Hallo liebes Forum,
beim Erstellen der Steuererklärung für 2022 habe ich ein kleines Verständnisproblem, das für die Experten hier im Forum sicher kein Problem ist (für mich aber leider schon ) :
Ausgangssituation:
- Im Jahr 2021 wurde aufgrund nicht optimal verteilter Freistellungsaufträge von einem Finanzinstitut die Abgeltungssteuer sowie entsprechende Kirchensteuer abgeführt
- die Abgeltungssteuer wurde dabei um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer reduziert
- mit der Steuererklärung 2021 wurden diese Beträge erstattet
=> unklar ist für mich nun, wie bzw. an welchen Stellen diese erstattete Kirchensteuer in der Steuererklärung 2022 einzutragen ist - ich sehe hier die folgenden 2 möglichen Stellen (siehe Screenshot):
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Beste Grüße