Wenig Erstattung trotz Arbeitszimmer?

  • Ich fülle zum ersten Mal die Steuererklärung aus. Mich wundert, dass ich so wenig Geld (320€) erstattet bekomme. Ich arbeite Vollzeit im eigenen Arbeitszimmer.

    Ich habe auch spaßeshalber statt Arbeitszimmer die Homeoffice Pauschale probiert - hier würde ich immerhin 510€ erstattet bekommen. Aber warum nicht die vollen 600€? Und müsste ich mit eigenem Arbeitszimmer nicht mehr bekommen? Anteilige Miete und das Internet ergeben die 2.202€ in "Werbungskosten". Ich verstehe es nicht :) Danke für euer Feedback.


    Einkünfte
    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit49.827 €
    Werbungskosten-2.202 €
    Summe / Gesamtbetrag der Einkünfte47.625 €
    Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
    Sonderausgaben-36 €
    Vorsorgeaufwendungen-8.989 €
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen38.600 €
    Festsetzung / Abrechnung der Einkommensteuer
    Festzusetzende Einkommensteuer7.700,00 €
    Steuerabzug vom Arbeitslohn-8.020,00 €
    Verbleibender Betrag-320,00 €
    Festsetzung / Abrechnung des Solidaritätszuschlags
    Festzusetzender Solidaritätszuschlag0,00 €
    Verbleibender Betrag0,00 €
    Gesamt-Abrechnung
    Verbleibende Einkommensteuer-320,00 €
    Verbleibender Solidaritätszuschlag0,00 €
    Erstattung (-) / Nachzahlung-320,00 €
  • Ich fülle zum ersten Mal die Steuererklärung aus. Mich wundert, dass ich so wenig Geld (320€) erstattet bekomme.

    Die Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen macht das doch bis ins Detail nachvollziehbar.


    Ich habe auch spaßeshalber statt Arbeitszimmer die Homeoffice Pauschale probiert - hier würde ich immerhin 510€ erstattet bekommen. Aber warum nicht die vollen 600€?

    Weil das kein Blankoscheck ist, den Du bar ausgezahlt bekommst. Das wirkt sich selbstverständlich nur mit Deinem aus der Steuerberechnung ersichtlichen Grenzsteuersatz aus.


    Ich arbeite Vollzeit im eigenen Arbeitszimmer.

    Ich habe auch spaßeshalber statt Arbeitszimmer die Homeoffice Pauschale probiert

    Und welchen abziehbaren Betrag hast Du für das Arbeitszimmer berücksichtigt? Neben Miete gibt es ja noch anderes. Müsste dann ja insgesamt weniger als die Homeofficepauschale sein, was ich bei einem ordnungsgemäßen Arbeitszimmer kaum glauben kann.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    In diversen Artikeln habe ich einfach oft gelesen, dass man mit einem Arbeitszimmer viel mehr Geld zurück bekommt. (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt) beispielsweise wird von bis zu 1250€ und "unbegrenzte Auszahlung" gesprochen. Da ich 100% vollzeit im Arbeitszimmer bin dachte ich, das trifft dann auf mich zu. Aber ich glaube ich habe das gesamte Steuerthema einfach noch nicht ganz begriffen.


    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt) steht unter 3., dass ich für 2023 sogar 1260€ als Jahrespauschale zurückbekommen kann. Das ist natürlich super.

  • Und welchen abziehbaren Betrag hast Du für das Arbeitszimmer berücksichtigt? Neben Miete gibt es ja noch anderes. Müsste dann ja insgesamt weniger als die Homeofficepauschale sein, was ich bei einem ordnungsgemäßen Arbeitszimmer kaum glauben kann.

    Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Hier habe ich folgendes anteilig (12% der Gesamtwohnung) einfließen lassen:

    - Miete

    - Strom

    - Hausrat

    - Internet (90%)

    Das sind insgesamt dann diese 2.202€.

    Habe ich hier wohlmöglich etwas vergessen?

  • Bitte keine Links zu Fremdanbietern. Buhl hat da selber genug Lesestoff:

    Homeoffice-Pauschale: Steuern sparen mit dem Arbeitsplatz am Küchentisch - Quelle: steuernsparen.de

    Arbeitszimmer von der Steuer absetzen - Quelle: Buhl steuernsparen.de


    dass ich für 2023 sogar 1260€ als Jahrespauschale zurückbekommen kann. Das ist natürlich super.

    Auch das hast Du falsche gelesen. Das ist insoweit der maximale Werbungskostenabzug, der sich eben mit Deinem Grenzsteuersatz auswirkt. Du zahlst ja auch nicht 100% Einkommensteuer. ;)


    Wenn das 12% Deiner gesamten Kosten für die Wohnung sind, dann passt das doch. Es kann sich allerdings nur auswirken, soweit es eben den Arbeitnehmer-Pauschbetrag i.H.v. 1.200€ (2022) übersteigt.


    Mich wundert, dass ich so wenig Geld (320€) erstattet bekomme. ...

    Ich habe auch spaßeshalber statt Arbeitszimmer die Homeoffice Pauschale probiert - hier würde ich immerhin 510€ erstattet bekommen.

    Und dann kann das nicht stimmen. Da musst Du etwas falsch, evtl. sogar Arbeitszimmer + Homeofficepauschale, eingetragen haben.

  • Das sind insgesamt dann diese 2.202€.

    Um das anerkannt zu bekommen, muss das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden.

    Sonst ist der Ansatz auf 1.250,00 € (neuerdings 1.260,00 €) gedeckelt. Dann kommt wegen der bereits über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag beim

    Lohnsteuerabzug berücksichtigten 1.200,00 € Werbungskosten steuerlich fast nichts heraus.

  • Um das anerkannt zu bekommen, muss das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden.

    Ich arbeite Vollzeit im eigenen Arbeitszimmer.

  • Das mit der Vollzeit hatte ich schon gelesen, nachdem er aber die 1.250 /1.260 € in seinem eigenen Statement erwähnt hatte, aber anscheinend nicht ganz

    verstanden hat, wie das gemeint ist, ist die Antwort ein Versuch, die Steuerrechtslage in drei Sätzen zu erklären.

  • Mein Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, ja.

    Wenn ich mit der HomeOffice Pauschale tatsächlich mehr heraus bekomme, würde ich natürlich eher diese eingeben. Auch wenn es für mich keinen Sinn ergibt.


    Oder habe ich eine wichtige Info nicht eingetragen? Ich tue mich leider arg schwer mit diesem Thema.


  • Wenn ich mit der HomeOffice Pauschale tatsächlich mehr heraus bekomme, würde ich natürlich eher diese eingeben. Auch wenn es für mich keinen Sinn ergibt.

    Mit der bekommst du nicht mehr Steuererstattung, auch das wären ja nur pauschalierte Werbungskosten. Nebeneinander ist sowieso nicht zulässig.

    Von deinen 2.205 € Kosten wurden 1.200 € bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, es bleiben also 1.005 €, die sich steuerlich auswirken.

    Wenn darauf 320 € entfallen, entspricht das einem Steuersatz von knapp 32%, ist also absolut realistisch. Wenn jetzt noch weitere Werbungskosten

    dazukommen, wie etwa Telefon und Internet, dann steigt deine Steuererstattung zwar, aber es geht dann eher in Richtung 31,5%.

    Der Spitzensteuersatz für höhere Einkommen geht zwar bis zu 42%, aber da liegst du einfach noch deutlich darunter.


    Man bekommt vom Finanzamt immer nur die anteiligen Steuern erstattet, niemals die Kosten!

  • Ich sehe gerade, dass das Arbeitszimmer ohnehin nur 1.593 € ausmacht und die 2.205 € deine gesamten Werbungskosten sind.

    Den Satz 3 in meiner Antwort #11 musst du deshalb gedanklich streichen, es sei denn, du findest noch weitere Werbungskosten,

    wie z. B. Arbeitsmittel.