Steuer-Box endlich in der EÜR verfügbar: Viele Steuer-Kategorien fehlen

  • Ich habe ca. 300 Belege aus dem letzten Jahr, die ich zuweisen müsste, aber wenn ich nicht sehe, welchen Kontoumsätzen schon Belege zugeordnet wurden, macht das ganze überhaupt keinen Sinn.

    Könnte jetzt gehen, wenn ich den Änderungseintrag richtig deute:


    Versionshinweise 31.05

    ...

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    • Steuer-Box: Neuer Filter für Buchungen mit verknüpften Belegen
    • ...
  • Das wäre grandios! Dann hat es sich gelohnt, mit den Buchungen noch zu warten. ;)

  • Super! :)

    Jetzt fehlen nur noch drei Punkte aus meiner Wunschliste:


    1. Weniger Daten eingeben, weil sie automatisch erkannt werden -> Geht nicht, weil man die Buchung VOR dem Abgleich mit Belegen erzeugen muss.

    2. Automatisches zuordnen von Belegen zu den Umsätzen -> Gibt es nicht, muss manuell passieren

    ERLEDIGT 3. Übersicht, dass für jede Buchung ein Beleg existiert -> Lässt sich in der Buchungsliste überhaupt nicht anzeigen

    4. Buchungsnummern automatisch erzeugen um Belege zuzuordnen -> gibt es auch nicht, nur automatisierte fortlaufende Nummern, die mit den Belegen nicht zu tun haben

  • Langsam rückt die Frist für die Abgabe der EÜR näher, daher noch einmal die Frage:

    Ist die Steuer-Box schon so weit, dass man damit wirklich arbeiten kann?

    Oder ist es immer noch schneller, alle Belege selbst zu sortieren und zu benennen und dann manuell den Zahlungen zuzuordnen?

    Ich hatte gehofft, dass ich, wenn ich dieses Jahr etwas länger Arbeit, schon einen neuen Workflow nutzen kann, weil Wiso nachgebessert hat.

    Hat jemand schon versucht, die EÜR mit der Steuer-Box zu erstellen und erste Erfahrungen gemacht?

  • Ist die Steuer-Box schon so weit, dass man damit wirklich arbeiten kann?

    Schau es Dir doch einfach selber an, ob es Deinen Ansprüchen genügt. Da jeder andere Erwartungen hat, sind die Meinungen anderer insoweit auch eher entbehrlich. Das muss nun wirklich jeder für sich entscheiden. Zumal da ja nun regelmäßig dran gearbeitet wird.

  • Es gibt halt immer wieder Probleme, die erst ganz am Ende auftauchen. Zum Beispiel habe ich im vergangenen Jahr meine gesamte EÜR DREI Mal gemacht:

    Einmal in Sevdesk, das die Zuordnung sehr gut automatisiert hat, dann aber am Ende gar keine korrekten Daten für die Steuererklärung am Ende ausgibt (da es ein reines Buchhaltungsprogramm für den Steuerberater ist).

    Dann einmal in Lexoffice, bei dem am Ende aber wichtige Features wie zum Beispiel Zugänge zu und Abgänge von Wirtschaftsgütern im Betriebsvermögen fehlten.

    Und dann ein drittes Mal wieder vollkommen Manuell in WISO EÜR.

    Da ich in diesem Jahr nicht wieder Betatester mit stundenlanger Arbeit sein wollte, dachte ich, ich frage einfach mal die Community nach Erfahrung, ob es an irgendeiner Stelle im Workflow hakt.

  • Da ich in diesem Jahr nicht wieder Betatester mit stundenlanger Arbeit sein wollte, dachte ich, ...

    Dann sollte man bewährtes nutzen. Und sofern man bucht, sollte man Bedenken, dass dieses grundsätzlich laufend und zeitnah zu erfolgen hat.

  • Zum Verständnis: Ist meine Frage nach Erfahrungen in diesem Forum nicht zulässig, oder warum wird gleich moderiert?


    Das zeitnahe Aufzeichnen ist übrigens immer noch strittig:


    In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium festgelegt, dass auch Buchungen in einer Einnahmenüberschussrechnung zeitnah festzuschreiben sind (Az.: IV A 4 – S 0316/13/10003).

    Auswege zeigen neuere Urteile hier immer häufiger auf. Ermitteln Sie den Gewinn auf vereinfachte Art mittels einer Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), so sind Sie nach den allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen nicht verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und diese aufzubewahren. Entsprechend brauchen Sie bei einer Betriebsprüfung keine digitalen Unterlagen vorzulegen. Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung verlangt lediglich, dass Sie die Höhe der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachweisen (BFH, Urteil vom 12.02.2020, Az.: X R 8/18).

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)

  • Zum Verständnis: Ist meine Frage nach Erfahrungen in diesem Forum nicht zulässig, oder warum wird gleich moderiert?

    Ich moderiere nicht, sondern äußere meine persönliche Meinung. Und nach diesen hast Du doch gefragt.


    Das zeitnahe Aufzeichnen ist übrigens immer noch strittig:

    Das war nur ein freundlicher gemeinter Hinweis und darfst Du ansonsten im Rahmen einer, ggf. auch unangekündigten, Prüfung gerne selber klären.


    Bitte keine Links zu Fremdanbietern.

  • Hmm.. die Drohung mit der Prüfung kommt anscheinend häufig.. Zeit einmal für Klarheit zu sorgen:


    Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird normalerweise der Zeitraum der letzten 3 zusammenhängenden Jahre geprüft. Der Prüfungszeitraum kann aber auch länger oder kürzer ausfallen (z. B. Prüfung der Jahre 2019 bis 2021 im Rahmen einer Betriebsprüfung, die 2024 beginnt). Allerdings darf der Prüfer nur die Jahre unter die Lupe nehmen, für die im Zeitpunkt des Erlasses der Prüfungsanordnung bereits Steuererklärungen beim Finanzamt eingegangen sind. Erlässt der Prüfer beispielsweise 2024 eine Prüfungsanordnung, und sind bisher nur die Jahre 2018 bis 2020 beim Finanzamt eingegangen, kann er auch nur diese Jahre prüfen. Der Prüfer darf mangels Erklärungseingang weder das Jahr 2021 mitprüfen, noch hat er das Recht, sich die laufende Buchhaltung des Jahres 2022 anzusehen.


    Wenn geprüft wird, liegt die Steuererklärung also bereits vor. Und wenn die EÜR ausgedruckt zusammen mit allen Belegen in Papierform dann vorliegt, dann wird sicher nicht der Zeitpunkt der Festschreibung einzelner Buchungen überprüft.

  • Nochmals, es war ein freundlich gemeinter Hinweis, zumal ich Deine Besteuerungsgrundlagen nicht kenne.


    Aber man sollte sich im Steuer- und Buchführungsrecht nicht immer auf die einschlägigen Suchmaschinen verlassen, denn diese "antworten" nur auf die konkret gestellten Suchworte. Und mit irgendwelchen Zitaten ohne jeden Zusammenhang ist niemandem gedient. Das Steuer- und Abgabenrecht ist immer auf den Einzelfall anzuwenden und da sind die denkbaren Möglichkeiten durchaus diverser gestreut. Und es gibt auch nicht nur die Betriebsprüfung. Und sobald nicht nur ESt nebst EÜR betroffen ist, wird ganz neu gewürfelt. Also nicht irgendwelche Zitate ohne Hintergrund zum Sachverhalt in ein Forum streuen in ein Forum streuen, denn es wird auch von anderen Hilfesuchenden gelesen, die das dann verallgemeinern könnten und dadurch in die Irre geleitet würden. Eine Ausbildung in diesen Bereichen dauert nicht ohne Grund mehrere Jahre und verlangt zudem lebenslanges Lernen im Rahmen von Fortbildungen.


    Mache Du Dein Ding wie Du meinst und gut ist es.

  • Ich scheine tatsächlich der erste zu sein, der versucht, die EÜR mit der Steuerbox zu erstellen. Dabei weiß ich gar nicht, ob die Verknüpfung der Buchungen zu den Belegen wirklich im Fall einer Prüfung übertragen wird..

    Bislang ist die Erfahrung durchwachsen:

    Es ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung, nachdem man nach Buchungen mit und ohne Belegen filtern kann, ist es übersichtlich, für welche Buchungen noch Belege fehlen.

    Nachteilig ist allerdings die noch immer sehr träge Wiso-Oberfläche. Das Laden und erkennen von Belegen dauert einfach ewig - und Wiso schlägt auch keine passenden Belege zu Buchungen an der Seite vor. Selbst wenn der Betrag genau übereinstimmt oder sogar die Belegnummer in der Onlinebuchung genannt wurde - man muss halt noch immer selbst alle belege Durchscrollen oder die Suchfunktion nutzen. Da wäre es echt praktisch, wenn rechts automatisch passende Belege zu einer Buchung hervorgehoben werden.

    und dann ist der Belegimport sehr unübersichtlich, manche Belege werden beim Import fälschlicherweise einem anderen Steuerjahr zugeordnet und verschwinden dann direkt nach dem Import auf einmal im Nirvana - dann muss man alle Steuerjahre durchsuchen, ob der Beleg dort irgendwo zugeordnet ist.

    Und dann hängt sich wiso mit diesen Buchungen selbst auf dem neuesten Mac regelmäßig auf.. die Arbeit ist dann teilweise weg.. hatte ich vorher noch sie so häufig bei WISO. Wirklich Zeit spart es im Moment noch nicht - aber wie gesagt: der Schritt ist richtig und ich hoffe, dass im kommenden Jahr das Modul einen wirklichen Mehrwert bietet.

  • Du willst die eierlegende Wollmichsau für eine äußerst günstigen Preis! WISO Steuer ist kein Buchhaltungsprogramm, das Modul EÜR ist schon ein gutes AddOn. Betriebsprüfungen sind bei EÜ-Rechnern äußerst selten, also sicher nicht ein vorrangiges Problem, das mit WISO Steuer gelöst werden müsste. Wird auch nicht beworben. Da gibt es andere Dinge.


    Die Belegzuordnung bei DATEV ist auch nicht sprechend - dort sind die Belege mit elendlangen scheinbar wahllos zusammengesetzten Ziffern und Buchstaben bezeichnet, eine direkte Zuordnung ist nicht möglich. Ich nehme an, die Steuerbox arbeitet in einer ähnlichen Weise.

  • Also der Preis ist mir ziemlich egal, ich würde auch ein vielfaches Zahlen wenn mir das Programm Zeit spart. Ich hoffe, dass auch Mitarbeiter hier mitlesen und die Anregungen vielleicht übernehmen.

    Wie gesagt: Ich habe es mit anderen Programmen wie Sevdesk und Lexoffice versucht, dort ist die Zuordnung einfacher, dafür fehlen eben wichtige Steuer-Funktionen, sodass diese Programme eher Buchhaltungsprogramme sind um dem Steuerberater zuzuarbeiten - für mich also keine Option und unverschämt, dass Sevdesk sogar damit wirbt, dass man damit seine Steuererklärung machen kann, wenn man am Ende merkt, dass die Arbeit umsonst war. Trotzdem geht das Buchen dort um ein vielfaches schneller. Wenn sich Wiso ein scheibchen dort abschneiden könnte, zahle ich gerne auch deutlich mehr.

  • Und natürlich ist eine Steuerprüfung sehr selten. Mit dem Argument könnte ich aber wirklich buchen was ich wollte - denn die Erklärung wird jedes Jahr ungeprüft abgeklickt.. Nur im Falle der Prüfung muss ich alle Belege zuordnen können, und wenn die Prüfung kommt ich das vor drei Jahren einmal mit Wiso gemacht habe und die Belege und Verknüpfungen nicht übertragen werden können, dann habe ich ein RICHTIGES Problem. Eine Steuersoftware kann doch nicht sage: Mit uns kannst du buchen, aber wenn du mal geprüft wirst: Sieh zu wie du selbst zurecht kommst.

  • Ich hoffe, dass auch Mitarbeiter hier mitlesen und die Anregungen vielleicht übernehmen.

    Wie schon ein dutzend mal gesagt, das tun sie nicht.


    Und natürlich ist eine Steuerprüfung sehr selten. ... Mit uns kannst du buchen, aber wenn du mal geprüft wirst: Sieh zu wie du selbst zurecht kommst.

    Das hat doch alles mit der Fragestellung nichts mehr zu tun. Insbesondere dient diese Funktion nicht zu Zwecken irgendeiner steuerlichen Prüfung. Also bitte beim Thema bleiben oder hier ist zu.

  • Hi Kazoos,


    habe gestern wieder an meiner EÜR gesessen und mich genau das gleiche bzgl der Funktionen gefragt. Nach meiner Erfahrung hat sich bisher nichts geändert:

    Du musst erst die (Online-)Buchungen machen und kannst dann später die Belege manuell hinzufügen.

    Ich finde es auch etwas sperrig leider.

    Am Ende habe ich alle Belege aus der Steuerbox heruntergeladen, um bei den Buchungen nachvollziehen zu können, worum es sich jeweils überhaupt handelt (und diese im Buchungstext zu beschreiben) und im Anschluss bin ich nochmals durch alle Buchungen gegangen um die Belege zu verknüpfen.

    Dann nochmals die Belege gefiltert und für die ungenutzten (Barzahlungen) nochmals neue Buchungen anzulegen. Es funktioniert aber einfach ist was anderes :(


    Für Beträge für Werbekosten, habe ich letztlich andere Konten gewählt, die dem Thema irgendwie nahekamen. Auch nicht optimal.

  • Ja, die Funktion ist überhaupt nicht sinnvoll im Moment. Es ist einfach noch nicht durchdacht, am Ende war ich doch wieder Betatester und habe alles zweimal gemacht. Wenn hier ein paar mehr kritische Beiträge zu manchen Funktionen zugelassen werden, erspart das den Nutzern vorab sehr viel Arbeit. Da geht es um Stunden.