungen

  • Hallo liebes Forum,


    beim Erstellen der Steuererklärung für 2022 habe ich ein kleines Verständnisproblem, das für die Experten hier im Forum sicher kein Problem ist (für mich aber leider schon :() :


    Ausgangssituation:

    - Im Jahr 2021 wurde aufgrund nicht optimal verteilter Freistellungsaufträge von einem Finanzinstitut die Abgeltungssteuer sowie entsprechende Kirchensteuer abgeführt

    - die Abgeltungssteuer wurde dabei um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer reduziert

    - mit der Steuererklärung 2021 wurden diese Beträge erstattet

    => unklar ist für mich nun, wie bzw. an welchen Stellen diese erstattete Kirchensteuer in der Steuererklärung 2022 einzutragen ist - ich sehe hier die folgenden 2 möglichen Stellen (siehe Screenshot):



    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Beste Grüße

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.


    Ja, die Steuerbescheide liegen alle vor - der einzugebende Betrag ist auch klar.


    Die einzige Frage, ist, in welchen gelb markierten Zeilen der Wert eingetragen werden muss?

    In der ersten gelb markierten Zeile (= Kapitalertrag) oder in der zweiten gelb markierten Zeile (= Steuern nach §32d) oder sogar in beiden Zeilen?


    Da würde ich mich sehr über eine kleine Hilfestellugn freuen.


    Vielen Dank.


    Gruß

  • Die einzige Frage, ist, in welchen gelb markierten Zeilen der Wert eingetragen werden muss?

    In keinen von denen würde ich etwas eintragen, wenn:

    Ja, die Steuerbescheide liegen alle vor - der einzugebende Betrag ist auch klar.

    Und warum trägst Du nicht einfach den/die laut Steuerbescheid/en in dem Veranlagungszeitraum erfolgte Erstattung/en ein

    Und dazu scrollt man dann auf der Seite etwas weiter nach unten. ;)

  • Hallo,


    danke für die Hinweise - ich habe mir nun auch die ähnlichen Themen angeschaut...bin aber leider immer noch nicht ganz am Ziel. Dein Kommentar von oben ("In keinen von denen würde ich etwas eintragen") verwirrt mich fast noch mehr ?(


    Es handelt sich doch bei meinen einbehaltenen (und über die Steuererklärung 2021 wieder erstatteten) Kirchensteuern um Steuern gemäß §32d Absatz (da die Abgeltungssteuer dabei um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer reduziert wurde) - demnach sollte ich die Werte wohl in der Zeile "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach §32d EStg" eintragen.


    Sind die Werte nun aber auch in der Zeile "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag" einzugeben? :/


    Sorry, vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ich benötige hier noch etwas Input.


    Gruß

  • Ok, dann werde ich diesen Eingabedialog nicht nutzen.


    Kann mir noch jemand bei der offenen Fragestellung helfen?

    => es geht weiterhin um die folgende Problemstellung:


    Es handelt sich doch bei meinen einbehaltenen (und über die Steuererklärung 2021 wieder erstatteten) Kirchensteuern um Steuern gemäß §32d Absatz (da die Abgeltungssteuer dabei um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer reduziert wurde) - demnach sollte ich die Werte wohl in der Zeile "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach §32d EStg" eintragen.


    Sind die Werte nun aber auch in der Zeile "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag" einzugeben? :/


    Vielen Dank.


    Gruß