im Jahr 2022 hat ein Kunde mir Rechnungen erstellt ohne Mehrwertsteuer. Da galt er noch als Kleinstunternehmer.
Im Jahr 2023 wurde festgestellt, dass diese Regelung nicht mehr gültig ist. Auch für das Jahr 2022.
Meine Steuererklärung für 2022 ist abgeschlossen.
Der Kunde hat mir nun nachträglich neue Rechnungen für 2022 mit Mehrwertsteuer erstellt. Ich soll noch die Mehrwertsteuer nachzahlen.
Wie verbuche ich die Nachzahlung der Mehrwertsteuer damit sie in der monatlichen
Umsatzsteuer-Voranmeldung als abziehbare Vorsteuerbeträge erfasst wird.