Vermietung von eigenem Wohnraum - Hausgeldabrechnung

  • Hallo Zusammen,

    ich finde das Thema steuerliche Behandlung ETW über Wiso für mich nicht so einleuchtend.

    Ich habe eine ETW die ich vermiete. Ich erhalte die Kaltmiete und die Nebenkosten die umlagefähig sind.

    Auf der anderen Seite erhalte ich von der Wohnungsverwaltung eine jährliche Abrechnung mit allen Positionen (umlagefähig/nicht umlagefähig/Rückstellungen).

    Meine Frage ist, reicht eigentlich eine einfach Plus/Minus Rechnung. Mieteinahmen unter Einnahmen und unter Ausgaben/sonstige Kosten einfach die Hausgeldabrechnung incl. der nicht umlagefähigen und Rückstellungs Postionen? Das Delta ergibt sich ja aus den differenten Beträgen. Oder soll man die Hausgeldabrechnung an der Stelle aufspalten?

    Mein Problem ist, ich weiss nicht was Wiso im Hintergrund berechnet und mit den Zahlen macht, wenn ihr versteht was ich meine.


    Danke!!

  • Oder soll man die Hausgeldabrechnung an der Stelle aufspalten?

    Meines Erachtens muss in einem gewissen Umfang aufgespalten werden. Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage (Rückstellungen) z. B. gehören nicht

    zu den Werbungskosten. Auch Instandhaltungsaufwendungen sollten getrennt von den laufenden Nebenkosten erklärt werden, bekanntlich können

    größere Instandhaltungsaufwendungen gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden.

  • Oder soll man die Hausgeldabrechnung an der Stelle aufspalten?

    Natürlich. Es wird ja nun einmal nicht alles steuerlich gleich behandelt. Soll das FA alles nach dem Mietvertrag auseinanderdröseln, um z.B. eine Vermietung zur ortsüblichen Miete zu verproben oder alles auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit zur prüfen? Die Anlage V hat ja nicht ohne Grund seine konkret bezeichneten Zeilen und Kennziffern.


    Mein Problem ist, ich weiss nicht was Wiso im Hintergrund berechnet und mit den Zahlen macht, wenn ihr versteht was ich meine.

    Das Programm zeigt doch ganz genau, was es mit den Zahlen macht und wie er rechnet. Übersichtlicher geht es doch nun wirklich nicht.

  • Danke für die Antworten. Es ist natürlich alles was Fläche und Nutzung, Mieteinahmen usw. angegeben. Mit ging es nur um das Hausgeld, da dieses unter sonstige Kosten aufgeführt ist. Aber was trägt man den da ein? Ich möchte ja nichts doppelt eintragen. MIr sind die Buchungen schon bewusst, aber nicht was Wiso im Hintergrund errechnet. Aber dann werde ich es wieder alles klein, klein aufführen.

  • Ich doch noch mal :)

    Hier lese ich, dass man doch unter unter "sonstige Kosten/Hausgeldzahlungen" alle Kostem einsetzen kann, ohne die Instandhaltungsrücklagen und WEG-Einnahmen. Ist das korrekt?

    Dann hätte ich unter Ausgaben die Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltung aus Rücklagen), lfd. Betriebskosten (Grundsteuer), Verwaltungskosten (pauschale Porto/Tel und Reisekosten) und unter sonstige Kosten unter Hausgeld alle weiteren Ausgabe, ob umlagefähig oder nicht (Wasser, Strom, Rechtskosten, Verwalter, sonstige Aufwendungen, Konto, Versicherung....usw.)


    Einnahmen (WEG Erst. Versich. Schäden und Sonstige Einnahmen) habe ich ebenfalls abgezogen.


    Stimmt das?


    Thanks a lot.